Sitzung: 26.05.2009 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV und Verkehr der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/329/2009
Durch den
Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserschutz und der Errichtung der
Hochwasserschutzanlagen haben sich einige Veränderungen für die Stadt Hitzacker
(Elbe) ergeben.
Die
Hochwasserschutzanlagen, hier insbesondere die Promenade, sind ein Anziehungspunkt
für Bürger und Besucher geworden. Wunsch der Stadt Hitzacker ist es, die
Schweineweide im Elbvorland daher auch für eine
touristische Nutzung herzurichten. Sie hat bereits vor einigen Jahren
eine vertragliche Regelung zur Umsetzung der gewünschten Maßnahmen mit einem
Investor geschlossen.
Angedacht ist hier
die
- Errichtung einer Badestelle an der Elbe,
- erstellen
der Infrastruktur für den Fähranleger
- Festlegung einer Fläche als
Veranstaltungsplatz
- Erweiterung des Sportboothafens ( Abgrabungen
auf der Schweineweide) und Errichtung einer Steganlage usw.
Nach dem mit der
Hafen Hitzacker GmbH geschlossenen Vertrag wäre eventuell ein
„Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ für die geplanten Nutzungen auf der
Schweineweide möglich. Es wurde aber in Vorgesprächen mit dem Landkreis
geklärt, dass von einem Bebauungsplan unter bestimmten Voraussetzungen
abgesehen werden kann, wenn keine festen baulichen Anlagen mit Ausnahme des
Fähranlegers und der Steganlage errichtet werden und eine parzellenscharfe Abgrenzung
der unterschiedlichen Gebietsnutzungen (Veranstaltungsplatz, Badestelle,
usw.) erfolgt. Außerdem sind die Belange
FFH/Vogelschutz, Emissionen Festplatz, Stellplätze usw. abzuarbeiten.
Wenn die vorstehend
aufgeführte Verfahrensweise eingehalten wird, sollen die vorgesehenen Nutzungen
auf Grund der Darstellungen im Flächennutzungsplan ausgeführt werden können.
Die Schweineweide
liegt im Biosphärenreservat „Niedersächsische Elbtalaue“ im Gebietsteil „A“ und
im Gebietsteil „C“ –Siedlungsnahes Elbvorland-. In einem Vorgespräch mit der
Biosphärenratsverwaltung wurde von dort erklärt, dass die vorgestellten
Planungen möglich sind, wenn die erforderlichen Untersuchungen in dem
Planverfahren eingehalten werden.
Die Stadt Hitzacker (Elbe) hat die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für
den vorgenannten Bereich mit in ihr ISEK aufgenommen. Die Planungsleistung zum
F-Plan ist per Bescheid bereits als grundsätzlich förderfähig eingestuft
worden. Da wegen der angestrebten Förderung Antragstellerin in dem Verfahren
nur die Stadt Hitzacker (Elbe) sein kann, ist mit dieser eine vertragliche
Regelung zur Übernahme der Kosten abzuschließen.
FDL Donnerstag
erläutert den Sachverhalt der Vorlage.
Rh Scherlies
bemängelt, dass der Inhalt der Vorlage nicht ausführlich genug ist und
detaillierte Vorhabensbeschreibungen fehlen.
FDL Donnerstag
erläutert den Stand der Planungen der Stadt Hitzacker (Elbe) und dass zum
derzeitigen Planungsstand keine Vorhabensunterlagen vorliegen.
Ausschussvorsitzender
Schulz unterbricht die Sitzung um 19.15 Uhr, um Bgm Jastram, Stadt Hitzacker
(Elbe), das Wort zu erteilen.
Bgm Jastram bittet,
der Flächennutzungsplanfortschreibung zuzustimmen, da sie Voraussetzung für
weitere Planungen der Stadt Hitzacker (Elbe) ist.
Ausschussvorsitzender
Schulz eröffnet die Sitzung um 19.18 Uhr wieder.
Rh Scherlies stellt
den Antrag, den TOP zurückzustellen und detaillierte Vorhabensunterlagen
vorzulegen.
Der Antrag wird
mehrheitlich abgelehnt:
1 Ja
6 Nein
2 Enthaltungen
Ohne weitere
Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der
Flächennutzungsplan ist im Bereich der Stadt Hitzacker (Elbe), Schweineweide,
fortzuschreiben. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich einer Förderung der
Planungsleistung aus Mitteln des Integrierten Stadtentwicklungs- und
Wachstumskonzeptes (ISEK) der Stadt Hitzacker (Elbe) und der erforderlichen
vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Hitzacker (Elbe) und der
Samtgemeinde Elbtalaue.