Sitzung: 06.03.2024 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 3
Vorlage: 31/0490/2023/1
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 13.11.2023
die Entscheidung zur überplanmäßigen Auszahlung für die Auftragsvergabe für die
Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung am Waldemarturm vertagt.
Durch das Dach des Waldemarturms ist es in der Vergangenheit immer wieder
zu Wassereintritten gekommen, die Schäden an der Holzkonstruktion des
Dachstuhls sowie des Fußbodens im Dachgeschoss und in der Etage darunter
hervorgerufen hat. Die vorgenommenen Maßnahmen haben nicht den gewünschten
Erfolg erzielt, sodass über einen Bausachverständigen für Holztragwerke ein
Gutachten und eine Bestandaufnahme erstellt wurde. Zum Schutz des Bauwerkes hat
der Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) dann in seiner Sitzung am
13.03.2019 der Auftragsvergabe für die Erbringung der Planungsleistungen für
die Sanierung/Neueindeckung des Daches zugestimmt. Ziel dieser
Planungsleistungen war es u. a., die Kosten für die Maßnahme zu ermitteln,
damit notwendige Fördermittel beantragt werden können.
Für die Baumaßnahme ist es erforderlich, eine denkmalrechtliche
Genehmigung einzuholen. Das beauftragte Architekturbüro Kamlade GmbH aus Lüchow
(Wendland) hat dann einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellt.
Im zeitlichen Zusammenhang wurde dann auch die Auftragsvergabe für die
Planungsleistungen für die Neukonzeption der Dauerausstellung im Waldemarturm
beschlossen. Dieses ist in der Sitzung am 27.10.2022 durch den Verwaltungsausschuss
der Stadt Dannenberg (Elbe) erfolgt.
Hinsichtlich des Antrages auf Erteilung der denkmalrechtlichen
Genehmigung ist mit Datum vom 17.01.2023 ein Vorprüfungsergebnis durch die
Denkmalschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg erstellt worden. Dieses
ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
In diesem Vorprüfungsergebnis wird auf die Schwierigkeit der Eindeckung
der glockenförmigen Turmhaube hingewiesen und empfohlen, die
Grundlagenermittlung im Vorfeld abzuschließen, damit die anfallenden Kosten
präziser ermittelt werden können. Darüber hinaus sollen u. a. folgenden
Unterlagen nachgereicht werden (Ziffer 2 des Vorprüfungsergebnisses vom
17.01.2023):
2. Aufgrund der hohen Bedeutung des
Waldemarturmes wird seitens des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege
eine baubegleitende Haus-, Konstruktions- und Gefügeforschung für erforderlich
erachtet. Darüber hinaus sollen auch dendrochronologische Untersuchungen
vorgenommen werden.
Das Angebot eines
Ortstermins zu Abstimmung der Maßnahmen mit dem Nds. Landesamt für
Denkmalpflege wurde angenommen. Da eine denkmalrechtliche Genehmigung auch
Auswirkungen auf die Neukonzeption der Dauerausstellung hat, fand das Gespräch
am 06.02.2023 gemeinsam mit dem beauftragten Büro ARCE, Berlin, statt. Das entsprechende
Begehungsprotokoll ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage 2 beigefügt.
Damit eine
Neukonzeption der Dauerausstellung im Gebäude erfolgen kann, mussten auch die
elektrischen Anlagen entsprechend der technischen Anforderung neu geplant
werden. Hierfür wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 23.02.2023
ein entsprechender Fachplanungsauftrag erteilt.
Damit eine
denkmalrechtliche Genehmigung sowohl für die Dachsanierung als auch für die
Neukonzeption der Dauerausstellung erteilt werden kann, wurde jetzt in einem
weiteren Schritt die seitens der Denkmalbehörde geforderte Bauforschung und
denkmalpflegerische Begleitung ausgeschrieben. Die entsprechende
Auftragsvergabe wurde am 06.12.2023 durch den Verwaltungsausschuss der Stadt
Dannenberg (Elbe) vorbehaltlich der Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung
durch den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) beschlossen.
Die weiteren in dem
Vorprüfungsergebnis geforderten Unterlagen werden bzw. sind durch das
Architekturbüro Kamlade GmbH, Lüchow, erstellt, sodass hierfür zunächst keine
weiteren Vergaben erforderlich werden.
Ursprünglich war
für die Planung der Dachsanierung des Waldemarturms ein Betrag in Höhe von
57.200,00 Euro in den jeweiligen Haushalt der Stadt Dannenberg (Elbe)
eingestellt worden, durch die Forderungen des Landkreises im Rahmen der
Vorprüfung der denkmalrechtlichen Genehmigung müssen jetzt zusätzliche Mittel
bereitgestellt werden.
Im Haushaltsplan
sind für diese Maßnahme noch rd. 38.000,00 Euro verfügbar, sodass der
Restbetrag in Höhe von rd. 20.000,00 Euro im Rahmen einer überplanmäßigen
Auszahlung zur Verfügung gestellt werden muss.
Eine
Dachsanierung im Anschluss an die Bauforschung und denkmalpflegerische
Begleitung erscheint zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar, um weitere Schäden,
die den Bestand des Denkmals gefährden, zu vermeiden
Alle
dem dieser Vergabe folgenden Aufträge bedürfen weiterer Gremienbeteiligungen
und entsprechenden Beschlusslagen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000,00 Euro für die Auftragsvergabe
für die Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung am Waldemarturm wird
zugestimmt.
Fachbereichsleiter
Rhode erläutert den Sachverhalt. Den Ratsmitgliedern ist neben der Vorlage auch
eine schriftliche Zusammenfassung des bisherigen Projektverlaufes zugestellt
worden.
Herr
Rhode macht deutlich, dass dieses bauhistorische Gutachten nicht nur im
Hinblick auf die Sanierung des Daches erforderlich ist, sondern auch, um
Fördermittel zu akquirieren und um einen Aufschluss darüber zu haben, was dann
im Hinblick auf die weitere Nutzung des Turmes ggfls. für Ausstellungen etc.
notwendig ist.
Herr
Rhode berichtet über Schäden, die bereits durch Feuchtigkeitseinwirkungen
entstanden seien.
Erster
Samtgemeinderat Sporleder ergänzt, dass die Bindefrist für den zu vergebenen
Auftrag am 08.03.24 endet, daher bittet die Verwaltung um Zustimmung.
Rh
Siemke führt aus, dass es nunmehr umfangreiche Diskussionen im Hinblick auf
diese Thematik gegeben habe. Zudem hat es einen gesonderten Besichtigungstermin
hinsichtlich der möglichen Dachsanierung gegeben. Hierbei ist seiner Ansicht
nach sehr deutlich geworden, wie unerlässlich eine umgehende Sanierung des
Daches ist, wenn das Baudenkmal weiterhin erhalten bleiben soll. Bei der
damaligen Sanierung des Daches sind erhebliche Fehler gemacht worden, darüber
ist hinlänglich berichtet worden. Es sind zwischenzeitlich diverse
Feuchtigkeitsschäden vorhanden. In diesem Zusammenhang übt er Kritik an der
Verwaltung, dass hinsichtlich des eindringenden Wassers keine entsprechenden
Maßnahmen ergriffen worden sind. So hätten zum Beispiel geeignete Gefäße
aufgestellt werden müssen, um Tropfwasser aufzufangen. Weiter entstandene
Schäden hätten so teilweise vermieden werden können.
Rh
Herzog resümiert über die seitens der Verwaltung erstellte Zusammenfassung. Er
stellt fest, dass entsprechende Planungen bereits seit 6 Jahren laufen, ohne
konkrete Ergebnisse. Es stellt sich ihm die Frage, wer hierfür die
Verantwortung trägt. Ferner hinterfragt er, warum nicht zu einem früheren
Zeitpunkt schon ein bauhistorisches Gutachten notwendig war.
Er
kritisiert den Ablauf im gesamten Prozess. Es sei nicht erkennbar, was mit den
beschriebenen Haushaltsresten in Höhe von 156.000 € geschehen sei und auch
nicht was das sogenannte „Soft-Opening“ dargestellt hat.
In
Anbetracht der Haushaltslage mit möglichen Steuererhöhungen erwarte er, dass
entsprechende Ausgaben hinterfragt und Verantwortliche benannt werden.
Rh
Schwidder merkt an, dass das Vorantreiben der Angelegenheit durch die
Verwaltung nicht zuletzt den seitens der Gremien gefassten Beschlüsse
unterliegt.
Die
konzeptionellen Maßnahmen im Hinblick auf die Neugestaltung einer
Dauerausstellung sind unabhängig von den bautechnischen Maßnahmen geplant und
vorangetrieben worden. Zwischenzeitlich sind in den unterschiedlichen Bereichen
auch unterschiedliche Probleme zu Tage getreten, die es nunmehr gilt
abzuarbeiten.
Das
nunmehr einzuholende bauhistorische Gutachten ist eine verwaltungstechnische
Genehmigungsgrundlage, die zwingend erforderlich ist, um den „Pfusch am Bau“
aus damaliger Zeit wieder reparieren zu können, damit der Turm auch weitere
Jahre Bestand hat. Ggfls. muss dann später entschieden werden, was dann im
Inneren des Turmes möglich ist.
Rh
Herzog greift den letzten Satz von Rh Schwidder auf und hinterfragt den
seinerzeit vergebenen Auftrag an die Architektengemeinschaft in Höhe von ca.
90.000 € für die Neukonzeption der Ausstellung. Er fragt an, was bisher aus
diesem Auftrag umgesetzt wurde und wie ggfls. weiter verfahren werden kann.
Zudem fragt er nochmal an, wer verwaltungsseitig den „Hut aufhatte“ in diesem
Prozess.
Fachbereichsleiter
Rhode berichtet, dass der Auftrag vergeben wurde und das im Juni des letzten
Jahres ausführlich im Stadtentwicklungsausschuss über die Ergebnisse der
Planungen berichtet worden ist. In erster Linie haben sich die Architektinnen
um das Waldemarzimmer gekümmert, um mit einer vernünftigen Ausstattung das
Waldemarjubiläum begehen zu können. Das sogenannte Soft-Opening ist nach
einhelliger Beschlusslage dort durchgeführt worden. Die Rückmeldungen zum
Ergebnis dessen sind positiv.
Im
nächsten Schritt folgen die Ausgestaltungen der beiden unteren Etagen und im
Folgenden dann der beiden oberen Etagen.
Diese
Reihenfolge ist seinerzeit mal festgelegt worden, damit möglicherweise größere
Exponate für die Ausstellung in der oberen Etage dann ggfls. durch das Dach in
den Turm gelangen können, wenn im Anschluss ohnehin die Dachsanierung erfolgt
wäre.
Rh
Szorec findet es beschämend, wie mit einem Kulturdenkmal umgegangen wird. Er
hinterfragt, was aktiv getan wurde, um der eintretenden Feuchtigkeit
entgegenzuwirken.
Die
Archivarin, Frau Götting, erläutert, dass zumindest im Treppenhaus sehr wohl
Eimer gestanden haben, um Feuchtigkeit aufzufangen. Sie merkt aber auch an,
dass im Laufe der letzten Jahre immer wieder darauf aufmerksam gemacht worden
ist, dass es Schäden am Dach gibt, dass Feuchtigkeit eindringt u.s.w.,
allerdings ist diese Angelegenheit aufgrund der fehlenden Haushaltsmittel immer
wieder verschoben worden.
Rh
Siemke merkt an, dass die Erstellung des nunmehr geforderten bauhistorischen
Gutachtens noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Er gehe nicht davon aus,
dass sich noch in dieser Legislaturperiode alles regeln lässt. Daher regt er
an, zunächst die finanziellen Mittel zu bündeln, um die Schäden zu reparieren
und das Dach zu sanieren. Alle weiteren Maßnahmen zur Neukonzeption des Turmes,
auch wenn es Verträge gibt, sollten seiner Ansicht nach zunächst gestoppt
werden. Aufgrund der erforderlichen Baumaßnahmen sind eine weitere Planung bzw.
die Umsetzung von Ergebnissen nicht mehr sinnvoll. Ggfls. müssen Zwischendecken
entfernt oder saniert werden, das Gebälk muss teilweise getauscht werden,
Absteifungen müssen erfolgen und Materialtransporte durch den gesamten Turm
müssen sichergestellt werden. Es wäre abwegig, dann untere Räume schon mit
Ausstellungen zu füllen.
Für
geschlossene Verträge und vergebene Aufträge müssen dann Lösungen gefunden
werden. Vorrangig ist zunächst die Dachsanierung zu realisieren. Dieses wird
ohnehin schon eine große Herausforderung in einem so engen Turm.
Rh
Siemke erhebt seine vorgenannten Aussagen zu einem entsprechenden Antrag.
Rh
Kelm bedauert, dass es in der Vergangenheit zu keiner guten Lösung mit dem
damaligen Dachdecker gekommen ist. Nunmehr müssen Schäden beseitigt und das
Dach neu erstellt werden. Entsprechende Mittel müssen dafür im Haushalt
berücksichtigt werden.
Er
schließt sich ebenfalls dem Vorschlag an, zunächst nur die Dachsanierung
vorzunehmen und alles andere hinten an zu stellen. Er warnt vor einer
finanziellen Überlastung, wenn, wie angedacht, weiter geplant und umgesetzt
wird.
Rh
Schwidder befürchtet, dass Aufträge, die vergeben worden sind, nicht ohne
weiteres gestoppt werden können. Hier erwartet er entsprechende Gespräche und
eine für alle Beteiligten tragbare Lösung. Die Dachsanierung muss prioritär
bleiben.
Erster
SgRat Sporleder erläutert, dass derzeit der Auftrag an die
Architektinnengemeinschaft Studio ARCEin Berlin in Höhe von 89.000 € vergeben
ist, bis heute sind für fertiggestellte Arbeiten ca. 30.000 € ausgezahlt
worden. Es sei zu prüfen, was die rechtlichen Konsequenzen wären (mögliche
Regressansprüche), wenn der Auftrag wieder entzogen bzw. die Fortführung der
Arbeiten unterbunden wird.
Rh
Siemke schlägt vor, dass die konzeptionelle Planung durchaus weiterlaufen
könnte, jedoch eine Umsetzung von geplanten Maßnahmen noch nicht zum Tragen
kommen kann.
Rh
Herzog merkt an, dass deutlich geklärt werden muss, wie Studio ARCE mit der
weiteren Arbeit fortfahren kann. Es sollte vermieden werden, dass eine
konzeptionelle Planung weitergeführt wird, die dann über Jahre „in der
Schublade verschwindet“, bis die Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind. Er
sieht hier dringenden Handlungsbedarf seitens der Verwaltung.
Rh
Schwidder regt an, die Angelegenheit im nächsten Stadtentwicklungsausschuss
weiter zu beraten und ggfls. einen entsprechenden Beschluss zum weiteren
Fortgehen herbeizuführen.
Frau
Götting bittet in diesem Zusammenhang auch um Aussagen darüber, wie in der
anstehenden Saison mit der Öffnung des Turmes umgegangen werden soll. Dieses
sollte auch Gegenstand der weiteren Beratungen im Fachausschuss sein.
Rh
Siemke bittet darum, den vergebenen Auftrag und die entsprechenden Verträge zu
prüfen.
Er
wiederholt seinen Antrag und formuliert diesen dahingehend, dass alle kostenrelevanten
Maßnahmen und weiteren Ausgaben zunächst gestoppt werden, bis das Ende der
Sanierung erkennbar bzw. vollzogen ist. Eine Ausnahme soll der bereits
vergebene Auftrag sein, hier gilt es Lösungen herbeizuführen.
Rh
Block macht darauf aufmerksam, dass das zu erstellende bauhistorische Gutachten
noch eine Menge Überraschungen bieten kann. Um weitere Maßnahmen zu ergreifen,
muss dieses zunächst abgewartet werden. Die Verhandlungen mit dem Büro Studio
ARCE müssen dahingehend verlaufen, dass möglicherweise nach Vorlage des
Gutachtens andere Bedingungen für eine Neukonzeption vorhanden sind.
Rh
Herzog hinterfragt nochmal die Forderung nach dem bauhistorischen Gutachten und
was dieses beinhalten soll. Ist dieses nur für die Einwerbung von Fördermittel
notwendig? Er möchte wissen, was im Einzelnen von der Denkmalschutzbehörde
gefordert wurde.
Zudem
fragt er nochmal an, wer seitens der Verwaltung Verantwortung zu zeigen hat.
Erster
SgRat Sporleder führt aus, dass diese Frage von ihm nicht beantwortet werden
könne.
Rh
Siemke merkt an, dass eine entsprechende Vorgabe der Denkmalschutzbehörde
vorlag, daraufhin ist die Ausschreibung erfolgt. Es haben entsprechende
Fachbüros ihre Angebote daraufhin abgegeben. Die Auftragsvergabe diesbezüglich
ist in der VAD-Sitzung im Dezember 2023 erfolgt unter der Voraussetzung, dass
der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) einer überplanmäßigen Auszahlung zustimmt.
Dieses ist heute Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung.
Nach
kurzer Diskussion wird festgelegt, dass das entsprechende Leistungsverzeichnis
als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung gestellt werden.
Bgm
Behning lässt über den Beschlussvorschlag und den Antrag von Rh Siemke getrennt
abstimmen.
Der
Rat der Stadt Dannenberg Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 20.000,00 Euro für die Auftragsvergabe
für die Bauforschung und denkmalpflegerische Begleitung am Waldemarturm wird
zugestimmt.
Einstimmig
beschlossen
Ja 14 Enthaltung 3
b) Sämtliche kostenrelevanten
Maßnahmen und weiteren Ausgaben sowie mögliche weitere Vergaben werden vorerst
gestoppt und nicht weiter betrachtet, bis eine Sanierung des Daches vollzogen
oder das Ende der Sanierung definitiv absehbar ist.
Eine Ausnahme
bildet der bereits vergebene Auftrag an das Studio ARCE, Berlin, jedoch ist
hier zunächst das weitere Vorgehen im zuständigen Fachausschuss zu beraten.
Einstimmig
beschlossen
Ja 17