Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für

den Bereich Lüggau Bauhof/Klärwerk gefasst. Die Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt die Planung

der Stadt und betreibt im Parallelverfahren die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen

Bereich.

Durch die vorliegende Planung soll ein an der Jeetzel bestehender Standort für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich abgesichert und bedarfsgerecht erweitert werden. Es ist die Ausweisung eines Sondergebietes Wasserwirtschaft (SO WAWI) und ein Sondergebietes Abwasser und Energie (SO Aw-E) geplant.

 

Mit Schreiben vom 14.05.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes berührt sein könnten, über die Planung gem. § 4 (1) BauGB unterrichtet und gem. § 2 (4) BauGB aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben sich nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die E.ON Avacon AG zu der Planung geäußert.

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen des Landkreis und der Avacon ist der Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass die Stellungnahme des Landkreises auf die grundsätzliche Planungsmöglichkeit hinsichtlich der Raumordnung und des Standortes an sich zielt. In der Wertung der Anregungen wird insbesondere darauf hingewiesen, dass es sich um keine Angebotsplanung für zukünftige Ansiedlungen handelt, sondern um die planungsrechtliche Absicherung der vorhandenen Nutzungen und deren Erweiterungsmöglichkeiten.

 

Rh Scherlies fragt nach der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass der Landkreis seine Stellungnahme als Einheitsbehörde abgibt, also auch mit den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde. Mit der Naturschutzbehörde haben vorab Abstimmungen stattgefunden. Die Ergebnisse sind in die Planungen eingeflossen.

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

zu a)   Die auf den Seiten 1-5 aufgeführten Abwägungsvorschläge werden beschlossen.

zu b)   Der Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. 3 § (2) BauGB öffentlich auszulegen.