Sitzung: 12.10.2023 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0288/2023
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 26. Juni 2023 die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“
und das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)“ für das Gebiet „Südliche
Altstadt und Drawehnertorstraße“ beschlossen. Der Programmaufnahmeantrag für das
Jahr 2024 für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist fristgerecht
am 1. Juni 2023 gestellt worden.
Für die weitere
Vorbereitung hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ im Jahre 2024 sind weitere
Beschlüsse des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) erforderlich:
- Die
Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme
„Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“
durchzuführen.
- Die
Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), das Gebiet der Städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ räumlich abzugrenzen.
- Die
Bereitschaft der Stadt Hitzacker (Elbe), den durch Einnahmen und Mittel
der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.
In den
vorhergehenden Sitzungen der Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) ist die
deutliche Absicht zu den geforderten Erklärungen ausgesprochen worden.
- Die
Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) - Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ durchzuführen.
- Die
Abgrenzung für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ ist
durch die „Voruntersuchung“ und das „Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept“ festgelegt worden.
- Der
durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckte Teil der
Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
wurde im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Städtebaulichen
Gesamtmaßnahme den Gremien vorgestellt. Die Kosten- und
Finanzierungsübersicht ist jährlich für die Programmaufnahme
fortzuschreiben. Dabei ist ebenfalls ein veränderter Kostenrahmen
begründet zu beantragen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im
Rahmen der Voruntersuchung für die Programmanmeldung 2024 vorgelegt worden
und vom Rat der Stadt Hitzacker beschlossen worden.
Die im
Beschlussvorschlag aufgeführten Erklärungen, die durch Beschluss
festzuschreiben sind, dienen der Vorbereitung des weiteren Verfahrens.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) –
Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
„Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ räumlich
abzugrenzen.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der
Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der
Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.
Marketingleitung
Fallapp erläutert den Sachverhalt und verweist auf die Diskussionen im
Fachausschuss sowie im Verwaltungsausschuss.
Sie weist auf die
geänderte Beschlussempfehlung hin.
Geänderte
Beschlussempfehlung des StTJH/XI/09 am 23.08.2023 und VAH/XI/18 am 11.09.2023:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) –
Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
„Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“, wie in den
„Vorbereitenden Untersuchungen“ und im „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept“ festgelegt, räumlich abzugrenzen.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der
Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der
Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen. Dabei ist die Haushaltslage
zu beachten.
Abschließend
erklärt Marketingleitung Fallapp, dass der am 01. Juni 2023 gestellte
Aufnahmeantrag derzeit beim Ministerium zur Entscheidung vorliegt.
Bgm.
Mertins weist daraufhin, dass das Heimatmuseum "Das Alte Zollhaus",
Zollstr. 2 an erster Stelle der Prioritätenliste steht und Vorrang vor allen
Maßnahmen hat. Vor Beginn der anderen Maßnahmen ist der Stadtrat zu
informieren. Frau Fallapp sagte dieses zu.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) –
Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
„Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“, wie in den
„Vorbereitenden Untersuchungen“ und im „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept“ festgelegt, räumlich abzugrenzen.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der
Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der
Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen. Dabei ist die Haushaltslage
zu beachten.