Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Aufbauend auf die umfassende Vorstellung des von Herrn Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme erarbeiteten Konzeptes zur Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue in der am 08.11.2023 stattgefundenen Informationsveranstaltung im Verdo Hitzacker, wird das hierin thematisierte Verfahren zur Standortvorprüfung ausführlich erläutert und zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Ergänzung zur Beschlussfindung:

Die Samtgemeinde Elbtalaue beschließt einen auf der Basis von gemeinsamen Leitbildern erstellten, gesamträumlichen Kriterienkatalog (BewertungsTool zur Standortvorprüfung) als fachliche Grundlage zur städtebaulichen Vorprüfung und zum Ranking von Standortanfragen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Durch eine sachgerechte Anwendung des gesamträumlichen Kriterienkataloges kann der Landkreis bei der Genehmigung des Flächennutzungsplans von der ansonsten erforderlichen Standortalternativenprüfung absehen.

 

Hinweis:

In rechtlicher Hinsicht kann aus der Anwendung des PV-Konzeptes kein Anspruch auf die Aufstellung eines Bauleitplanverfahrens abgeleitet werden. Aus diesem Grund gibt es auch keinen absoluten Punktwert, ab dem sicher mit einem Bauleitplanverfahren zu rechnen ist. Das PV-Konzept soll als Prüfinstrument genutzt werden, um sachgerechte und objektiv nachvollziehbare Abwägungsentscheidungen in der Kommune für PV-Vorhaben treffen zu können. Es zielt auf Schaffung von Akzeptanz für standortverträgliche PV-Vorhaben in der Bevölkerung und bei den Behörden und die daraus resultierende Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ab.

 

 

AV Herzog begrüßt den hierzu vortragenden Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme und leitet in den Sachverhalt ein. In vielerlei Hinsicht sei das heute zu beratende Konzept eine Zukunftssicherung und ein Weg um handlungsfähig zu werden, da diese Thematik wichtige Entscheidungen und Grundlagen, auch im Sinne des Ressourcenschutzes, benötigt. Diese Zukunftssicherung sei aber auch von persönlichem Verhalten abhängig und mache eine Interessenabwägung notwendig. Auch wenn das Ganze vor allem eine politische Entscheidung darstellen würde, sollte die Akzeptanzsteigerung und Beteiligung der Bürger:innen ein wichtiger Punkt sein. Es sollte auch Wert daraufgelegt werden, die Wertschöpfung durch finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten vor Ort zu belassen.

 

Anders als im vorliegenden Konzept vorgesehen, strebt z.B. die Samtgemeinde Lüchow einen anderen Weg an. So soll dort zum Beispiel ein Finanzpool eingerichtet werden, in dem die Gewinne des Samtgemeindegebietes gesammelt und dann geteilt werden. Auch wurde eine Obergrenze von 300 ha für die gesamte Fläche festgelegt. Auch hierüber sollte entsprechend debattiert werden. SgBgm Meyer teilt hierzu mit, dass die am Anfang stehende Vorgehensweise der Samtgemeinde Lüchow lediglich eine „Idee“ eines internen Finanzausgleiches beinhalten würde, dessen rechtliche Zulässigkeit aber noch fraglich wäre.

 

SgBgm Meyer erläutert ergänzend die angestrebte Zielsetzung. Durch die Herangehensweise mit diesem Konzept soll eine flächendeckende Prüfung des gesamten Samtgemeindegebietes vermieden werden, da durch die Festlegungen im Kriterienkonzept bereits viele Bereiche abgedeckt werden. Das Konzept wurde auch schon dem Landkreis vorgestellt. Eine abschließende Positionierung hierzu gebe es aber noch nicht.

 

Kritisch seien nach wie vor die Landschaftsschutzgebiete. Insbesondere die Einstufung vieler Bereiche als „mittlere Bedeutung“ müsse noch einmal betrachtet werden. Dieser Punkt wurde u.a. in der Stellungnahme zum Umweltbericht des Landschaftsrahmenplans thematisiert. Weiterhin enthält die Landschaftsschutzverordnung einen Befreiungstatbestand den es zu prüfen gilt, um sich ein langwieriges Ausgliederungsverfahren aus dem Landschaftsschutzgebiet zu ersparen. Eine planungsrechtliche Festsetzung müsse zwar erfolgen, allerdings seien erneuerbare Energien ein endliches Thema. So soll das Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben, aber eine befristete Nutzung zugelassen werden. In jedem Fall müsse aber eine Auseinandersetzung mit der erstellten Potentialstudie erfolgen. Die aktuelle Zielsetzung sei es, mit dem bestehenden Entwurf erste potentielle Flächen zu prüfen, für die es bereits Interessenten gibt. Deshalb soll zunächst der Kriterienkatalog auf den Weg gebracht werden und anschließend die bereits angekündigten Gemeindesteckbriefe für die einzelnen Gemeinden.

 

Herr Böhme stellt das o.g. Konzept, insbesondere den auf der Basis von gemeinsamen Leitbildern erstellten, gesamträumlichen Kriterienkatalog (BewertungsTool zur Standortvorprüfung) vor und beantwortet aufkommende Fragen während des Vortrages. Die hierfür verwendete Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die umfassenden Unterlagen sind den Anlagen zur Vorlage zu entnehmen.

 

Herr Böhme teilt aufgrund vermehrter Nachfragen zu den vorgestellten Punktwerten mit, dass die derzeitige Bepunktung zunächst einen Orientierungsmaßstab darstellt, der jederzeit angepasst werden kann und dass hierdurch auch kein Anspruch auf Bauleitplanung entsteht. Die Gemeinderäte können darüber hinaus auch noch eigene Kriterien festlegen. Wichtig sei es zunächst, die gemeinsamen Leitbilder festzulegen aus denen die einzelnen Kriterien hervorgehen und somit auch der gesamträumliche Kriterienkatalog, der das Bewertungstool zur Standortvorprüfung darstellt. Potentielle Vorhabenträger müssen dieses Bewertungstool, welches auch als Vorab-Prüfung dient, entsprechend ausfüllen und das Projekt vorstellen, welches dann verwaltungsseitig geprüft und den Gemeinderäten zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.

 

Auf Nachfrage von Rh Schulz nach einer Einschätzung, wer die Vorhabenträger sein könnten, teilt Herr Böhme mit, dass aufgrund der komplizierten Regelungen sowie hohem Kosten- und Zeitaufwand eher weniger bis keine Bürgerenergiegesellschaften Vorhabenträger sind, sondern Projektentwickler die das Verfahren betreiben, aus denen sich dann entsprechende Gesellschaftsformen entwickeln.

 

Nach intensivem Austausch über einzelne Punktwerte wichtiger Kriterien wie z.B. der finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger:innen, der Begrenzung der maximalen Anlagengröße, der verfügbaren Netzanbindung und der Bewertung von Böden in Bezug auf Landwirtschaft, folgt der Ausschuss dem Vorschlag von Rh Siemke, heute keine Vertiefung und Festlegung der einzelnen Punktwerte des Kriterienkatalogs vorzunehmen, da diese ohnehin anpassungsfähig sind und bei Bedarf höher oder niedriger angesetzt werden können. Eine detaillierte Auseinandersetzung kann auch anhand der noch folgenden Gemeindesteckbriefe erfolgen sowie nach Beratung der Fraktionen ggf. im Samtgemeindeausschuss. Der Kriterienkatalog sollte so schnell wie möglich auf den Weg gebracht werden, um gegenüber den bereits interessierten Investoren grundlegend handlungsfähig zu werden.

 

SgBgm Meyer gibt noch einmal zu Bedenken, dass die Positionierung des Landkreises zum Umgang mit dem Thema Landschaftsschutzgebiet noch ausschlaggebend sein wird. Mit dem vorgestellten Konzept sei aber schon eine Vorprüfung vieler relevanter Punkte möglich, die eine zeitintensive und aufwendige Prüfung des Gesamtgebietes auf Flächennutzungsplanebene verhindern und somit ein schnelleres Handeln in Bezug auf den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen könnte.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Dem von Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme vorgestellten Entwurf zur Standortvorprüfung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue wird zugestimmt.  

 

 

Nach weiterer Aussprache fasst der Ausschuss folgenden geänderten

 


Beschluss:

Der von Dipl.-Ing. Stadtplaner Henrik Böhme vorgestellte Entwurf zur Standortvorprüfung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Samtgemeinde Elbtalaue wird grundsätzlich empfohlen. Die Fraktionen werden gebeten sich zu beraten und ggf. im Samtgemeindeausschuss einzelne Punkte zu differenzieren.