Betreff
Neufassung der Unternehmenssatzung des Wasserverbandes Dannenberg - Hitzacker
Vorlage
2/487/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Unternehmenssatzung wurde Ende 2006 / Anfang 2007 entwickelt und vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue am 12.09.2007 beschlossen. Zum 01.01.2008 ist die kommunale Anstalt gegründet worden.

 

Aufgrund der Entwicklung im Unternehmen und der möglichen Übernahme neuer Aufgaben (Übernahme von Energienetzen, Wärmeversorgung, Betrieb weiterer Bäder) ist die Notwendigkeit gegeben, die Satzung zumindest im Bereich der Aufgaben anzupassen.

 

Da sich aber auch die Rechtslage im Bereich des Rechungswesens geändert hat, bietet es sich an,  die Satzung sowohl in rechtlicher Hinsicht anzupassen als auch in einigen Passagen zu modernisieren.

 

Da die Satzung der Kommunalaufsicht sechs Wochen vor Inkrafttreten zur Anzeige gebracht werden muss, ist ein Inkrafttreten frühestens ab 01.12.2009 möglich.

 

Trotz der vorgelegten Neufassung der Satzung wird diese in der nächsten Zeit, je nach der aktuellen Entwicklung, in einigen weiteren Passagen geändert werden müssen. Dies betrifft nach jetzigem Kenntnisstand eine Veränderung des Stammkapitals bei einer möglichen Übertragung des Eigentums an den Bädern oder eine Namensänderung bei Übernahme des Netzbetriebes.

 

Aus der Anlage sind die aktuelle Unternehmensatzung und die Neufassung ersichtlich. Die Darstellung der geänderten Passagen erfolgt in übersichtlicher Form als Synopse. Neue Textbestandteile sind grün, gestrichene Texte rot gedruckt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende Neufassung der Unternehmenssatzung des Wasserverbandes Dannenberg - Hitzacker