Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

In diesem Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 – 2028 statt. Dafür sind Aufrufe für Bewerbungen in den Medien und der Elbe-Jeetzel-Zeitung erfolgt.

 

Voraussetzungen für eine Berufung durch den Wahlausschuss des Amtsgerichts sind

a)       Deutsche Staatsangehörigkeit,

b)      Zwischen 25 und 69 Jahre alt,

c)       Wohnsitz im Samtgemeindegebiet,

d)      nicht vorbestraft,

e)      keine Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen,

f)        gesundheitlich zu mehrstündigen und mehrtägigen Hauptverhandlungen in der Lage.

Bis zum 01.07.2023 sind Vorschläge für die Schöffenamt zu beschließen und beim Amtsgericht einzureichen. Dort entscheidet der Wahlausschuss über die Berufung zur Schöffin oder Schöffen. Die Bewerbungen als Jugendschöffin oder Jugendschöffen werden beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht und dort vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 

Fachbereichsleiterin Frau Ringel erläutert den Sachverhalt. Weiter bittet sie, die Liste mit den Bewerbern, wie anliegend, zu beschließen und verweist hier auf die Empfehlung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue.

 

Rh Hildebrand fragt, wie viele Schöffen benötigt werden.

Frau Ringel informiert, dass es sich um 20 Personen handelt. Auf der vorliegenden Liste sind alle Bewerber aufgeführt, inklusive der Jugendschöffen. Die Auswahl möchte sie dem Ausschuss des Amtsgerichtes überlassen.

 

Rf Klose hinterfragt, ob die Vergabe der Ämter geschlechtsparitär erfolgt.

Die Entscheidung darüber obliegt, laut Frau Ringel, dem Amtsgericht. Es ist aber davon auszugehen, dass auf Parität geachtet wird.

 

Rh Herzog empfindet es als sehr schwierig über die Personen auf der Liste zu entscheiden. Er selbst kennt die Wenigsten davon.

Fachbereichsleiterin Frau Ringel erklärt, das Verfahren sei vom Gesetz vorgegeben, an dieser Stelle ist dies leider nicht abänderbar.

 

Ob bei Eingang der Bewerbung geprüft wird, ob der/die Bewerber/in vorbestraft ist, möchte Rh Beckmann wissen.

Dies verneint Frau Ringel. Allerdings verpflichten sich die Bewerber/innen per Unterschrift auf den Bewerbungsunterlagen nicht vorbestraft zu sein. Ein polizeiliches Führungszeugnis wird vor der Vereidigung gefordert.

 

Die Abstimmung findet ohne Rh Jatzkowski statt.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Samtgemeinderat schlägt die in der anliegenden Liste aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt vor.