Sitzung: 10.09.2009 Ausschuss für Fusion und interkommunale Zusammenarbeit, Vermögensauseinandersetzungen, Finanzen, Personal und Tourismus
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2/487/2009
Sachverhalt:
Die Unternehmenssatzung wurde Ende 2006 / Anfang 2007 entwickelt und vom
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 12.09.2007 beschlossen. Zum 01.01.2008 ist
die kommunale Anstalt gegründet worden.
Aufgrund der Entwicklung im Unternehmen und der möglichen Übernahme
neuer Aufgaben (Übernahme von Energienetzen, Wärmeversorgung, Betrieb weiterer
Bäder) ist die Notwendigkeit gegeben, die Satzung zumindest im Bereich der
Aufgaben anzupassen.
Da sich aber auch die Rechtslage im Bereich des Rechungswesens geändert
hat, bietet es sich an, die Satzung
sowohl in rechtlicher Hinsicht anzupassen als auch in einigen Passagen zu
modernisieren.
Da die Satzung der Kommunalaufsicht sechs Wochen vor Inkrafttreten zur
Anzeige gebracht werden muss, ist ein Inkrafttreten frühestens ab 01.12.2009
möglich.
Trotz der vorgelegten Neufassung der Satzung wird diese in der nächsten
Zeit, je nach der aktuellen Entwicklung, in einigen weiteren Passagen geändert
werden müssen. Dies betrifft nach jetzigem Kenntnisstand eine Veränderung des
Stammkapitals bei einer möglichen Übertragung des Eigentums an den Bädern oder
eine Namensänderung bei Übernahme des Netzbetriebes.
Aus der Anlage sind die aktuelle Unternehmensatzung und die Neufassung
ersichtlich. Die Darstellung der geänderten Passagen erfolgt in übersichtlicher
Form als Synopse. Neue Textbestandteile sind grün, gestrichene Texte rot
gedruckt.
Zu diesem TOP wurde der Vorstand des Wasserverbandes
Dannenberg-Hitzacker kAöR,
Herr Dr. Horchelhahn, geladen.
Anhand der Synopse
erläutert Herr Dr. Horchelhahn die Veränderungen der neuen Unternehmenssatzung
gegenüber der bisherigen Satzung.
Rf Unterste-Wilms
übermittelt die in der Sitzung ihrer Gruppe aufgetretenen Fragen.
Eingehende
Diskussion entsteht zu § 2 : Die kommunale Anstalt kann weitere mit dem
Gegenstand der Anstalt zusammenhängende Aufgaben wahrnehmen…………..
Rf Unterste-Wilms
ist der Meinung, dass die Gegenstände beschrieben werden sollten.
SgBgm Meyer stellt
klar: Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan.
Grundsatzentscheidungen obliegen ebenfalls dem Verwaltungsrat. Ob Tätigkeiten
ausgeführt werden, ist Entscheidung des Verwaltungsrates. Die Satzung regelt,
dass der Verwaltungsrat Aufgabenfelder wahrnehmen darf.
Unter § 7 ist
aufgeführt, was der Rat beschließt.
Nachstehende
Änderungen sollen noch eingearbeitet werden:
§ 3 Änderung
Satzzeichen
§ 5, Seite 5
alt: Der Vorstand ist auch zuständig für
die Ernennung……..
Neu: Der Vorstand ist
zuständig………….
§ 6, Seite 5 alt :
Für die Mitglieder des Verwaltungsrates werden Vertreter benannt.
Die übrigen
Mitglieder des Verwaltungsrates werden
vom Samtgemeinderat
für 5 Jahre bestellt.
neu : Satz 2 wird Satz 1, ein
Spiegel wird eingefügt
Satz 1 wird wie folgt
geändert: Für alle Mitglieder des
Verwaltungsrates werden
Vertreter benannt.
§ 7, Nr. 6, Seite 9
zusätzlich aufnehmen : …………oder Beteiligungen und Gründungen.
Herr Dr.
Horchelhahn wird bis zum nächsten Samtgemeindeausschuss eine Überarbeitung der
Unternehmenssatzung vorlegen.
Auf Nachfrage von
Rh Dr. Jastram zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers erklärt
Herr Dr.
Horchelhahn, dass die NGO dieses regelt. Das RPA ist zuständig, es kann sich
eines Dritten bedienen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende Neufassung der Unternehmenssatzung des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker mit den diskutierten Änderungen.