Sachverhalt:
Das Verfahren zur
Änderung des Bebauungsplanes ist soweit abgeschlossen, dass der
Satzungsbeschluss
gefasst werden
kann.
Zu a)
Mit Schreiben vom
04.08.2008 wurden die Träger öffentlicher Belange über die Absicht, den
Bebauungsplan
zu ändern, gemäß §
4 (1) BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 (4)
BauGB aufgefordert, sich bis zum 03.09.2008 zu den Planungsabsichten zu äußern.
Die hierzu
eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und soweit erforderlich in den
Entwurf
des Bebauungsplanes
bzw. in die Begründung eingearbeitet. Danach wurden der Entwurf des
Bebauungs-planes und die Begründung öffentlich ausgelegt. Eine Abwägung der
Stellungnahmen nach § 4 (1) BauGB durch den Rat hat nicht stattgefunden. Obwohl
die Stellungnahmen abgearbeitet und im Bebauungsplan eingearbeitet wurden, ist
der Rat hierüber in Kenntnis zu setzen, damit er den Verfahrensablauf insgesamt
bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan nachvollziehen kann. Eine Abwägung der
Stellungnahmen ist daher im Nachhinein noch erforderlich.
Zu b)
Mit Schreiben vom
30.10.2008 wurde den Trägern öffentlicher Belange der Entwurf des
Bebauungsplanes
„Am Breselenzer Weg
– Erweiterung, 1. Änderung“ mit dem Entwurf der Begründung mit der Bitte
übersandt,
gemäß § 4 (2) BauGB
bis zum 09.12.2008 eine Stellungnahme dazu abzugeben. Gleichzeitig wurde den
Trägern
öffentlicher Belange mitgeteilt, dass der Entwurf des Bebauungsplanes in der
Zeit vom 10.11.2008 bis einschließlich 09.12.2008 gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich ausliegt.
Während der
öffentlichen Auslegung sind Anregungen von
der GLL, Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg
vorgetragen worden, die abzuwägen sind.
Zu c)
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 6 aufgeführten Abwägungen
zu den Anregungen
nach § 4 (1) BauGB.
Zu b)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt die auf den Seiten 1 – 4 aufgeführten Abwägungen
zu den Anregungen
nach § 4 (2) BauGB / § 3 (2) BauGB.
Zu c)
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt den Bebauungsplan „Am Breselenzer Weg –
Erweiterung,
1. Änderung“ als
Satzung nach § 10 BauGB und die Begründung.