Sachverhalt:
Der
Haushaltsplanentwurf 2024 wurde bereits übersandt.
Gegenüber dem Vorjahr ist die finanzielle Situation, vor allem durch
zusätzliche Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg (Unterbringung
von Wohnungslosen, Energieaufwendungen) und gestiegener Zinsaufwendungen
unverändert angespannt.
Ein Haushaltsausgleich ist nur durch die Einplanung eines sogenannten
Konsolidierungsbeitrages möglich. Dieser beträgt für das Jahr 2024 389.100 Euro
(1,67% der Aufwendungen), was bedeutet, dass bei der Ausführung des
Haushaltsplanes im Jahr 2024 dieser Betrag mindestens eingespart werden muss
bzw. durch Mehrerträge erwirtschaftet werden muss.,
Aus heutiger Sicht (siehe Vorbericht) erscheint dieses nicht unrealistisch.
Beschlussvorschlag:
a) Die
Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan, Stellenplan und Haushaltsplan des
Eigenbetriebs Kommunale Dienste wird
beschlossen.
b) Das Investitionsprogramm 2023 – 2027 wird beschlossen.