Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Herr Steffen erläutert, dass um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, die Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich ist. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.

 

Aufgrund dessen beschloss der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 26.06.2023, dass die Stadt das Grundstück im Ahornweg (Gemarkung Hitzacker, Flur 10, Flurstück 14/34) für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung stellt.

 

Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mühlenkamp“ und ist hauptsächlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt. Für die Realisierung des Baus einer Kindertagesstätte ist daher die Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Die Fläche wird zudem im Flächennutzungsplan ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt.

 

Aufgrund der Lage des Grundstücks im Innenbereich kann der Bebauungsplan voraussichtlich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit paralleler Berichtigung des Flächennutzungsplans aufgestellt werden.

 

Rh Flindt merkt an, dass es in der Stadt Hitzacker (Elbe) seiner Ansicht nach sowieso zu wenige Spielplätze gibt und dass früher die Vorhaltung von Grün- und Spielflächen vorgeschrieben wurden.

Er bittet deshalb darum, dass abschließend geklärt wird, ob nicht irgendwie die Möglichkeit besteht die beiden Einrichtungen, also KiTa-Gebäude und Spielplatz auf diesem Grundstück vorzuhalten.

 

Rh Harney möchte wissen, warum die Stadt Hitzacker (Elbe) die Kosten für das Änderungsverfahren tragen soll, diese Kosten müssen seiner Ansicht nach vom Landkreis beglichen werden, da die Stadt bereits ein Grundstück kostenfrei zur Verfügung stellt.

 

Stellv. AV Weiss teilt dazu mit, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) ein berechtigtes Interesse an dem Bau einer Kindertagesstätte hat und dass die Kostenübernahme sowie das angebotene Grundstück ein Entgegenkommen darstellen.

 

Rh Harney sieht das berechtigte Interesse ebenfalls beim Landkreis und dem zukünftigen Investor und bittet um Prüfung bis zum Verwaltungsausschuss, ob der Landkreis nicht vielleicht doch bereit wäre die Verfahrenskosten zu übernehmen.

 

Herr Beckmann wird die Rückfragen der Ausschussmitglieder klären.

 

Der Ausschuss für Bau, Planung, Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) empfiehlt folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenkamp“ ein.