Sitzung: 19.02.2024 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0085/2024
Sachverhalt:
Aufbauend auf die
umfassende Vorstellung des von Herrn Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme erarbeiteten Konzeptes
zur Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde
Elbtalaue in der am 08.11.2023 stattgefundenen Informationsveranstaltung im
Verdo Hitzacker, wird das hierin thematisierte Verfahren zur Standortvorprüfung
ausführlich erläutert und zur Beschlussfassung empfohlen.
Ergänzung zur Beschlussfindung:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue beschließt einen auf der Basis von gemeinsamen Leitbildern
erstellten, gesamträumlichen Kriterienkatalog (BewertungsTool zur
Standortvorprüfung) als fachliche Grundlage zur städtebaulichen Vorprüfung und
zum Ranking von Standortanfragen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Durch eine sachgerechte
Anwendung des gesamträumlichen Kriterienkataloges kann der Landkreis bei der
Genehmigung des Flächennutzungsplans von der ansonsten erforderlichen
Standortalternativenprüfung absehen.
Hinweis:
In rechtlicher Hinsicht kann aus der Anwendung des PV-Konzeptes kein
Anspruch auf die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens abgeleitet werden. Aus
diesem Grund gibt es auch keinen absoluten Punktwert, ab dem sicher mit einem
Bauleitplanverfahren zu rechnen ist. Das PV-Konzept soll als Prüfinstrument genutzt
werden, um sachgerechte und objektiv nachvollziehbare Abwägungsentscheidungen
in der Kommune für PV-Vorhaben treffen zu können. Es zielt auf Schaffung von
Akzeptanz für standortverträgliche PV-Vorhaben in der Bevölkerung und bei den
Behörden und die daraus resultierende Beschleunigung von Genehmigungsverfahren
ab.
AV Herzog begrüßt den hierzu vortragenden Dipl.-Ing.
Stadtplaner Henrik Böhme und leitet in den Sachverhalt ein. In vielerlei
Hinsicht sei das heute zu beratende Konzept eine Zukunftssicherung und ein Weg
um handlungsfähig zu werden, da diese Thematik wichtige Entscheidungen und
Grundlagen, auch im Sinne des Ressourcenschutzes, benötigt. Diese
Zukunftssicherung sei aber auch von persönlichem Verhalten abhängig und mache
eine Interessenabwägung notwendig. Auch wenn das Ganze vor allem eine
politische Entscheidung darstellen würde, sollte die Akzeptanzsteigerung und
Beteiligung der Bürger:innen ein wichtiger Punkt sein. Es sollte auch Wert
daraufgelegt werden, die Wertschöpfung durch finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten
vor Ort zu belassen.
Anders als im vorliegenden Konzept vorgesehen,
strebt z.B. die Samtgemeinde Lüchow einen anderen Weg an. So soll dort zum
Beispiel ein Finanzpool eingerichtet werden, in dem die Gewinne des
Samtgemeindegebietes gesammelt und dann geteilt werden. Auch wurde eine
Obergrenze von 300 ha für die gesamte Fläche festgelegt. Auch hierüber sollte
entsprechend debattiert werden. SgBgm Meyer teilt hierzu mit, dass die
am Anfang stehende Vorgehensweise der Samtgemeinde Lüchow lediglich eine „Idee“
eines internen Finanzausgleiches beinhalten würde, dessen rechtliche
Zulässigkeit aber noch fraglich wäre.
SgBgm Meyer erläutert ergänzend die angestrebte Zielsetzung. Durch die Herangehensweise mit diesem Konzept soll eine flächendeckende Prüfung des gesamten Samtgemeindegebietes vermieden werden, da durch die Festlegungen im Kriterienkonzept bereits viele Bereiche abgedeckt werden. Das Konzept wurde auch schon dem Landkreis vorgestellt. Eine abschließende Positionierung hierzu gebe es aber noch nicht.
Kritisch seien nach wie vor die Landschaftsschutzgebiete. Insbesondere die Einstufung vieler Bereiche als „mittlere Bedeutung“ müsse noch einmal betrachtet werden. Dieser Punkt wurde u.a. in der Stellungnahme zum Umweltbericht des Landschaftsrahmenplans thematisiert. Weiterhin enthält die Landschaftsschutzverordnung einen Befreiungstatbestand den es zu prüfen gilt, um sich ein langwieriges Ausgliederungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet zu ersparen. Eine planungsrechtliche Festsetzung müsse zwar erfolgen, allerdings seien erneuerbare Energien ein endliches Thema. So soll das Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben, aber eine befristete Nutzung zugelassen werden. In jedem Fall müsse aber eine Auseinandersetzung mit der erstellten Potentialstudie erfolgen. Die aktuelle Zielsetzung sei es, mit dem bestehenden Entwurf erste potentielle Flächen zu prüfen, für die es bereits Interessenten gibt. Deshalb soll zunächst der Kriterienkatalog auf den Weg gebracht werden und anschließend die bereits angekündigten Gemeindesteckbriefe für die einzelnen Gemeinden.
Herr Böhme stellt
das o.g. Konzept, insbesondere den auf der Basis von gemeinsamen Leitbildern
erstellten, gesamträumlichen Kriterienkatalog (BewertungsTool zur
Standortvorprüfung) vor und beantwortet aufkommende Fragen während des
Vortrages. Die hierfür verwendete Präsentation ist der Niederschrift als Anlage
beigefügt. Die umfassenden Unterlagen sind den Anlagen zur Vorlage zu
entnehmen.
Herr Böhme teilt
aufgrund vermehrter Nachfragen zu den vorgestellten Punktwerten mit, dass die
derzeitige Bepunktung zunächst einen Orientierungsmaßstab darstellt, der
jederzeit angepasst werden kann und dass hierdurch auch kein Anspruch auf
Bauleitplanung entsteht. Die Gemeinderäte können darüber hinaus auch noch
eigene Kriterien festlegen. Wichtig sei es zunächst, die gemeinsamen Leitbilder
festzulegen aus denen die einzelnen Kriterien hervorgehen und somit auch der
gesamträumliche Kriterienkatalog, der das Bewertungstool zur Standortvorprüfung
darstellt. Potentielle Vorhabenträger müssen dieses Bewertungstool, welches
auch als Vorab-Prüfung dient, entsprechend ausfüllen und das Projekt
vorstellen, welches dann verwaltungsseitig geprüft und den Gemeinderäten zur
abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Auf Nachfrage von Rh Schulz nach einer Einschätzung, wer die
Vorhabenträger sein könnten, teilt Herr Böhme mit, dass aufgrund der
komplizierten Regelungen sowie hohem Kosten- und Zeitaufwand eher weniger bis
keine Bürgerenergiegesellschaften Vorhabenträger sind, sondern
Projektentwickler die das Verfahren betreiben, aus denen sich dann
entsprechende Gesellschaftsformen entwickeln.
Nach intensivem
Austausch über einzelne Punktwerte wichtiger Kriterien wie z.B. der
finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger:innen, der Begrenzung der
maximalen Anlagengröße, der verfügbaren Netzanbindung und der Bewertung von
Böden in Bezug auf Landwirtschaft, folgt der Ausschuss dem Vorschlag von Rh
Siemke, heute keine Vertiefung und Festlegung der einzelnen Punktwerte des
Kriterienkatalogs vorzunehmen, da diese ohnehin anpassungsfähig sind und bei
Bedarf höher oder niedriger angesetzt werden können. Eine detaillierte
Auseinandersetzung kann auch anhand der noch folgenden Gemeindesteckbriefe
erfolgen sowie nach Beratung der Fraktionen ggf. im Samtgemeindeausschuss. Der
Kriterienkatalog sollte so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, um
gegenüber den bereits interessierten Investoren grundlegend handlungsfähig zu
werden.
SgBgm Meyer gibt
noch einmal zu Bedenken, dass die Positionierung des Landkreises zum Umgang mit
dem Thema Landschaftsschutzgebiet noch ausschlaggebend sein wird. Mit dem
vorgestellten Konzept sei aber schon eine Vorprüfung vieler relevanter Punkte
möglich, die eine zeitintensive und aufwendige Prüfung des Gesamtgebietes auf
Flächennutzungsplanebene verhindern und somit ein schnelleres Handeln in Bezug
auf den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen könnte.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Dem von Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme vorgestellten
Entwurf zur Standortvorprüfung für die Errichtung von
Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue wird zugestimmt.
Nach weiterer Aussprache fasst der Ausschuss
folgenden geänderten
Beschluss:
Der von Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme vorgestellte Entwurf zur Standortvorprüfung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue wird grundsätzlich empfohlen. Die Fraktionen werden gebeten sich zu beraten und ggf. im Samtgemeindeausschuss einzelne Punkte zu differenzieren.