Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

 

Ursula Fallapp erläutert:

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) ist in die Städtebauförderung, in das Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ mit der Maßnahme „Dannenberg-Innenstadt“ aufgenommen worden. Über das Programm werden städtebauliche Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und Zentren in Ortsteilen zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt und zur Förderung der Nutzungsvielfalt gefördert. Ziel ist die Entwicklung zu attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur.

 

Der Rat der Stadt hat am 27. April 2023 die Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dannenberg-Innenstadt“ beschlossen.

In den kommenden Jahren stehen Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Fördergebiet zur Verfügung.

Mit den Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten, die eine Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme durchführen wollen, ist ein Vertrag über die Durchführung dieser Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und deren Förderung zu schließen.

Grundlage für den Vertrag ist die „Förderrichtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)“.

Die Förderrichtlinie ist dem Protokoll als Anlage IV beigefügt.

Die Verwaltung bittet die Gremien der Stadt um Beschlussfassung.

 

AVé Ortmanns-Möller erinnert an die Vorstellung der Aufgaben, die der Sanierungsträger übernehmen soll. Diese sind dem Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen. Nach Abstimmung der Aufgaben mit den politischen Mandatsträgern ist die Ausschreibung zu fertigen.

Nach den bisherigen Informationen können die Aufgaben nicht zügig, fachlich und personell ausreichend ausgeführt werden. Daher ist der Einsatz eines Sanierungsträgers für die Umsetzung der Sanierung zwingend erforderlich.

 

In der nächsten Sitzung des Ausschusses sind die Rahmenbedingungen für die Ausschreibung vorzustellen. Diesem Vorschlag stimmen die Ausschussmitglieder zu.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die in der Anlage beigefügte „Förderrichtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet "Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)“ wird beschlossen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden geänderten:

 

 


Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte ,,Förderrichtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für Modernisierungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)

wird beschlossen.  Die Aufgaben, die einem Sanierungsträger übertragen werden sollen, sind dem Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.