Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) hat am 26. Juni 2023 die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ und das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)“ für das Gebiet „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ beschlossen. Der Programmaufnahmeantrag für das Jahr 2024 für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist fristgerecht am 1. Juni 2023 gestellt worden.

 

Für die weitere Vorbereitung hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ im Jahre 2024 sind weitere Beschlüsse des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) erforderlich:

 

  1. Die Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen.
  2. Die Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ räumlich abzugrenzen.
  3. Die Bereitschaft der Stadt Hitzacker (Elbe), den durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.

 

In den vorhergehenden Sitzungen der Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) ist die deutliche Absicht zu den geforderten Erklärungen ausgesprochen worden.

 

  • Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) - Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen.
  • Die Abgrenzung für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ ist durch die „Voruntersuchung“ und das „Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept“ festgelegt worden.
  • Der durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckte Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme wurde im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Städtebaulichen Gesamtmaß-nahme den Gremien vorgestellt. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist jährlich für die Programmaufnahme fortzuschreiben. Dabei ist ebenfalls ein veränderter Kostenrahmen begründet zu beantragen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im Rahmen der Voruntersuchung für die Programmanmeldung 2024 vorgelegt worden und vom Rat der Stadt Hitzacker beschlossen worden.

 

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Erklärungen, die durch Beschluss festzuschreiben sind, dienen der Vorbereitung des weiteren Verfahrens.

 

Bgm Mertins bittet darum, dass die Beschlusslage des Rates vom 26.06.2023 Beachtung findet.

Ursula Fallapp bestätigt dies. Sie erläutert erneut, dass alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Sanierungsmaßnahme stehen, zu gegebener Zeit vom Rat der Stadt zu beschließen sind. Keine Maßnahme wird pauschal aus der Voruntersuchung übernommen, sondern jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

AV´e Laudel-Voigt möchte einen Verweis auf die Abgrenzung des möglichen Teilgebietes der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ im Beschluss gefestigt wissen, damit zu späteren Zeiten im Rat eine klare Definition des abgegrenzten Bereiches vorliegt.

 

Des Weiteren, so Rf Wiehler, ist die jeweilige Haushaltslage von Bedeutung. Auch hier sollte eine Ergänzung eingefügt werden.

 

Bgm Mertins bittet noch einmal darum, bei zu finanzierenden Sanierungsmaßnahmen nach der Aufnahme der Stadt Hitzacker (Elbe) in die Städtebauförderung, die erste Priorität auf das Heimatmuseum in der Zollstraße zu lenken.

Ursula Fallapp protokolliert dies und sagt die Beachtung zu.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ räumlich abzugrenzen.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.

 

Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“, wie in den „Vorbereitenden Untersuchungen“ und im „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept“ festgelegt, räumlich abzugrenzen.

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen. Dabei ist die Haushaltslage zu beachten.