Sitzung: 19.12.2023 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2/0447/2023
Sachverhalt:
Der
Haushaltsplanentwurf 2024 wurde bereits übersandt.
Gegenüber dem Vorjahr ist die finanzielle Situation, vor allem durch
zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg (Unterbringung
von Wohnungslosen, Energieaufwendungen) und gestiegener Zinsaufwendungen
unverändert angespannt.
Ein Haushaltsausgleich ist nur durch die Einplanung eines sogenannten
Konsolidierungsbeitrages möglich. Dieser beträgt für das Jahr 2024 389.100 Euro
(1,67% der Aufwendungen), was bedeutet, dass bei der Ausführung des
Haushaltsplanes im Jahr 2024 dieser Betrag mindestens eingespart werden muss
bzw. durch Mehrerträge erwirtschaftet werden muss.,
Aus heutiger Sicht (siehe Vorbericht) erscheint dieses nicht unrealistisch.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
a) Die
Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
b) Das
Investitionsprogramm 2023 – 2027 wird beschlossen
Fachbereichsleiter
Kern erläutert die wichtigsten Eckpunkte.
- Im
Ergebnishaushalt ist ein Volumen von 22,3 Millionen Euro an Erträgen und
Aufwendungen verzeichnet.
- Der Haushalt 2024
kann, wie auch in 2023, mit Hilfe eines Konsolidierungsbeitrages ausgeglichen
werden. Der fehlende Betrag beläuft sich auf 390.000 Euro.
- Für 2024 sind 8,8
Mio. Euro an Investitionen geplant.
Grundlage dieser
Beträge sind die Orientierungsdaten des Landes Niedersachsen über die
Entwicklung der kommunalen Finanzen in den Jahren bis 2027, die Empfehlungen
der Fachausschüsse, die vom Rat bereits beschlossenen Investitionsmaßnahmen,
sowie eine Vielzahl von vorhandenen Verträgen, Mitgliedschaften und ähnlichem.
- Zu den
wichtigsten Aufwendungen 2024 gehören 8,4 Mio. Euro für Personal. Das sind
672.000 Euro mehr als in 2023 veranschlagt. Dies begründet sich in den
Tariferhöhungen ab dem 01.03.2024.
- Die
Transferaufwendungen, in Form von Zahlungen an den Landkreis, Kreisumlage und
Betriebskostenzuschuss für die Kindergärten belaufen sich auf 7,8 Mio. Euro,
das sind 838.000 Euro mehr als im Vorjahr.
- Aufwendungen zu
Sach- und Dienstleistungen summieren sich auf 3,2 Mio. Euro. Diese Summe
entspricht in etwa dem Betrag aus 2023.
- Sonstige
ordentliche Aufwendungen liegen bei 1,87 Mio. Euro. Das sind 1,3 Mio. Euro
weniger als im Ansatz 2023, da die erwarteten Belastungen für die Unterbringung
der Flüchtlinge aus der Ukraine nicht so hoch, wie befürchtet, ausfallen.
- Die
Abschreibungen für 2024 liegen bei knapp über 1,4 Mio. Euro, 315.000 Euro mehr
als in 2023.
- Die Zinsen und
ähnliche Aufwendungen liegen, mit 625.000 Euro, rund 350.000 Euro über denen
aus dem Jahr 2023.
- Insgesamt liegen
die Aufwendungen 900.000 Euro über den Ansätzen 2023.
Anschließend
berichtet Fachbereichsleiter Kern zur Finanzierung des Haushaltes, den
Schlüsselzuweisungen und der Samtgemeindeumlage.
Die
Samtgemeindeumlage ist ähnlich hoch wie 2023.
Die Entgelte und
Kostenerstattungen belaufen sich auf rund 950.000 Euro weniger, analog den
niedrigeren Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung.
Für die
Schlüsselzuweisung ist eine Steigerung laut Orientierungsdaten von 0,4 % zum
Ergebnis 2023 vorhergesagt.
Das sind rund
65.000 Euro. Da dieses aber erheblich besser ausgefallen ist, ist gegenüber dem
Ansatz 2023 eine Steigerung von 1,6 Mio. Euro zu verzeichnen.
Einige kleinere
Positionen kommen dazu, es fehlen 389.100 Euro. Diese Summe muss durch die
Einplanung des Konsolidierungsbeitrages in 2024 erwirtschaftet werden.
Weite informiert er
über die, für 2024, geplanten Investitionen.
Insgesamt sind es
37 verschiedenen Investitionen mit einem Umfang von 8,8 Mio. Euro.
Zu den größten
Positionen gehören:
- FFW Gerätehaus Schutschur 2 Mio. Euro
- FFW Gerätehaus Quickborn 2 Mio. Euro
- Hochwasserschutz Neu Darchau Planung und
Grunderwerb 1,6 Mio. Euro
- Sanierung Gebäude am Kuhmarkt (Einstein und
Marionettentheater) 1 Mio. Euro
- Beschaffung von Fahrzeugen für den
Brandschutz 6000.000 Euro
- Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße
Klein Gusborn - Zadrau 500.000 Euro
Die Finanzierung
dieser Investitionen soll zum Teil über Zuschüsse und sonstige Einnahmen in
Höhe von 2,4 Mio. Euro erfolgen. Für den Restbetrag erfolgt eine Kreditaufnahme
in Höhe von 6.428.500 Euro.
Die, aus den
Investitionen entstehenden, Folgeaufwendungen belasten den Ergebnishaushalt und
müssen finanziert werden. Diese Folgeaufwendungen steigen von 412.000 Euro in
2024 auf rund 1,2 Mio. Euro in 2027. Im vorliegenden Haushaltsentwurf und in
der Planung bis 2027 sind diese aber bereits enthalten.
Der
Konsolidierungsbeitrag zieht sich bis ins Jahr 2027 durch.
Nachfolgend berichtet
Fachbereichsleiter Kern zum Haushalt des Eigenbetriebes Kommunale Dienste, der
Teil des Samtgemeindehaushaltes ist.
Hier belaufen sich
die Erträge und Aufwendungen auf rund 2,1 Mio. Euro. Der Haushaltsplan ist
knapp ausgeglichen. Nach den Planungskosten in 2023 ist hier der Bau des neuen
Betriebsgebäudes inklusive Halle veranschlagt. Die Kosten dafür belaufen sich
auf rund 3,5 Mio. Euro, zur Finanzierung der Maßnahme ist eine Kreditaufnahme
von 3.350.000 Euro vorgesehen.
Die
Folgeaufwendungen, auch hier überwiegend Zinsen und Abschreibungen, müssen über
den Stundensatz refinanziert werden, dies führt zwangsläufig, gerade bei den
beiden Städten, zu zusätzlichen Belastungen.
In der
Haushaltssatzung ist der Höchstbetrag für die Liquiditätsrate auf 8.422.700
Mio. Euro festgesetzt. Dieser ist ähnlich hoch wie in 2023, das liegt vor allem
daran, dass Investitionen vorfinanziert werden müssen.
Zu den Fehlbeträgen
berichtet Fachbereichsleiter Kern, dass dieser am 31.12.2021 939,95 Euro
betrug. Das Jahr 2023 wird nach heutigem Stand den auch hier eingeplanten
Konsolidierungsbeitrag erbracht haben, es darf ein leichter Überschuss erwartet
werden, so dass dieser Restbetrag gedeckt werden kann und mit einer kleinen
Rücklage in das Jahr 2024 gegangen werden kann.
Der vorliegende
Haushaltsentwurf ist seiner Ansicht nach genehmigungsfähig.
Abschließend
erklärt Fachbereichsleiter Kern, dass der Haushalt in den Fraktionen
ausführlich vorberaten wurde, er hofft heute auf die Zustimmung des Rates, so
wie auch der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue einstimmig
empfohlen hat.
Rh Siemke lobt die
Ausführungen zum Haushalt und den positiven Abschluss.
Die Kosten für die
geplante Investition des Neubaus des Betriebsgebäudes sind zu 70% von der Stadt
Dannenberg und zu 10-20% von der Stadt Hitzacker zu tragen. Den Rest trägt die
Samtgemeinde. Diese Investition verursacht erhebliche Mehrkosten. Zusätzlich zu
dem um 4-5 Euro erhöhten Stundensatz kommt die Besteuerung der Dienste mit 19%.
Folglich werden etwa 20-25% Mehrkosten auf die Städte zukommen.
Die CDU Fraktion
hat der Stadt Dannenberg daher empfohlen sich mit der Samtgemeinde zu beraten,
wie man diesen Kosten entgegentritt.
Rh Siemke verliest
daher folgenden Antrag der CDU Fraktion:
Aufgrund der allgemein schwierigen
Haushaltslagen der Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) als
Hauptauftraggeber der KDE sollte diese Investition noch einmal geprüft werden.
Daher stellt die CDU Fraktion im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue folgenden
Antrag:
Der
Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt zum Haushaltsplan der KDE einen
Sperrvermerk für die Baukosten des geplanten Betriebsgebäudes.
Die
Mittel müssen durch Beschluss des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue freigegeben
werden. Vorher hat die Samtgemeinde die Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker
(Elbe) über die aus der möglichen Investition resultierenden finanziellen
Konsequenzen zu informieren und gemeinsam eine wirtschaftlich tragfähige Lösung
abzustimmen.
Zum Haushalt selber äußert er sich positiv. Die
Schulden sind komplett runtergefahren, durch große Investitionen, wie das
Schulprojekt in Hitzacker oder FFW Gerätehäuser, sind wiederrum neue Schulden
entstanden. Er bittet daher neue Investive Kredite genau zu prüfen. Bei reinen
Zweckbauten sollten die Kosten zudem möglichst geringgehalten werden.
Er bittet weiter, konform des Beschlusses, alle
Kosten die für den Hochwasserschutz Neu Darchau anfallen, im Anschluss mit der
Gemeinde Neu Darchau abzurechnen.
Abschließend appelliert er an den Rat zu
Einstimmigkeit bezüglich des geplanten Dienstleistungszentrums. Der aktuelle
Zustand der Verwaltungsgebäude ist nicht tragbar.
Stellv. RV Peters bedankt sich für die Gespräche
und Termine mit Fachbereichsleiter Kern.
Die SPD Fraktion schließt sich dem Antrag der CDU
Fraktion an, ohne diesen hätte die SPD Fraktion dem Haushalt der kommunalen
Dienste keine Zustimmung erteilt.
Die Kosten für den Hochwasserschutz in Neu Darchau
betreffend glaubt sie an eine einvernehmliche Lösung.
Sie selber hat an der Bereisung zum
Dienstleistungszentrum teilgenommen, sieht diesbezüglich auch Handlungsbedarf
und hofft auf eine Information für alle Nichtteilnehmer des Rates.
Rh Siebolds schätzt im Namen der Fraktion Bündnis
90/Grüne die Zwischenberichte zum Haushalt über das Jahr verteilt.
Auch er regt an, nicht individuell, sondern mehr
Standard zu bauen, auch solle die Digitalisierung in der Verwaltung
vorangetrieben werden.
Bezüglich der Ganztagsbetreuung ist noch einiges
offen, vieles ist aber geschafft, dennoch gibt es hier noch Potential.
Abschließend appelliert er Baugenehmigungen nicht
nach Eingang, sondern nach Priorität zu behandeln. Beispielsweise im
Einzelhandel, dort geht es auch um Gewerbesteuer und Einzelhandel.
Rh Beckmann hinterfragt, ob das Feuerwehrgerätehaus
Quickborn im Haushaltsentwurf 2024, 2025 oder 2026 zu finden ist.
Zudem fragt er, ob es richtig ist, dass die Städte
Dannenberg und Hitzacker 70% der Kosten für den Neubau der kommunalen Dienste
übernehmen müssen?
Weiter wunder er sich über die Forderung von Rh
Siemke bei Neubauten mehr auf Zweckbauten zu setzen. Letztlich entscheidet der
Rat darüber in welcher Form gebaut wird.
Fachbereichsleiter Kern erläutert, dass die
Finanzierung des Feuerwehrgerätehauses im Haushalt 2024 eingestellt ist.
Ursprünglich war es für 2025 vorgesehen, wurde aber in 2024 vorgezogen.
Betriebshofleiter Klafak erläutert, dass die Kosten
für die Stundensätze von den Leistungsabnehmern übernommen werden. Ein Schnitt
der letzten Jahre ergab, dass Leistungen zu 70% von der Stadt Dannenberg, der
Samtgemeinde Elbtalaue und der Stadt Hitzacker abgerufen wurden. Somit würde
eine eventuelle Erhöhung der Stundensätze die Stadt Dannenberg am meisten
betreffen. Die Baukosten selber schlagen mit 5,50 Euro zu Buche, die restliche Erhöhung
begründet sich in den Tarifverträgen.
Er befürwortet den Sperrvermerk.
Stellv. SgBgm Hanke teilt im Namen der UWG Fraktion
seine Zustimmung sowohl zum Haushalt als auch zum Sperrvermerk mit.
Er regt an ein Konzept für die Zukunft des Bauhofes
zu entwickeln.
Rf Sievers, für die SOLI Fraktion, begrüßt den
Sperrvermerk.
Sie nimmt Bezug auf einen Bericht des
Landesrechnungshofes 2023 und gibt die schwierige Haushaltslage vieler Kommunen
zu bedenken. Vieles kann nicht in der vorgesehenen Zeit oder in Gänze, wie
geplant, abgeschlossen werden. Eine große Herausforderung sieht sie besonders
in der Nachhaltigkeit und der Digitalisierung.
Rf Busstoff betont als Ausschussvorsitzende des
BKDE auf die absolute Notwendigkeit einer Lösung. Das aktuelle Gebäude befindet
sich, wie auch das Verwaltungsgebäude, in einem desolaten Zustand, hier besteht
Handlungsbedarf.
RV Sperling verliest
a)
Den Sperrvermerk (Antrag CDU Fraktion)
b)
Beschlussvorschlag a)
c)
Beschlussvorschlag b)
Auf a) entfallen 28 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen.
Auf b) entfallen 29 Ja Stimmen und 1 Enthaltung
Auf c) entfallen 30 Ja Stimmen
Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt zum Haushaltsplan der KDE
einen Sperrvermerk für die Baukosten des geplanten Betriebsgebäudes.
Die Mittel müssen durch Beschluss des Rates der
Samtgemeinde Elbtalaue freigegeben werden. Vorher hat die Samtgemeinde die
Städte Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) über die aus der möglichen
Investition resultierenden finanziellen Konsequenzen zu informieren und
gemeinsam eine wirtschaftlich tragfähige Lösung abzustimmen.
b) Die
Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
c) Das Investitionsprogramm 2023 – 2027 wird beschlossen.