Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 4, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der Gemeinde Zernien auf Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Golfplatzes Zernien vor. Es sollen die Darstellungen, die zzt. öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Golfplatz festlegen, in Richtung einer Nutzung zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen geändert werden. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Das gesamte Golfplatzgelände und darüber hinaus ist als "regional bedeutsame Sportanlage" im „Regionalen Raumordnungsprogramm“ (RROP) des Landkreises Lüchow-Dannenberg (LK) verzeichnet.

Die Samtgemeinde Elbtalaue (in Rechtsnachfolge der Samtgemeinde Dannenberg (Elbe)) als Bauträgerin und Fördermittelempfängerin, hat damals in Abstimmung und im Einvernehmen mit allen Beteiligten bis hin zum Landkreis Lüchow-Dannenberg, die Erweiterung des Golfplatzes initiiert und planerisch sowie praktisch umgesetzt.

 

Es sind für die Erweiterung des Golfplatzes (von 9 auf 18 Loch) erhebliche öffentliche Fördermittel geflossen, um diese überregional bedeutsame Sportanlage in den derzeitigen Stand zu versetzen. Samtgemeinde und Gemeinde Zernien haben mit eigenen Haushaltsmitteln die raumordnerischen Vorgaben in bauplanerische Darstellungen und Festsetzungen umgesetzt. Gemeinsames Ziel war es, den Golfplatz zukunftsfähig zu entwickeln und diesen als Ganzes bauplanungsrechtlich durch Flächennutzungs- und Bebauungsplan im öffentlichen Interesse abzusichern.


Zur planungsrechtlichen Absicherung ist ein Antrag auf Änderung des RROP beim LK zu stellen.

 

SgBgm Meyer verweist auf den entsprechenden Antrag der Gemeinde Zernien und erläutert den Sachverhalt. Bei der Samtgemeinde Elbtalaue sind damals allein für die Flächennutzungsplanung 300.000 DM aufgewendet worden. Die Gemeinde Zernien musste 260.000 DM für den B-Plan aufwenden, hat dafür aber Zuschüsse in Höhe von 130.000 DM vom Landkreis und 15.000 DM vom Golfclub bekommen. Die Samtgemeinde hat dann den Förderantrag zur Umsetzung der Baumaßnahme gestellt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 1,2 Millionen DM. Der Eigenanteil belief sich auf 40 %, dieser ist dann in Form einer vertraglichen Vereinbarung in Höhe von 480.000 DM vom Golfclub an die Samtgemeinde erstattet worden. Es sind Fördermittel in Höhe von 720.000 DM geflossen.

 

Sollte dem Antrag der Gemeinde zugestimmt werden, ist erstens eine Änderung des regionalen Raumordnungsprogramms, und in Folge dessen, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des B-Planes nötig.

 

Der Fachausschuss ist hier mit 9 Ja und 1 Nein Stimme, der Samtgemeindeausschuss einstimmig, dem Beschlussvorschlag gefolgt, so SgBgm Meyer abschließend.

 

 

Rf Klose vertritt die Auffassung, dass Ratsmitglieder, die gleichzeitig Mitglieder des Golfclubs sind, hier nicht abstimmen sollten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass im eigenen Interesse gehandelt wird.

SgBgm Meyer entgegnet, dass Mitglieder des Golfclubs rein rechtlich mit abstimmen dürfen.

 

Rh Mertins hinterfragt ob die Fördermittelbindung bereits abgelaufen ist.

SgBgm Meyer bejaht dieses.

Weiter überlegt Rh Mertins, dass die Gemeinde von dem, zu erstellenden, Leitbild von PV Flächen profitieren könnte. Um dem nicht vorweg zu greifen, stellt er den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.

 

Rh Siebolds bestätigt, dass sich auch ihm erst der Eindruck ergeben hat, mit Ablehnung des Antrages der Gemeinde Zernien den Fortbestand des Golfclubs zu sichern. Dieser Eindruck ist im Laufe der Diskussion aber wiederlegt worden.

Grundsätzlich sympathisiert er mit dem Model der PV-Anlage in Zernien in Verbindung mit einer Bürgerbeteiligung.

Auch ist die ständige Bewässerung, und damit verbundenem Wasserverbrauch, des Golfplatzes nicht zukunftsorientiert.

Zum jetzigen Zeitpunkt lehnt er den Antrag der Gemeinde Zernien ab. Nach Erarbeitung des Kriterienkataloges und der Potentialanalyse sollte dieses an einem anderen Standort neu verhandelt werden.

 

Rh Fathmann nimmt Stellung zu dem Vorschlag von Rf Klose. Die Tatsache Mitglied des Golfclubs zu sein steht in keiner Weise im Wiederspruch hier abzustimmen.

Sicher hat er ein persönliches Interesse am Fortbestand des Golfclubs. Dieses begründet sich allerdings eher in der sozialen Teilhabe der 650 Mitglieder.

Seiner Meinung nach bietet der Golfclub einen enormen Standortvorteil.

Er lobt die Verlängerung des Pachtvertrages um weitere 5 Jahre und spricht sich für den Fortbestand der Anlage aus.

 

Stellv. SgBgm Hanke schließt sich diesem Plädoyer an und unterstreicht, dass auch er als Mitglied mit abstimmen wird.

 

Weiter erläutert er, dass heute lediglich über den Antrag der Gemeinde Zernien abgestimmt wird.

Jedes weitere Vorgehen wird von anderer Stelle entschieden.

Dem pflichtet auch stellv. RV Schaper-Biemann bei.

 

Auch Rf Sievers bekräftigt noch einmal, dass hier nicht über einen Golfplatz, sondern über den Antrag der Gemeinde Zernien entschieden wird. Um einen Grundsatzbeschluss fassen zu können, hat sie bei Feststellung der Tagesordnung um Vorzug des jetzigen Top 15 gebeten. Nach Aufstellung des Kriterienkataloges kann dieser Antrag neu verhandelt werden.

 

Auch Rh Siemke möchte vorerst den Kriterienkatalog abwarten. Sofern dann die besten Flächen ausgesucht und über die Gemeinde verteilt wurden, kann nochmals über den Golfplatz gesprochen werden. Möglicherweise ist auch eine Verkleinerung des Platzes eine Option.

Zudem erwähnt er, dass die Ratsentscheidung in der Sitzung des Rates der Gemeinde Zernien (ZerR/XI/08 v. 03.05.2023) sehr knapp ausgefallen ist. Jetzt zu behaupten der Rat der Samtgemeinde agiert gegen die Gemeinde Zernien, ist somit nicht richtig.

 

Rh Zachow spricht sich gegen eine Änderung des Flächennutzungsplanes aus. Auch er spricht sich dafür aus, die Analyse abzuwarten und den Antrag der Gemeinde Zernien heute abzulehnen. Eventuell bieten die nächsten 5 Jahre, in denen der Golfclub weiter betrieben wird, die Gelegenheit für weitere Gespräche zwischen dem Golfclub und der Eigentümerin der Flächen. Auch er erwähnt eine eventuelle Verkleinerung des Platzes.

 

Rh Beckmann weist darauf hin, dass es genügend geeignete Flächen, sowohl in privater, als auch kommunaler Hand, gibt, die zur Errichtung einer PV-Anlage geeignet sind. Solange in auf dem Golfplatz Sport betrieben wird, sollte die Samtgemeinde davon Abstand nehmen über die Änderung des Flächennutzungsplanes zu diskutieren. Auch er spricht sich dafür aus, den Antrag der Gemeinde Zernien abzulehnen.

 

Rh Mertins erklärt, dass der heute Beschluss einen Bestandsschutz von sechs Monaten genießt und spricht sich für die Vertagung aus.

 

RV Sperling lässt über den Antrag auf Vertagung abstimmen.

Der Antrag auf Vertagung wird mit 8 Ja Stimmen 20 Nein Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Im Anschluss verliest RV Sperling den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Der vorliegende Antrag wird abgelehnt.