Sitzung: 23.08.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1
Vorlage: 04/0288/2023
Sachverhalt:
Ursula Fallapp
erläutert:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) hat am 26. Juni 2023 die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“
und das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)“ für das Gebiet „Südliche
Altstadt und Drawehnertorstraße“ beschlossen. Der Programmaufnahmeantrag für das
Jahr 2024 für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ ist fristgerecht
am 1. Juni 2023 gestellt worden.
Für die weitere
Vorbereitung hinsichtlich einer möglichen Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ im Jahre 2024 sind weitere
Beschlüsse des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) erforderlich:
- Die
Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme
„Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“
durchzuführen.
- Die
Absicht der Stadt Hitzacker (Elbe), das Gebiet der Städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ räumlich abzugrenzen.
- Die
Bereitschaft der Stadt Hitzacker (Elbe), den durch Einnahmen und Mittel
der Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die
Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.
In den
vorhergehenden Sitzungen der Gremien der Stadt Hitzacker (Elbe) ist die
deutliche Absicht zu den geforderten Erklärungen ausgesprochen worden.
- Die
Stadt Hitzacker (Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche
Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) - Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ durchzuführen.
- Die
Abgrenzung für den Bereich „Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ ist
durch die „Voruntersuchung“ und das „Integrierte Städtebauliche
Entwicklungskonzept“ festgelegt worden.
- Der
durch Einnahmen und Mittel der Städtebauförderung nicht gedeckte Teil der
Ausgaben für die Finanzierung der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
wurde im Rahmen der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Städtebaulichen
Gesamtmaß-nahme den Gremien vorgestellt. Die Kosten- und
Finanzierungsübersicht ist jährlich für die Programmaufnahme
fortzuschreiben. Dabei ist ebenfalls ein veränderter Kostenrahmen
begründet zu beantragen. Die Kosten- und Finanzierungsübersicht ist im
Rahmen der Voruntersuchung für die Programmanmeldung 2024 vorgelegt worden
und vom Rat der Stadt Hitzacker beschlossen worden.
Die im
Beschlussvorschlag aufgeführten Erklärungen, die durch Beschluss festzuschreiben
sind, dienen der Vorbereitung des weiteren Verfahrens.
Bgm Mertins bittet
darum, dass die Beschlusslage des Rates vom 26.06.2023 Beachtung findet.
Ursula Fallapp
bestätigt dies. Sie erläutert erneut, dass alle Maßnahmen, die im Zusammenhang
mit einer Sanierungsmaßnahme stehen, zu gegebener Zeit vom Rat der Stadt zu
beschließen sind. Keine Maßnahme wird pauschal aus der Voruntersuchung
übernommen, sondern jeweils zur Beschlussfassung vorgelegt.
AV´e Laudel-Voigt möchte einen
Verweis auf die Abgrenzung des möglichen Teilgebietes der Städtebaulichen
Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und
Drawehnertorstraße“ im Beschluss gefestigt wissen,
damit zu späteren Zeiten im Rat eine klare Definition des abgegrenzten
Bereiches vorliegt.
Des
Weiteren, so Rf Wiehler, ist die jeweilige Haushaltslage von Bedeutung. Auch
hier sollte eine Ergänzung eingefügt werden.
Bgm
Mertins bittet noch einmal darum, bei zu finanzierenden Sanierungsmaßnahmen
nach der Aufnahme der Stadt Hitzacker (Elbe) in die Städtebauförderung, die
erste Priorität auf das Heimatmuseum in der Zollstraße zu lenken.
Ursula
Fallapp protokolliert dies und sagt die Beachtung zu.
Beschlussvorschlag der
Verwaltung:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) –
Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
„Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ räumlich
abzugrenzen.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der
Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der
Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen.
Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus,
AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
folgenden geänderten
Beschluss:
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, die Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Hitzacker (Elbe) –
Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“ durchzuführen. Die Stadt Hitzacker
(Elbe) beabsichtigt, das Gebiet der Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme
„Hitzacker (Elbe) – Südliche Altstadt und Drawehnertorstraße“, wie in den
„Vorbereitenden Untersuchungen“ und im „Integrierten Städtebaulichen
Entwicklungskonzept“ festgelegt, räumlich abzugrenzen.
Die Stadt Hitzacker
(Elbe) erklärt ihre Bereitschaft, den durch Einnahmen und Mittel der
Städtebauförderung nicht gedeckten Teil der Ausgaben für die Finanzierung der
Städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme aufzubringen. Dabei ist die Haushaltslage
zu beachten.