Sitzung: 30.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 04/0292/2023
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) ist in die Städtebauförderung, in das Programm „Lebendige
Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ mit der Maßnahme
„Dannenberg-Innenstadt“ aufgenommen worden. Über das Programm werden
städtebauliche Maßnahmen zur Anpassung, Stärkung, Revitalisierung und zum
Erhalt von Stadt- und Ortskernen, historischen Altstädten, Stadtteilzentren und
Zentren in Ortsteilen zur Profilierung und Standortaufwertung sowie zum Erhalt
und zur Förderung der Nutzungsvielfalt gefördert. Ziel ist die Entwicklung zu
attraktiven und identitätsstiftenden Standorten für Wohnen, Arbeiten,
Wirtschaft und Kultur.
Der Rat der Stadt
hat am 27. April 2023 die Satzung der Stadt Dannenberg (Elbe) über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Dannenberg-Innenstadt“
beschlossen.
In den kommenden
Jahren stehen Fördermittel für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
von Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen im Fördergebiet zur Verfügung.
Mit den
Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten, die eine
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme durchführen wollen, ist ein
Vertrag über die Durchführung dieser Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen und deren Förderung zu schließen.
Grundlage für den
Vertrag ist die „Förderrichtlinie der Stadt Dannenberg (Elbe) für
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
„Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)“.
Die
Förderrichtlinie ist dem Protokoll als Anlage IV beigefügt.
Die Verwaltung
bittet die Gremien der Stadt um Beschlussfassung.
AVé
Ortmanns-Möller erinnert an die Vorstellung der Aufgaben, die der
Sanierungsträger übernehmen soll. Diese sind dem Verwaltungsausschuss in seiner
nächsten Sitzung vorzulegen. Nach Abstimmung der Aufgaben mit den politischen
Mandatsträgern ist die Ausschreibung zu fertigen.
Nach
den bisherigen Informationen können die Aufgaben nicht zügig, fachlich und
personell ausreichend ausgeführt werden. Daher ist der Einsatz eines
Sanierungsträgers für die Umsetzung der Sanierung zwingend erforderlich.
In
der nächsten Sitzung des Ausschusses sind die Rahmenbedingungen für die
Ausschreibung vorzustellen. Diesem Vorschlag stimmen die Ausschussmitglieder
zu.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die in der Anlage
beigefügte „Förderrichtlinie
der Stadt Dannenberg (Elbe) für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
im Sanierungsgebiet "Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)“
wird beschlossen.
Ohne
weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden geänderten:
Beschluss:
Die in der Anlage beigefügte ,,Förderrichtlinie der
Stadt Dannenberg (Elbe) für Modernisierungs- und lnstandsetzungsmaßnahmen im
Sanierungsgebiet „Dannenberg-Innenstadt“ (Modernisierungsrichtlinie)
wird beschlossen.
Die Aufgaben, die einem Sanierungsträger übertragen werden sollen, sind
dem Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.