Sitzung: 19.12.2023 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Vorlage: 30/0374/2023
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Gemeinde Zernien auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des
Golfplatzes Zernien vor. Es sollen die Darstellungen, die zzt. öffentliche
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz festlegen, in Richtung einer
Nutzung zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geändert werden. Der
Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Das gesamte
Golfplatzgelände und darüber hinaus ist als "regional bedeutsame
Sportanlage" im „Regionalen Raumordnungsprogramm“ (RROP) des Landkreises
Lüchow-Dannenberg (LK) verzeichnet.
Die
Samtgemeinde Elbtalaue (in Rechtsnachfolge der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe))
als Bauträgerin und Fördermittelempfängerin, hat damals in Abstimmung und im
Einvernehmen mit allen Beteiligten bis hin zum Landkreis Lüchow-Dannenberg, die
Erweiterung des Golfplatzes initiiert und planerisch sowie praktisch umgesetzt.
Es sind für die
Erweiterung des Golfplatzes (von 9 auf 18 Loch) erhebliche öffentliche
Fördermittel geflossen, um diese überregional bedeutsame Sportanlage in den
derzeitigen Stand zu versetzen. Samtgemeinde und Gemeinde Zernien haben mit
eigenen Haushaltsmitteln die raumordnerischen Vorgaben in bauplanerische
Darstellungen und Festsetzungen umgesetzt. Gemeinsames Ziel war es, den
Golfplatz zukunftsfähig zu entwickeln und diesen als Ganzes
bauplanungsrechtlich durch Flächennutzungs- und Bebauungsplan im öffentlichen
Interesse abzusichern.
Zur planungsrechtlichen Absicherung ist ein Antrag auf Änderung des RROP beim
LK zu stellen.
SgBgm Meyer verweist
auf den entsprechenden Antrag der Gemeinde Zernien und erläutert den
Sachverhalt. Bei der Samtgemeinde Elbtalaue sind damals allein für die
Flächennutzungsplanung 300.000 DM aufgewendet worden. Die Gemeinde Zernien
musste 260.000 DM für den B-Plan aufwenden, hat dafür aber Zuschüsse in Höhe
von 130.000 DM vom Landkreis und 15.000 DM vom Golfclub bekommen. Die
Samtgemeinde hat dann den Förderantrag zur Umsetzung der Baumaßnahme gestellt.
Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1,2 Millionen DM. Der Eigenanteil belief
sich auf 40 %, dieser ist dann in Form einer vertraglichen Vereinbarung in Höhe
von 480.000 DM vom Golfclub an die Samtgemeinde erstattet worden. Es sind
Fördermittel in Höhe von 720.000 DM geflossen.
Sollte dem Antrag
der Gemeinde zugestimmt werden, ist erstens eine Änderung des regionalen
Raumordnungsprogramms, und in Folge dessen, die Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie des B-Planes nötig.
Der Fachausschuss
ist hier mit 9 Ja und 1 Nein Stimme, der Samtgemeindeausschuss einstimmig, dem
Beschlussvorschlag gefolgt, so SgBgm Meyer abschließend.
Rf Klose vertritt
die Auffassung, dass Ratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Golfclubs
sind, hier nicht abstimmen sollten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass
im eigenen Interesse gehandelt wird.
SgBgm Meyer
entgegnet, dass Mitglieder des Golfclubs rein rechtlich mit abstimmen dürfen.
Rh Mertins
hinterfragt ob die Fördermittelbindung bereits abgelaufen ist.
SgBgm Meyer bejaht
dieses.
Weiter überlegt Rh
Mertins, dass die Gemeinde von dem, zu erstellenden, Leitbild von PV Flächen
profitieren könnte. Um dem nicht vorweg zu greifen, stellt er den Antrag auf
Vertagung des Tagesordnungspunktes.
Rh Siebolds
bestätigt, dass sich auch ihm erst der Eindruck ergeben hat, mit Ablehnung des
Antrages der Gemeinde Zernien den Fortbestand des Golfclubs zu sichern. Dieser
Eindruck ist im Laufe der Diskussion aber wiederlegt worden.
Grundsätzlich
sympathisiert er mit dem Model der PV-Anlage in Zernien in Verbindung mit einer
Bürgerbeteiligung.
Auch ist die
ständige Bewässerung, und damit verbundenem Wasserverbrauch, des Golfplatzes
nicht zukunftsorientiert.
Zum jetzigen
Zeitpunkt lehnt er den Antrag der Gemeinde Zernien ab. Nach Erarbeitung des
Kriterienkataloges und der Potentialanalyse sollte dieses an einem anderen
Standort neu verhandelt werden.
Rh Fathmann nimmt
Stellung zu dem Vorschlag von Rf Klose. Die Tatsache Mitglied des Golfclubs zu
sein steht in keiner Weise im Wiederspruch hier abzustimmen.
Sicher hat er ein
persönliches Interesse am Fortbestand des Golfclubs. Dieses begründet sich
allerdings eher in der sozialen Teilhabe der 650 Mitglieder.
Seiner Meinung nach
bietet der Golfclub einen enormen Standortvorteil.
Er lobt die
Verlängerung des Pachtvertrages um weitere 5 Jahre und spricht sich für den
Fortbestand der Anlage aus.
Stellv. SgBgm Hanke
schließt sich diesem Plädoyer an und unterstreicht, dass auch er als Mitglied
mit abstimmen wird.
Weiter erläutert
er, dass heute lediglich über den Antrag der Gemeinde Zernien abgestimmt wird.
Jedes weitere
Vorgehen wird von anderer Stelle entschieden.
Dem pflichtet auch
stellv. RV Schaper-Biemann bei.
Auch Rf Sievers
bekräftigt noch einmal, dass hier nicht über einen Golfplatz, sondern über den
Antrag der Gemeinde Zernien entschieden wird. Um einen Grundsatzbeschluss
fassen zu können, hat sie bei Feststellung der Tagesordnung um Vorzug des
jetzigen Top 15 gebeten. Nach Aufstellung des Kriterienkataloges kann dieser
Antrag neu verhandelt werden.
Auch Rh Siemke
möchte vorerst den Kriterienkatalog abwarten. Sofern dann die besten Flächen
ausgesucht und über die Gemeinde verteilt wurden, kann nochmals über den
Golfplatz gesprochen werden. Möglicherweise ist auch eine Verkleinerung des
Platzes eine Option.
Zudem erwähnt er,
dass die Ratsentscheidung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Zernien
(ZerR/XI/08 v. 03.05.2023) sehr knapp ausgefallen ist. Jetzt zu behaupten der
Rat der Samtgemeinde agiert gegen die Gemeinde Zernien, ist somit nicht
richtig.
Rh Zachow spricht
sich gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes aus. Auch er spricht sich
dafür aus, die Analyse abzuwarten und den Antrag der Gemeinde Zernien heute
abzulehnen. Eventuell bieten die nächsten 5 Jahre, in denen der Golfclub weiter
betrieben wird, die Gelegenheit für weitere Gespräche zwischen dem Golfclub und
der Eigentümerin der Flächen. Auch er erwähnt eine eventuelle Verkleinerung des
Platzes.
Rh Beckmann weist
darauf hin, dass es genügend geeignete Flächen, sowohl in privater, als auch
kommunaler Hand, gibt, die zur Errichtung einer PV-Anlage geeignet sind.
Solange in auf dem Golfplatz Sport betrieben wird, sollte die Samtgemeinde
davon Abstand nehmen über die Änderung des Flächennutzungsplanes zu
diskutieren. Auch er spricht sich dafür aus, den Antrag der Gemeinde Zernien abzulehnen.
Rh Mertins erklärt,
dass der heute Beschluss einen Bestandsschutz von sechs Monaten genießt und
spricht sich für die Vertagung aus.
RV Sperling lässt über den Antrag auf
Vertagung abstimmen.
Der Antrag auf Vertagung wird mit 8 Ja
Stimmen 20 Nein Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Im Anschluss
verliest RV Sperling den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der vorliegende Antrag wird abgelehnt.