Sitzung: 15.02.2024 Ausschuss für Bau, Planung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0075/2024
Sachverhalt:
Herr Steffen
erläutert, dass um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe)
sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, die
Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich ist. Dies kann nur durch einen Neubau
im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden. Ein Anbau an bestehende
Einrichtungen ist nicht möglich.
Aufgrund dessen
beschloss der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) in seiner Sitzung am 26.06.2023,
dass die Stadt das Grundstück im Ahornweg (Gemarkung Hitzacker, Flur 10,
Flurstück 14/34) für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung stellt.
Das Flurstück
befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mühlenkamp“ und ist
hauptsächlich als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt.
Für die Realisierung des Baus einer Kindertagesstätte ist daher die Änderung
des Bebauungsplanes notwendig. Die Fläche wird zudem im Flächennutzungsplan
ebenfalls als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz dargestellt.
Aufgrund der Lage
des Grundstücks im Innenbereich kann der Bebauungsplan voraussichtlich im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB mit paralleler Berichtigung des
Flächennutzungsplans aufgestellt werden.
Rh Flindt merkt an,
dass es in der Stadt Hitzacker (Elbe) seiner Ansicht nach sowieso zu wenige
Spielplätze gibt und dass früher die Vorhaltung von Grün- und Spielflächen
vorgeschrieben wurden.
Er bittet deshalb
darum, dass abschließend geklärt wird, ob nicht irgendwie die Möglichkeit
besteht die beiden Einrichtungen, also KiTa-Gebäude und Spielplatz auf diesem
Grundstück vorzuhalten.
Rh Harney möchte
wissen, warum die Stadt Hitzacker (Elbe) die Kosten für das Änderungsverfahren
tragen soll, diese Kosten müssen seiner Ansicht nach vom Landkreis beglichen
werden, da die Stadt bereits ein Grundstück kostenfrei zur Verfügung stellt.
Stellv. AV Weiss
teilt dazu mit, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) ein berechtigtes Interesse an
dem Bau einer Kindertagesstätte hat und dass die Kostenübernahme sowie das
angebotene Grundstück ein Entgegenkommen darstellen.
Rh Harney sieht das
berechtigte Interesse ebenfalls beim Landkreis und dem zukünftigen Investor und
bittet um Prüfung bis zum Verwaltungsausschuss, ob der Landkreis nicht
vielleicht doch bereit wäre die Verfahrenskosten zu übernehmen.
Herr Beckmann wird
die Rückfragen der Ausschussmitglieder klären.
Der Ausschuss für
Bau, Planung, Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der
Stadt Hitzacker (Elbe) empfiehlt folgenden
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
„Mühlenkamp“ ein.