Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Nach der Prüfung der Eröffnungsbilanz der ehemaligen Samtgemeinde Dannenberg (Elbe) und den daraus gewonnenen Erfahrungen, konnten diese relativ zeitnah auf die 1. Eröffnungsbilanz der Gemeinde Jameln (Elbe) angewendet werden.

Insbesondere musste die vorhandene Vermögensbewertung überarbeitet und dem derzeit geltenden Recht angepasst werden.

Die im November 2008 begonnene Prüfung konnte daher am 4.Mai 2009 abgeschlossen werden.

Das RPA bestätigt, dass die Eröffnungsbilanz nebst Anhang den gesetzlichen Vorschriften entspricht, und sie unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde Jameln vermittelt.

 

Die Eröffnungsbilanz muss gemäß Art. 6 Abs.8 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts vom Rat der Gemeinde Jameln beschlossen werden.

 

Der Rat fasst den

 


Beschluss:

Der Rat beschließt die 1. Eröffnungsbilanz zum 01.01.2004.