Sitzung: 03.09.2009 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/475/2009
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat den
Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für
den Bereich Lüggau Bauhof/Klärwerk gefasst. Die Samtgemeinde Elbtalaue
unterstützt die Planung
der Stadt und betreibt im Parallelverfahren
die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen
Bereich.
Durch die vorliegende Planung soll ein an der Jeetzel bestehender
Standort für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich abgesichert und
bedarfsgerecht erweitert werden. Es ist die Ausweisung eines Sondergebietes Wasserwirtschaft
(SO WAWI) und ein Sondergebietes Abwasser und Energie (SO Aw-E) geplant.
Mit Schreiben vom
14.05.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes berührt sein könnten,
über die Planung gem. § 4 (1) BauGB unterrichtet und gem. § 2 (4) BauGB
aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Von den beteiligten
Trägern öffentlicher Belange haben sich nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg und
die E.ON Avacon AG zu der Planung geäußert.
Nach der
Beschlussfassung über die Anregungen des Landkreis und der Avacon ist der
Auslegungsbeschluss zu fassen.
FBL Hesebeck
erläutert, dass die Stellungnahme des Landkreises auf die grundsätzliche
Planungsmöglichkeit hinsichtlich der Raumordnung und des Standortes an sich
zielt. In der Wertung der Anregungen wird insbesondere darauf hingewiesen, dass
es sich um keine Angebotsplanung für zukünftige Ansiedlungen handelt, sondern
um die planungsrechtliche Absicherung der vorhandenen Nutzungen und deren
Erweiterungsmöglichkeiten.
Rh Scherlies fragt
nach der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
FBL Hesebeck
erläutert, dass der Landkreis seine Stellungnahme als Einheitsbehörde abgibt,
also auch mit den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde. Mit der
Naturschutzbehörde haben vorab Abstimmungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind
in die Planungen eingeflossen.
Der Ausschuss
empfiehlt folgenden
Beschluss:
zu a) Die
auf den Seiten 1-5 aufgeführten Abwägungsvorschläge werden beschlossen.
zu b) Der
Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. 3 § (2) BauGB
öffentlich auszulegen.