Betreff
Wahl der Schöffen für die Zeit von 2024 - 2028
Vorlage
40/0019/2023
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In diesem Jahr findet die Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 – 2028 statt. Dafür sind Aufrufe für Bewerbungen in den Medien und der Elbe-Jeetzel-Zeitung erfolgt.

 

Voraussetzungen für eine Berufung durch den Wahlausschuss des Amtsgerichts sind

a)       Deutsche Staatsangehörigkeit,

b)      Zwischen 25 und 69 Jahre alt,

c)       Wohnsitz im Samtgemeindegebiet,

d)      nicht vorbestraft,

e)      keine Insolvenz oder eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen,

f)        gesundheitlich zu mehrstündigen und mehrtägigen Hauptverhandlungen in der Lage.

Bis zum 01.07.2023 sind Vorschläge für die Schöffenamt zu beschließen und beim Amtsgericht einzureichen. Dort entscheidet der Wahlausschuss über die Berufung zur Schöffin oder Schöffen. Die Bewerbungen als Jugendschöffin oder Jugendschöffen werden beim Landkreis Lüchow-Dannenberg eingereicht und dort vom Jugendhilfeausschuss beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeinderat schlägt die in der anliegenden Liste aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt vor.