Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ist soweit abgeschlossen, dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

Zu a)

Mit Schreiben vom 04.08.2008 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Absicht, den Bebauungsplan

zu ändern, gemäß § 4 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgefordert, sich bis zum 03.09.2008 zu den Planungsabsichten zu äußern.

Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den Entwurf

des Bebauungsplanes bzw. in die Begründung eingearbeitet. Danach wurden der Entwurf des Bebauungs-planes und die Begründung öffentlich ausgelegt. Eine Abwägung der Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB durch den Rat hat nicht stattgefunden. Obwohl die Stellungnahmen abgearbeitet und im Bebauungsplan eingearbeitet wurden, ist der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf insgesamt

bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung der Stellungnahmen ist daher im Nachhinein noch erforderlich.

 

Zu b)

Mit Schreiben vom 30.10.2008 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des Bebauungsplanes

„Am Breselenzer Weg – Erweiterung, 1. Änderung“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte übersandt,

gemäß § 4 (2) BauGB bis zum 09.12.2008 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den

Trägern öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 10.11.2008 bis einschließlich 09.12.2008 gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich ausliegt.

 

Während der öffentlichen Auslegung sind Anregungen von  der GLL, Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vorgetragen worden, die abzuwägen sind.

 

Zu c)

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

 

FBL Hesebeck erläutert den Anlass für das Verfahren und den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Detailfragen.

 

Ausschussvorsitzender Carmienke unterbricht die Sitzung um 18.08 Uhr.

 

Die östlich angrenzende Nachbarin des beplanten Grundstückes fragt nach den durchzuführenden Anpflanzungen und den zulässigen Nutzungen.

 

FBL Hesebeck erläutert die nach dem Bebauungsplan vorzunehmenden Anpflanzungen und die in dem ausgewiesenen Mischgebiet zulässigen Nutzungen.

 

Ausschussvorsitzender Carmienke eröffnet die Sitzung um 18.13 Uhr wieder.

 

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden

 


Beschluss:

Zu a)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 6 aufgeführten Abwägungen

zu den Anregungen nach § 4 (1) BauGB.

Zu b)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 4 aufgeführten Abwägungen

zu den Anregungen nach § 4 (2) BauGB / § 3 (2) BauGB.

Zu c)

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt den Bebauungsplan „Am Breselenzer Weg – Erweiterung,

1. Änderung“ als Satzung nach § 10 BauGB und die Begründung.