Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 8

Sachverhalt:

 

Die Unternehmenssatzung wurde Ende 2006 / Anfang 2007 entwickelt und vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 12.09.2007 beschlossen. Zum 01.01.2008 ist die kommunale Anstalt gegründet worden.

 

Aufgrund der Entwicklung im Unternehmen und der möglichen Übernahme neuer Aufgaben (Übernahme von Energienetzen, Wärmeversorgung, Betrieb weiterer Bäder) ist die Notwendigkeit gegeben, die Satzung zumindest im Bereich der Aufgaben anzupassen.

 

Da sich aber auch die Rechtslage im Bereich des Rechungswesens geändert hat, bietet es sich an,  die Satzung sowohl in rechtlicher Hinsicht anzupassen als auch in einigen Passagen zu modernisieren.

 

Da die Satzung der Kommunalaufsicht sechs Wochen vor Inkrafttreten zur Anzeige gebracht werden muss, ist ein Inkrafttreten frühestens ab 01.12.2009 möglich.

 

Trotz der vorgelegten Neufassung der Satzung wird diese in der nächsten Zeit, je nach der aktuellen Entwicklung, in einigen weiteren Passagen geändert werden müssen. Dies betrifft nach jetzigem Kenntnisstand eine Veränderung des Stammkapitals bei einer möglichen Übertragung des Eigentums an den Bädern oder eine Namensänderung bei Übernahme des Netzbetriebes.

 

Aus der Anlage sind die aktuelle Unternehmensatzung und die Neufassung ersichtlich. Die Darstellung der geänderten Passagen erfolgt in übersichtlicher Form als Synopse. Neue Textbestandteile sind grün, gestrichene Texte rot gedruckt.

 

Zu diesem TOP wurde der Vorstand des Wasserverbandes Dannenberg-Hitzacker kAöR,

Herr Dr. Horchelhahn, geladen.

Anhand der Synopse erläutert Herr Dr. Horchelhahn die Veränderungen der neuen Unternehmenssatzung gegenüber der bisherigen Satzung. 

Rf Unterste-Wilms übermittelt die in der Sitzung ihrer Gruppe aufgetretenen Fragen. 

Eingehende Diskussion entsteht zu § 2 : Die kommunale Anstalt kann weitere mit dem Gegenstand der Anstalt zusammenhängende Aufgaben wahrnehmen…………..

Rf Unterste-Wilms ist der Meinung, dass die Gegenstände beschrieben werden sollten.

SgBgm Meyer stellt klar: Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan. Grundsatzentscheidungen obliegen ebenfalls dem Verwaltungsrat. Ob Tätigkeiten ausgeführt werden, ist Entscheidung des Verwaltungsrates. Die Satzung regelt, dass der Verwaltungsrat Aufgabenfelder wahrnehmen darf.

 

Unter § 7 ist aufgeführt, was der Rat beschließt.

 

Nachstehende Änderungen sollen noch eingearbeitet werden:

 

§ 3 Änderung Satzzeichen

 

§ 5, Seite 5 alt:  Der Vorstand ist auch zuständig für die Ernennung……..

                 Neu: Der Vorstand ist zuständig………….

§ 6, Seite 5 alt : Für die Mitglieder des Verwaltungsrates werden Vertreter benannt.

                          Die übrigen Mitglieder  des Verwaltungsrates werden vom Samtgemeinderat 

                          für 5 Jahre bestellt. 

 

                 neu : Satz 2 wird Satz 1, ein Spiegel wird eingefügt

                          Satz 1 wird wie folgt geändert:  Für alle Mitglieder des Verwaltungsrates werden

                          Vertreter benannt. 

 

§ 7, Nr. 6, Seite 9 zusätzlich aufnehmen : …………oder Beteiligungen und Gründungen.

 

Herr Dr. Horchelhahn wird bis zum nächsten Samtgemeindeausschuss eine Überarbeitung der Unternehmenssatzung vorlegen.

 

Auf Nachfrage von Rh Dr. Jastram zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers erklärt

Herr Dr. Horchelhahn, dass die NGO dieses regelt. Das RPA ist zuständig, es kann sich eines Dritten bedienen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende Neufassung der Unternehmenssatzung des Wasserverbandes Dannenberg – Hitzacker mit den diskutierten Änderungen.