Betreff
68. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehem. Samtgemeinde Dannenberg (Elbe), OT. Lüggau, hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
30/475/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für

den Bereich Lüggau Bauhof/Klärwerk gefasst. Die Samtgemeinde Elbtalaue unterstützt die Planung

der Stadt und betreibt im Parallelverfahren die 68. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen

Bereich.

Durch die vorliegende Planung soll ein an der Jeetzel bestehender Standort für die Wasserwirtschaft planungsrechtlich abgesichert und bedarfsgerecht erweitert werden. Es ist die Ausweisung eines Sondergebietes Wasserwirtschaft (SO WAWI) und ein Sondergebietes Abwasser und Energie (SO Aw-E) geplant.

 

 

Mit Schreiben vom 14.05.2009 wurden die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes berührt sein könnten, über die Planung gem. § 4 (1) BauGB unterrichtet und gem. § 2 (4) BauGB aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

 

Von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange haben sich nur der Landkreis Lüchow-Dannenberg und die E.ON Avacon AG zu der Planung geäußert.

 

Nach der Beschlussfassung über die Anregungen des Landkreis und der Avacon ist der Auslegungsbeschluss zu fassen.

 


Beschlussvorschlag:

zu a) Die auf den Seiten 1-5 aufgeführten Abwägungsvorschläge werden beschlossen..

zu b) Der Entwurf der 68. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gem. 3 § (2) BauGB öffentlich auszulegen.