Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Der Haushaltsplanentwurf 2024 wurde bereits übersandt.
Gegenüber dem Vorjahr ist die finanzielle Situation, vor allem durch zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg (Unterbringung von Wohnungslosen, Energieaufwendungen) und gestiegener Zinsaufwendungen unverändert angespannt.
Ein Haushaltsausgleich ist nur durch die Einplanung eines sogenannten Konsolidierungsbeitrages möglich. Dieser beträgt für das Jahr 2024 389.100 Euro (1,67% der Aufwendungen), was bedeutet, dass bei der Ausführung des Haushaltsplanes im Jahr 2024 dieser Betrag mindestens eingespart werden muss bzw. durch Mehrerträge erwirtschaftet werden muss.,
Aus heutiger Sicht (siehe Vorbericht) erscheint dieses nicht unrealistisch.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

a) Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs    Kommunale Dienste wird beschlossen.

b) Das Investitionsprogramm 2023 – 2027 wird beschlossen

 

Fachbereichsleiter Kern erläutert die wichtigsten Eckpunkte.

- Im Ergebnishaushalt ist ein Volumen von 22,3 Millionen Euro an Erträgen und Aufwendungen verzeichnet.

- Der Haushalt 2024 kann, wie auch in 2023, mit Hilfe eines Konsolidierungsbeitrages ausgeglichen werden. Der fehlende Betrag beläuft sich auf 390.000 Euro.

- Für 2024 sind 8,8 Mio. Euro an Investitionen geplant.

Grundlage dieser Beträge sind die Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen über die Entwicklung der kommunalen Finanzen in den Jahren bis 2027, die Empfehlungen der Fachausschüsse, die vom Rat bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen, sowie eine Vielzahl von vorhandenen Verträgen, Mitgliedschaften und ähnlichem.

- Zu den wichtigsten Aufwendungen 2024 gehören 8,4 Mio. Euro für Personal. Das sind 672.000 Euro mehr als in 2023 veranschlagt. Dies begründet sich in den Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024.

- Die Transferaufwendungen, in Form von Zahlungen an den Landkreis, Kreisumlage und Betriebskostenzuschuss für die Kindergärten belaufen sich auf 7,8 Mio. Euro, das sind 838.000 Euro mehr als im Vorjahr.

- Aufwendungen zu Sach- und Dienstleistungen summieren sich auf 3,2 Mio. Euro. Diese Summe entspricht in etwa dem Betrag aus 2023.

- Sonstige ordentliche Aufwendungen liegen bei 1,87 Mio. Euro. Das sind 1,3 Mio. Euro weniger als im Ansatz 2023, da die erwarteten Belastungen für die Unterbringung der Flüchtlinge aus der Ukraine nicht so hoch, wie befürchtet, ausfallen.

- Die Abschreibungen für 2024 liegen bei knapp über 1,4 Mio. Euro, 315.000 Euro mehr als in 2023.

- Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen liegen, mit 625.000 Euro, rund 350.000 Euro über denen aus dem Jahr 2023.

- Insgesamt liegen die Aufwendungen 900.000 Euro über den Ansätzen 2023.

 

Anschließend berichtet Fachbereichsleiter Kern zur Finanzierung des Haushaltes, den Schlüsselzuweisungen und der Samtgemeindeumlage.

Die Samtgemeindeumlage ist ähnlich hoch wie 2023.

Die Entgelte und Kostenerstattungen belaufen sich auf rund 950.000 Euro weniger, analog den niedrigeren Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung.

Für die Schlüsselzuweisung ist eine Steigerung laut Orientierungsdaten von 0,4 % zum Ergebnis 2023 vorhergesagt.

Das sind rund 65.000 Euro. Da dieses aber erheblich besser ausgefallen ist, ist gegenüber dem Ansatz 2023 eine Steigerung von 1,6 Mio. Euro zu verzeichnen.

 

Einige kleinere Positionen kommen dazu, es fehlen 389.100 Euro. Diese Summe muss durch die Einplanung des Konsolidierungsbeitrages in 2024 erwirtschaftet werden.

 

Weite informiert er über die, für 2024, geplanten Investitionen.

Insgesamt sind es 37 verschiedenen Investitionen mit einem Umfang von 8,8 Mio. Euro.

Zu den größten Positionen gehören:

-       FFW Gerätehaus Schutschur 2 Mio. Euro

-       FFW Gerätehaus Quickborn 2 Mio. Euro

-       Hochwasserschutz Neu Darchau Planung und Grunderwerb 1,6 Mio. Euro

-       Sanierung Gebäude am Kuhmarkt (Einstein und Marionettentheater) 1 Mio. Euro

-       Beschaffung von Fahrzeugen für den Brandschutz 6000.000 Euro

-       Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße Klein Gusborn - Zadrau 500.000 Euro

 

Die Finanzierung dieser Investitionen soll zum Teil über Zuschüsse und sonstige Einnahmen in Höhe von 2,4 Mio. Euro erfolgen. Für den Restbetrag erfolgt eine Kreditaufnahme in Höhe von 6.428.500 Euro.

Die, aus den Investitionen entstehenden, Folgeaufwendungen belasten den Ergebnishaushalt und müssen finanziert werden. Diese Folgeaufwendungen steigen von 412.000 Euro in 2024 auf rund 1,2 Mio. Euro in 2027. Im vorliegenden Haushaltsentwurf und in der Planung bis 2027 sind diese aber bereits enthalten.

Der Konsolidierungsbeitrag zieht sich bis ins Jahr 2027 durch.

 

Nachfolgend berichtet Fachbereichsleiter Kern zum Haushalt des Eigenbetriebes Kommunale Dienste, der Teil des Samtgemeindehaushaltes ist.

Hier belaufen sich die Erträge und Aufwendungen auf rund 2,1 Mio. Euro. Der Haushaltsplan ist knapp ausgeglichen. Nach den Planungskosten in 2023 ist hier der Bau des neuen Betriebsgebäudes inklusive Halle veranschlagt. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 3,5 Mio. Euro, zur Finanzierung der Maßnahme ist eine Kreditaufnahme von 3.350.000 Euro vorgesehen.

Die Folgeaufwendungen, auch hier überwiegend Zinsen und Abschreibungen, müssen über den Stundensatz refinanziert werden, dies führt zwangsläufig, gerade bei den beiden Städten, zu zusätzlichen Belastungen.

 

In der Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für die Liquiditätsrate auf 8.422.700 Mio. Euro festgesetzt. Dieser ist ähnlich hoch wie in 2023, das liegt vor allem daran, dass Investitionen vorfinanziert werden müssen.

Zu den Fehlbeträgen berichtet Fachbereichsleiter Kern, dass dieser am 31.12.2021 939,95 Euro betrug. Das Jahr 2023 wird nach heutigem Stand den auch hier eingeplanten Konsolidierungsbeitrag erbracht haben, es darf ein leichter Überschuss erwartet werden, so dass dieser Restbetrag gedeckt werden kann und mit einer kleinen Rücklage in das Jahr 2024 gegangen werden kann.

Der vorliegende Haushaltsentwurf ist seiner Ansicht nach genehmigungsfähig.

 

Abschließend erklärt Fachbereichsleiter Kern, dass der Haushalt in den Fraktionen ausführlich vorberaten wurde, er hofft heute auf die Zustimmung des Rates, so wie auch der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue einstimmig empfohlen hat.

 

Rh Siemke lobt die Ausführungen zum Haushalt und den positiven Abschluss.

Die Kosten für die geplante Investition des Neubaus des Betriebsgebäudes sind zu 70% von der Stadt Dannenberg und zu 10-20% von der Stadt Hitzacker zu tragen. Den Rest trägt die Samtgemeinde. Diese Investition verursacht erhebliche Mehrkosten. Zusätzlich zu dem um 4-5 Euro erhöhten Stundensatz kommt die Besteuerung der Dienste mit 19%. Folglich werden etwa 20-25% Mehrkosten auf die Städte zukommen.

Die CDU Fraktion hat der Stadt Dannenberg daher empfohlen sich mit der Samtgemeinde zu beraten, wie man diesen Kosten entgegentritt.

Rh Siemke verliest daher folgenden Antrag der CDU Fraktion:

 

Aufgrund der allgemein schwierigen Haushaltslagen der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) als Hauptauftraggeber der KDE sollte diese Investition noch einmal geprüft werden. Daher stellt die CDU Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden Antrag:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt zum Haushaltsplan der KDE einen Sperrvermerk für die Baukosten des geplanten Betriebsgebäudes.

Die Mittel müssen durch Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue freigegeben werden. Vorher hat die Samtgemeinde die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) über die aus der möglichen Investition resultierenden finanziellen Konsequenzen zu informieren und gemeinsam eine wirtschaftlich tragfähige Lösung abzustimmen.

 

Zum Haushalt selber äußert er sich positiv. Die Schulden sind komplett runtergefahren, durch große Investitionen, wie das Schulprojekt in Hitzacker oder FFW Gerätehäuser, sind wiederrum neue Schulden entstanden. Er bittet daher neue Investive Kredite genau zu prüfen. Bei reinen Zweckbauten sollten die Kosten zudem möglichst geringgehalten werden.

Er bittet weiter, konform des Beschlusses, alle Kosten die für den Hochwasserschutz Neu Darchau anfallen, im Anschluss mit der Gemeinde Neu Darchau abzurechnen.

Abschließend appelliert er an den Rat zu Einstimmigkeit bezüglich des geplanten Dienstleistungszentrums. Der aktuelle Zustand der Verwaltungsgebäude ist nicht tragbar.

 

Stellv. RV Peters bedankt sich für die Gespräche und Termine mit Fachbereichsleiter Kern.

Die SPD Fraktion schließt sich dem Antrag der CDU Fraktion an, ohne diesen hätte die SPD Fraktion dem Haushalt der kommunalen Dienste keine Zustimmung erteilt.

Die Kosten für den Hochwasserschutz in Neu Darchau betreffend glaubt sie an eine einvernehmliche Lösung.

Sie selber hat an der Bereisung zum Dienstleistungszentrum teilgenommen, sieht diesbezüglich auch Handlungsbedarf und hofft auf eine Information für alle Nichtteilnehmer des Rates.

 

Rh Siebolds schätzt im Namen der Fraktion Bündnis 90/Grüne die Zwischenberichte zum Haushalt über das Jahr verteilt.

Auch er regt an, nicht individuell, sondern mehr Standard zu bauen, auch solle die Digitalisierung in der Verwaltung vorangetrieben werden.

Bezüglich der Ganztagsbetreuung ist noch einiges offen, vieles ist aber geschafft, dennoch gibt es hier noch Potential.

Abschließend appelliert er Baugenehmigungen nicht nach Eingang, sondern nach Priorität zu behandeln. Beispielsweise im Einzelhandel, dort geht es auch um Gewerbesteuer und Einzelhandel.

 

Rh Beckmann hinterfragt, ob das Feuerwehrgerätehaus Quickborn im Haushaltsentwurf 2024, 2025 oder 2026 zu finden ist.

Zudem fragt er, ob es richtig ist, dass die Städte Dannenberg und Hitzacker 70% der Kosten für den Neubau der kommunalen Dienste übernehmen müssen?

Weiter wunder er sich über die Forderung von Rh Siemke bei Neubauten mehr auf Zweckbauten zu setzen. Letztlich entscheidet der Rat darüber in welcher Form gebaut wird.

Fachbereichsleiter Kern erläutert, dass die Finanzierung des Feuerwehrgerätehauses im Haushalt 2024 eingestellt ist. Ursprünglich war es für 2025 vorgesehen, wurde aber in 2024 vorgezogen.

Betriebshofleiter Klafak erläutert, dass die Kosten für die Stundensätze von den Leistungsabnehmern übernommen werden. Ein Schnitt der letzten Jahre ergab, dass Leistungen zu 70% von der Stadt Dannenberg, der Samtgemeinde Elbtalaue und der Stadt Hitzacker abgerufen wurden. Somit würde eine eventuelle Erhöhung der Stundensätze die Stadt Dannenberg am meisten betreffen. Die Baukosten selber schlagen mit 5,50 Euro zu Buche, die restliche Erhöhung begründet sich in den Tarifverträgen.

Er befürwortet den Sperrvermerk.

 

Stellv. SgBgm Hanke teilt im Namen der UWG Fraktion seine Zustimmung sowohl zum Haushalt als auch zum Sperrvermerk mit.

Er regt an ein Konzept für die Zukunft des Bauhofes zu entwickeln.

 

Rf Sievers, für die SOLI Fraktion, begrüßt den Sperrvermerk.

Sie nimmt Bezug auf einen Bericht des Landesrechnungshofes 2023 und gibt die schwierige Haushaltslage vieler Kommunen zu bedenken. Vieles kann nicht in der vorgesehenen Zeit oder in Gänze, wie geplant, abgeschlossen werden. Eine große Herausforderung sieht sie besonders in der Nachhaltigkeit und der Digitalisierung.

 

Rf Busstoff betont als Ausschussvorsitzende des BKDE auf die absolute Notwendigkeit einer Lösung. Das aktuelle Gebäude befindet sich, wie auch das Verwaltungsgebäude, in einem desolaten Zustand, hier besteht Handlungsbedarf.

 

RV Sperling verliest

a)       Den Sperrvermerk (Antrag CDU Fraktion)

b)      Beschlussvorschlag a)

c)       Beschlussvorschlag b)

 

Auf a) entfallen 28 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen.

Auf b) entfallen 29 Ja Stimmen und 1 Enthaltung

Auf c) entfallen 30 Ja Stimmen

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

 

a) Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt zum Haushaltsplan der KDE einen Sperrvermerk für die Baukosten des geplanten Betriebsgebäudes.

Die Mittel müssen durch Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue freigegeben werden. Vorher hat die Samtgemeinde die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) über die aus der möglichen Investition resultierenden finanziellen Konsequenzen zu informieren und gemeinsam eine wirtschaftlich tragfähige Lösung abzustimmen.

 

b) Die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des Eigenbetriebs    Kommunale Dienste wird beschlossen.

 

 c) Das Investitionsprogramm 2023 – 2027 wird beschlossen.