Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 13.11.2023 die Entscheidung zur überplanmäßigen Auszahlung für die Auftragsvergabe für die Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung am Waldemarturm vertagt.

 

Durch das Dach des Waldemarturms ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Wassereintritten gekommen, die Schäden an der Holzkonstruktion des Dachstuhls sowie des Fußbodens im Dachgeschoss und in der Etage darunter hervorgerufen hat. Die vorgenommenen Maßnahmen haben nicht den gewünschten Erfolg erzielt, sodass über einen Bausachverständigen für Holztragwerke ein Gutachten und eine Bestandaufnahme erstellt wurde. Zum Schutz des Bauwerkes hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) dann in seiner Sitzung am 13.03.2019 der Auftragsvergabe für die Erbringung der Planungsleistungen für die Sanierung/Neueindeckung des Daches zugestimmt. Ziel dieser Planungsleistungen war es u. a., die Kosten für die Maßnahme zu ermitteln, damit notwendige Fördermittel beantragt werden können.

Für die Baumaßnahme ist es erforderlich, eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Das beauftragte Architekturbüro Kamlade GmbH aus Lüchow (Wendland) hat dann einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung beim Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.

 

Im zeitlichen Zusammenhang wurde dann auch die Auftragsvergabe für die Planungsleistungen für die Neukonzeption der Dauerausstellung im Waldemarturm beschlossen. Dieses ist in der Sitzung am 27.10.2022 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) erfolgt.

 

Hinsichtlich des Antrages auf Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung ist mit Datum vom 17.01.2023 ein Vorprüfungsergebnis durch die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg erstellt worden. Dieses ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

In diesem Vorprüfungsergebnis wird auf die Schwierigkeit der Eindeckung der glockenförmigen Turmhaube hingewiesen und empfohlen, die Grundlagenermittlung im Vorfeld abzuschließen, damit die anfallenden Kosten präziser ermittelt werden können. Darüber hinaus sollen u. a. folgenden Unterlagen nachgereicht werden (Ziffer 2 des Vorprüfungsergebnisses vom 17.01.2023):

 

2. Aufgrund der hohen Bedeutung des Waldemarturmes wird seitens des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege eine baubegleitende Haus-, Konstruktions- und Gefügeforschung für erforderlich erachtet. Darüber hinaus sollen auch dendrochronologische Untersuchungen vorgenommen werden.

 

Das Angebot eines Ortstermins zu Abstimmung der Maßnahmen mit dem Nds. Landesamt für Denkmalpflege wurde angenommen. Da eine denkmalrechtliche Genehmigung auch Auswirkungen auf die Neukonzeption der Dauerausstellung hat, fand das Gespräch am 06.02.2023 gemeinsam mit dem beauftragten Büro ARCE, Berlin, statt. Das entsprechende Begehungsprotokoll ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage 2 beigefügt.

Damit eine Neukonzeption der Dauerausstellung im Gebäude erfolgen kann, mussten auch die elektrischen Anlagen entsprechend der technischen Anforderung neu geplant werden. Hierfür wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.02.2023 ein entsprechender Fachplanungsauftrag erteilt.

Damit eine denkmalrechtliche Genehmigung sowohl für die Dachsanierung als auch für die Neukonzeption der Dauerausstellung erteilt werden kann, wurde jetzt in einem weiteren Schritt die seitens der Denkmalbehörde geforderte Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung ausgeschrieben. Die entsprechende Auftragsvergabe wurde am 06.12.2023 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) vorbehaltlich der Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung durch den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen.

 

Die weiteren in dem Vorprüfungsergebnis geforderten Unterlagen werden bzw. sind durch das Architekturbüro Kamlade GmbH, Lüchow, erstellt, sodass hierfür zunächst keine weiteren Vergaben erforderlich werden.

 

Ursprünglich war für die Planung der Dachsanierung des Waldemarturms ein Betrag in Höhe von 57.200,00 Euro in den jeweiligen Haushalt der Stadt Dannenberg (Elbe) eingestellt worden, durch die Forderungen des Landkreises im Rahmen der Vorprüfung der denkmalrechtlichen Genehmigung müssen jetzt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Im Haushaltsplan sind für diese Maßnahme noch rd. 38.000,00 Euro verfügbar, sodass der Restbetrag in Höhe von rd. 20.000,00 Euro im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung zur Verfügung gestellt werden muss.

 

Eine Dachsanierung im Anschluss an die Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar, um weitere Schäden, die den Bestand des Denkmals gefährden, zu vermeiden

 

Alle dem dieser Vergabe folgenden Aufträge bedürfen weiterer Gremienbeteiligungen und entsprechenden Beschlusslagen.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000,00 Euro für die Auftragsvergabe für die Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung am Waldemarturm wird zugestimmt.

 

 

Fachbereichsleiter Rhode erläutert den Sachverhalt. Den Ratsmitgliedern ist neben der Vorlage auch eine schriftliche Zusammenfassung des bisherigen Projektverlaufes zugestellt worden.

Herr Rhode macht deutlich, dass dieses bauhistorische Gutachten nicht nur im Hinblick auf die Sanierung des Daches erforderlich ist, sondern auch, um Fördermittel zu akquirieren und um einen Aufschluss darüber zu haben, was dann im Hinblick auf die weitere Nutzung des Turmes ggfls. für Ausstellungen etc. notwendig ist.

Herr Rhode berichtet über Schäden, die bereits durch Feuchtigkeitseinwirkungen entstanden seien.

 

Erster Samtgemeinderat Sporleder ergänzt, dass die Bindefrist für den zu vergebenen Auftrag am 08.03.24 endet, daher bittet die Verwaltung um Zustimmung.

 

Rh Siemke führt aus, dass es nunmehr umfangreiche Diskussionen im Hinblick auf diese Thematik gegeben habe. Zudem hat es einen gesonderten Besichtigungstermin hinsichtlich der möglichen Dachsanierung gegeben. Hierbei ist seiner Ansicht nach sehr deutlich geworden, wie unerlässlich eine umgehende Sanierung des Daches ist, wenn das Baudenkmal weiterhin erhalten bleiben soll. Bei der damaligen Sanierung des Daches sind erhebliche Fehler gemacht worden, darüber ist hinlänglich berichtet worden. Es sind zwischenzeitlich diverse Feuchtigkeitsschäden vorhanden. In diesem Zusammenhang übt er Kritik an der Verwaltung, dass hinsichtlich des eindringenden Wassers keine entsprechenden Maßnahmen ergriffen worden sind. So hätten zum Beispiel geeignete Gefäße aufgestellt werden müssen, um Tropfwasser aufzufangen. Weiter entstandene Schäden hätten so teilweise vermieden werden können.

 

Rh Herzog resümiert über die seitens der Verwaltung erstellte Zusammenfassung. Er stellt fest, dass entsprechende Planungen bereits seit 6 Jahren laufen, ohne konkrete Ergebnisse. Es stellt sich ihm die Frage, wer hierfür die Verantwortung trägt. Ferner hinterfragt er, warum nicht zu einem früheren Zeitpunkt schon ein bauhistorisches Gutachten notwendig war.

Er kritisiert den Ablauf im gesamten Prozess. Es sei nicht erkennbar, was mit den beschriebenen Haushaltsresten in Höhe von 156.000 € geschehen sei und auch nicht was das sogenannte „Soft-Opening“ dargestellt hat.

In Anbetracht der Haushaltslage mit möglichen Steuererhöhungen erwarte er, dass entsprechende Ausgaben hinterfragt und Verantwortliche benannt werden.

 

Rh Schwidder merkt an, dass das Vorantreiben der Angelegenheit durch die Verwaltung nicht zuletzt den seitens der Gremien gefassten Beschlüsse unterliegt.

Die konzeptionellen Maßnahmen im Hinblick auf die Neugestaltung einer Dauerausstellung sind unabhängig von den bautechnischen Maßnahmen geplant und vorangetrieben worden. Zwischenzeitlich sind in den unterschiedlichen Bereichen auch unterschiedliche Probleme zu Tage getreten, die es nunmehr gilt abzuarbeiten.

Das nunmehr einzuholende bauhistorische Gutachten ist eine verwaltungstechnische Genehmigungsgrundlage, die zwingend erforderlich ist, um den „Pfusch am Bau“ aus damaliger Zeit wieder reparieren zu können, damit der Turm auch weitere Jahre Bestand hat. Ggfls. muss dann später entschieden werden, was dann im Inneren des Turmes möglich ist. 

 

Rh Herzog greift den letzten Satz von Rh Schwidder auf und hinterfragt den seinerzeit vergebenen Auftrag an die Architektengemeinschaft in Höhe von ca. 90.000 € für die Neukonzeption der Ausstellung. Er fragt an, was bisher aus diesem Auftrag umgesetzt wurde und wie ggfls. weiter verfahren werden kann. Zudem fragt er nochmal an, wer verwaltungsseitig den „Hut aufhatte“ in diesem Prozess.

 

Fachbereichsleiter Rhode berichtet, dass der Auftrag vergeben wurde und das im Juni des letzten Jahres ausführlich im Stadtentwicklungsausschuss über die Ergebnisse der Planungen berichtet worden ist. In erster Linie haben sich die Architektinnen um das Waldemarzimmer gekümmert, um mit einer vernünftigen Ausstattung das Waldemarjubiläum begehen zu können. Das sogenannte Soft-Opening ist nach einhelliger Beschlusslage dort durchgeführt worden. Die Rückmeldungen zum Ergebnis dessen sind positiv.

Im nächsten Schritt folgen die Ausgestaltungen der beiden unteren Etagen und im Folgenden dann der beiden oberen Etagen.

Diese Reihenfolge ist seinerzeit mal festgelegt worden, damit möglicherweise größere Exponate für die Ausstellung in der oberen Etage dann ggfls. durch das Dach in den Turm gelangen können, wenn im Anschluss ohnehin die Dachsanierung erfolgt wäre.

 

Rh Szorec findet es beschämend, wie mit einem Kulturdenkmal umgegangen wird. Er hinterfragt, was aktiv getan wurde, um der eintretenden Feuchtigkeit entgegenzuwirken.

 

Die Archivarin, Frau Götting, erläutert, dass zumindest im Treppenhaus sehr wohl Eimer gestanden haben, um Feuchtigkeit aufzufangen. Sie merkt aber auch an, dass im Laufe der letzten Jahre immer wieder darauf aufmerksam gemacht worden ist, dass es Schäden am Dach gibt, dass Feuchtigkeit eindringt u.s.w., allerdings ist diese Angelegenheit aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel immer wieder verschoben worden.

 

Rh Siemke merkt an, dass die Erstellung des nunmehr geforderten bauhistorischen Gutachtens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Er gehe nicht davon aus, dass sich noch in dieser Legislaturperiode alles regeln lässt. Daher regt er an, zunächst die finanziellen Mittel zu bündeln, um die Schäden zu reparieren und das Dach zu sanieren. Alle weiteren Maßnahmen zur Neukonzeption des Turmes, auch wenn es Verträge gibt, sollten seiner Ansicht nach zunächst gestoppt werden. Aufgrund der erforderlichen Baumaßnahmen sind eine weitere Planung bzw. die Umsetzung von Ergebnissen nicht mehr sinnvoll. Ggfls. müssen Zwischendecken entfernt oder saniert werden, das Gebälk muss teilweise getauscht werden, Absteifungen müssen erfolgen und Materialtransporte durch den gesamten Turm müssen sichergestellt werden. Es wäre abwegig, dann untere Räume schon mit Ausstellungen zu füllen.

Für geschlossene Verträge und vergebene Aufträge müssen dann Lösungen gefunden werden. Vorrangig ist zunächst die Dachsanierung zu realisieren. Dieses wird ohnehin schon eine große Herausforderung in einem so engen Turm.

Rh Siemke erhebt seine vorgenannten Aussagen zu einem entsprechenden Antrag.

 

Rh Kelm bedauert, dass es in der Vergangenheit zu keiner guten Lösung mit dem damaligen Dachdecker gekommen ist. Nunmehr müssen Schäden beseitigt und das Dach neu erstellt werden. Entsprechende Mittel müssen dafür im Haushalt berücksichtigt werden.

Er schließt sich ebenfalls dem Vorschlag an, zunächst nur die Dachsanierung vorzunehmen und alles andere hinten an zu stellen. Er warnt vor einer finanziellen Überlastung, wenn, wie angedacht, weiter geplant und umgesetzt wird.

 

Rh Schwidder befürchtet, dass Aufträge, die vergeben worden sind, nicht ohne weiteres gestoppt werden können. Hier erwartet er entsprechende Gespräche und eine für alle Beteiligten tragbare Lösung. Die Dachsanierung muss prioritär bleiben.

 

Erster SgRat Sporleder erläutert, dass derzeit der Auftrag an die Architektinnengemeinschaft Studio ARCEin Berlin in Höhe von 89.000 € vergeben ist, bis heute sind für fertiggestellte Arbeiten ca. 30.000 € ausgezahlt worden. Es sei zu prüfen, was die rechtlichen Konsequenzen wären (mögliche Regressansprüche), wenn der Auftrag wieder entzogen bzw. die Fortführung der Arbeiten unterbunden wird.

 

Rh Siemke schlägt vor, dass die konzeptionelle Planung durchaus weiterlaufen könnte, jedoch eine Umsetzung von geplanten Maßnahmen noch nicht zum Tragen kommen kann.

 

Rh Herzog merkt an, dass deutlich geklärt werden muss, wie Studio ARCE mit der weiteren Arbeit fortfahren kann. Es sollte vermieden werden, dass eine konzeptionelle Planung weitergeführt wird, die dann über Jahre „in der Schublade verschwindet“, bis die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Er sieht hier dringenden Handlungsbedarf seitens der Verwaltung.

 

Rh Schwidder regt an, die Angelegenheit im nächsten Stadtentwicklungsausschuss weiter zu beraten und ggfls. einen entsprechenden Beschluss zum weiteren Fortgehen herbeizuführen.

 

Frau Götting bittet in diesem Zusammenhang auch um Aussagen darüber, wie in der anstehenden Saison mit der Öffnung des Turmes umgegangen werden soll. Dieses sollte auch Gegenstand der weiteren Beratungen im Fachausschuss sein.

 

Rh Siemke bittet darum, den vergebenen Auftrag und die entsprechenden Verträge zu prüfen.

Er wiederholt seinen Antrag und formuliert diesen dahingehend, dass alle kostenrelevanten Maßnahmen und weiteren Ausgaben zunächst gestoppt werden, bis das Ende der Sanierung erkennbar bzw. vollzogen ist. Eine Ausnahme soll der bereits vergebene Auftrag sein, hier gilt es Lösungen herbeizuführen.

 

Rh Block macht darauf aufmerksam, dass das zu erstellende bauhistorische Gutachten noch eine Menge Überraschungen bieten kann. Um weitere Maßnahmen zu ergreifen, muss dieses zunächst abgewartet werden. Die Verhandlungen mit dem Büro Studio ARCE müssen dahingehend verlaufen, dass möglicherweise nach Vorlage des Gutachtens andere Bedingungen für eine Neukonzeption vorhanden sind.

 

Rh Herzog hinterfragt nochmal die Forderung nach dem bauhistorischen Gutachten und was dieses beinhalten soll. Ist dieses nur für die Einwerbung von Fördermittel notwendig? Er möchte wissen, was im Einzelnen von der Denkmalschutzbehörde gefordert wurde.

Zudem fragt er nochmal an, wer seitens der Verwaltung Verantwortung zu zeigen hat.

 

Erster SgRat Sporleder führt aus, dass diese Frage von ihm nicht beantwortet werden könne.

 

Rh Siemke merkt an, dass eine entsprechende Vorgabe der Denkmalschutzbehörde vorlag, daraufhin ist die Ausschreibung erfolgt. Es haben entsprechende Fachbüros ihre Angebote daraufhin abgegeben. Die Auftragsvergabe diesbezüglich ist in der VAD-Sitzung im Dezember 2023 erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) einer überplanmäßigen Auszahlung zustimmt. Dieses ist heute Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung.

 

Nach kurzer Diskussion wird festgelegt, dass das entsprechende Leistungsverzeichnis als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Bgm Behning lässt über den Beschlussvorschlag und den Antrag von Rh Siemke getrennt abstimmen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg Elbe) fasst folgenden

 

 

 


Beschluss:

a) Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000,00 Euro für die Auftragsvergabe für die Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung am Waldemarturm wird zugestimmt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            14                           Enthaltung         3

 

b) Sämtliche kostenrelevanten Maßnahmen und weiteren Ausgaben sowie mögliche weitere Vergaben werden vorerst gestoppt und nicht weiter betrachtet, bis eine Sanierung des Daches vollzogen oder das Ende der Sanierung definitiv absehbar ist.

Eine Ausnahme bildet der bereits vergebene Auftrag an das Studio ARCE, Berlin, jedoch ist hier zunächst das weitere Vorgehen im zuständigen Fachausschuss zu beraten.

 

Einstimmig beschlossen

Ja            17