Sachverhalt:
Die Unternehmenssatzung wurde Ende 2006 / Anfang 2007 entwickelt und vom
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 12.09.2007 beschlossen. Zum 01.01.2008 ist
die kommunale Anstalt gegründet worden.
Aufgrund der Entwicklung im Unternehmen und der möglichen Übernahme
neuer Aufgaben (Übernahme von Energienetzen, Wärmeversorgung, Betrieb weiterer
Bäder) ist die Notwendigkeit gegeben, die Satzung zumindest im Bereich der
Aufgaben anzupassen.
Da sich aber auch die Rechtslage im Bereich des Rechungswesens geändert
hat, bietet es sich an, die Satzung
sowohl in rechtlicher Hinsicht anzupassen als auch in einigen Passagen zu
modernisieren.
Da die Satzung der Kommunalaufsicht sechs Wochen vor Inkrafttreten zur
Anzeige gebracht werden muss, ist ein Inkrafttreten frühestens ab 01.12.2009
möglich.
Trotz der vorgelegten Neufassung der Satzung wird diese in der nächsten
Zeit, je nach der aktuellen Entwicklung, in einigen weiteren Passagen geändert
werden müssen. Dies betrifft nach jetzigem Kenntnisstand eine Veränderung des
Stammkapitals bei einer möglichen Übertragung des Eigentums an den Bädern oder
eine Namensänderung bei Übernahme des Netzbetriebes.
Aus der Anlage sind die aktuelle Unternehmensatzung und die Neufassung
ersichtlich. Die Darstellung der geänderten Passagen erfolgt in übersichtlicher
Form als Synopse. Neue Textbestandteile sind grün, gestrichene Texte rot
gedruckt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende Neufassung der
Unternehmenssatzung des Wasserverbandes Dannenberg - Hitzacker