Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20

Sachverhalt:

 

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startete einen Projektaufruf. Kommunale Gebietskörperschaften waren aufgerufen, sich an dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu beteiligen. Die Samtgemeinde Elbtalaue ist diesem Projektaufruf gefolgt und gehört zu den ausgewählten Kommunen, die eine Bundesförderung erhalten.

 

Das Programm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sieht eine Prozessgestaltung, ein Innenentwicklungsmanagement, neue Nutzungen für Gewerbesubstanzen sowie eine Wirtschaftsförderung, Innenentwicklung und ein Leerstandsmanagement, die Grundzüge der Erarbeitung einer Stadtsanierung im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien für die Innenstädte von Dannenberg (Elbe) und Hitzacker (Elbe) vor.

 

Der Antrag, der inzwischen mit einer Fördersumme von insgesamt 444.150,00 € belegt ist und ein Ausgabevorlumen von 493.500,00 € enthält, formuliert für die Stadt Dannenberg (Elbe) einen städtebaulichen Wettbewerb.

 

Das denkmalgeschützte Gebäude Am Markt 9 hat durch den Brand substanzielle Schäden erlitten. Vom Landesamt für Denkmalpflege ist bestätigt, dass das Gebäude ein erhaltenswertes Denkmal darstellt. Aufgrund der exponierten Lage in einem stadtsensiblen Bereich möchte die Stadt Dannenberg die Entwicklung des Gebäudebestandes inklusive der denkmalgerechten Sanierung aktiv vorantreiben. Um ein bedarfsgerechtes Nutzungsprogramm und eine ortsbildgerechte architektonische Qualität ist das Grundstück Am Markt 8 sowie An der Kirche 2 einzubeziehen. Parallel zur Erstellung des Bausubstanzgutachtens soll ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Dieser städtebauliche Wettbewerb ist von den Mitarbeiterinnen im Innenentwicklungsmanagement auszuarbeiten und wird anschließend den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

 

In der Anlage zu der Vorlage ist ein Dokument beigefügt, dass die Vorgehensweise der Durchführung eines „Städtebaulichen Wettbewerbes“ beschreibt.

 

Marketingleitung Fallapp erläutert den Sachverhalt ausführlich und verweist auf die umfangreichen Diskussionen im Fachausschuss SESKD am 13.04.2023 sowie des VAD am 17.04.2023. Beide Gremien haben eine einstimmige Empfehlung abgegeben.

Sie weist darauf hin, dass es sich zunächst um die grundlegende Entscheidung für einen städtebaulichen Wettbewerb handelt. Im weiteren Fortgang muss die weitere Vorgehensweise deutlich dargelegt werden. Dies soll gemeinsam mit den Ratsmitgliedern unter Beteiligung der Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde ausgearbeitet werden.

Ein eingehend eingefordertes Ziel ist die Erhaltung der Aufenthaltsqualität in diesem Bereich, so Marketingleitung Fallapp abschließend.

 

Rh Herzog verweist an dieser Stelle auf seine bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 17.04.2023 eingebrachten Ideen.

Seiner Vorstellung nach, ist die Ausdehnung des Städtebaulichen Wettbewerbes zu kurz gegriffen.

Er plädiert für ein Gesamtensemble, das den Bereich an der Kirche, den Kuhmarkt, den Marktplatz und möglicherweise auch die Lange Straße mit einbindet und diesen Bereich als Ganzes beplant und bittet, den Städtebaulichen Wettbewerb möglicherweise dahingehend zu ergänzen bzw. zu erweitern oder andererseits zeitnah und parallel einen entsprechenden Rahmen betrachtet, der an den Städtebaulichen Wettbewerb anschließt. Weiter ist ihm wichtig, dass ein veränderter Blickwinkel hinsichtlich des, die Atmosphäre bestimmenden, Straßenverkehrs geschaffen wird.

 

Bgm Behning merkt an, dass bei Erarbeitung der Parameter im Städtebaulichen Wettbewerb versucht wird, darauf einzuwirken, diese hinsichtlich der vorgetragenen Punkte anzupassen.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Im Rahmen des Bundesprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird für die Grundstücke „Am Markt 8, Am Markt 9 und An der Kirche 2“ in Dannenberg (Elbe) ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.