Sitzung: 09.05.2023 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Enthaltungen: 1
Vorlage: 40/0019/2023
Sachverhalt:
In diesem Jahr
findet die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 – 2028 statt. Dafür sind Aufrufe
für Bewerbungen in den Medien und der Elbe-Jeetzel-Zeitung erfolgt.
Voraussetzungen für
eine Berufung durch den Wahlausschuss des Amtsgerichts sind
a) Deutsche Staatsangehörigkeit,
b) Zwischen 25 und 69 Jahre alt,
c) Wohnsitz im Samtgemeindegebiet,
d) nicht vorbestraft,
e) keine Insolvenz oder eidesstattliche
Versicherung über das eigene Vermögen,
f)
gesundheitlich
zu mehrstündigen und mehrtägigen Hauptverhandlungen in der Lage.
Bis zum 01.07.2023
sind Vorschläge für die Schöffenamt zu beschließen und beim Amtsgericht
einzureichen. Dort entscheidet der Wahlausschuss über die Berufung zur Schöffin
oder Schöffen. Die Bewerbungen als Jugendschöffin oder Jugendschöffen werden
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht und dort vom Jugendhilfeausschuss
beschlossen.
Fachbereichsleiterin
Frau Ringel erläutert den Sachverhalt. Weiter bittet sie, die Liste mit den
Bewerbern, wie anliegend, zu beschließen und verweist hier auf die Empfehlung
des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Elbtalaue.
Rh Hildebrand
fragt, wie viele Schöffen benötigt werden.
Frau Ringel
informiert, dass es sich um 20 Personen handelt. Auf der vorliegenden Liste
sind alle Bewerber aufgeführt, inklusive der Jugendschöffen. Die Auswahl möchte
sie dem Ausschuss des Amtsgerichtes überlassen.
Rf Klose
hinterfragt, ob die Vergabe der Ämter geschlechtsparitär erfolgt.
Die Entscheidung
darüber obliegt, laut Frau Ringel, dem Amtsgericht. Es ist aber davon
auszugehen, dass auf Parität geachtet wird.
Rh Herzog empfindet
es als sehr schwierig über die Personen auf der Liste zu entscheiden. Er selbst
kennt die Wenigsten davon.
Fachbereichsleiterin
Frau Ringel erklärt, das Verfahren sei vom Gesetz vorgegeben, an dieser Stelle
ist dies leider nicht abänderbar.
Ob bei Eingang der
Bewerbung geprüft wird, ob der/die Bewerber/in vorbestraft ist, möchte Rh
Beckmann wissen.
Dies verneint Frau
Ringel. Allerdings verpflichten sich die Bewerber/innen per Unterschrift auf
den Bewerbungsunterlagen nicht vorbestraft zu sein. Ein polizeiliches
Führungszeugnis wird vor der Vereidigung gefordert.
Die Abstimmung
findet ohne Rh Jatzkowski statt.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
Der Samtgemeinderat
schlägt die in der anliegenden Liste aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt
vor.