Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 26. Juni 2023 die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)“ für das Gebiet „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ beschlossen. Der Programmaufnahmeantrag für das Jahr 2024 für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist fristgerecht am 1. Juni 2023 gestellt worden.

 

Für die weitere Vorbereitung hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ im Jahre 2024 sind weitere Beschlüsse des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) erforderlich:

 

  1. Die Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen.
  2. Die Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ räumlich abzugrenzen.
  3. Die Bereitschaft der Stadt Hitzacker (Elbe), den durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.

 

In den vorhergehenden Sitzungen der Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) ist die deutliche Absicht zu den geforderten Erklärungen ausgesprochen worden.

 

  • Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) - Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen.
  • Die Abgrenzung für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ ist durch die „Voruntersuchung“ und das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ festgelegt worden.
  • Der durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckte Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurde im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme den Gremien vorgestellt. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist jährlich für die Programmaufnahme fortzuschreiben. Dabei ist ebenfalls ein veränderter Kostenrahmen begründet zu beantragen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im Rahmen der Voruntersuchung für die Programmanmeldung 2024 vorgelegt worden und vom Rat der Stadt Hitzacker beschlossen worden.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Erklärungen, die durch Beschluss festzuschreiben sind, dienen der Vorbereitung des weiteren Verfahrens.

 

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ räumlich abzugrenzen.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.

 

Marketingleitung Fallapp erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Diskussionen im Fachausschuss sowie im Verwaltungsausschuss.

 

Sie weist auf die geänderte Beschlussempfehlung hin.

 

Geänderte Beschlussempfehlung des StTJH/XI/09 am 23.08.2023 und VAH/XI/18 am 11.09.2023:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“, wie in den „Vorbereitenden Untersuchungen“ und im „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ festgelegt, räumlich abzugrenzen.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen. Dabei ist die Haushaltslage zu beachten.

 

Abschließend erklärt Marketingleitung Fallapp, dass der am 01. Juni 2023 gestellte Aufnahmeantrag derzeit beim Ministerium zur Entscheidung vorliegt.

 

Bgm. Mertins weist daraufhin, dass das Heimatmuseum "Das Alte Zollhaus", Zollstr. 2 an erster Stelle der Prioritätenliste steht und Vorrang vor allen Maßnahmen hat. Vor Beginn der anderen Maßnahmen ist der Stadtrat zu informieren. Frau Fallapp sagte dieses zu.

 

Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten

 

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“, wie in den „Vorbereitenden Untersuchungen“ und im „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ festgelegt, räumlich abzugrenzen.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen. Dabei ist die Haushaltslage zu beachten.