Sachverhalt:
In diesem Jahr
findet die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 – 2028 statt. Dafür sind Aufrufe
für Bewerbungen in den Medien und der Elbe-Jeetzel-Zeitung erfolgt.
Voraussetzungen für
eine Berufung durch den Wahlausschuss des Amtsgerichts sind
a) Deutsche Staatsangehörigkeit,
b) Zwischen 25 und 69 Jahre alt,
c) Wohnsitz im Samtgemeindegebiet,
d) nicht vorbestraft,
e) keine Insolvenz oder eidesstattliche
Versicherung über das eigene Vermögen,
f)
gesundheitlich
zu mehrstündigen und mehrtägigen Hauptverhandlungen in der Lage.
Bis zum 01.07.2023
sind Vorschläge für die Schöffenamt zu beschließen und beim Amtsgericht
einzureichen. Dort entscheidet der Wahlausschuss über die Berufung zur Schöffin
oder Schöffen. Die Bewerbungen als Jugendschöffin oder Jugendschöffen werden
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht und dort vom Jugendhilfeausschuss
beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat
schlägt die in der anliegenden Liste aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt
vor.