Sitzung: 27.04.2023 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20
Vorlage: 04/0134/2023
Sachverhalt:
Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) startete
einen Projektaufruf. Kommunale Gebietskörperschaften waren aufgerufen, sich an
dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ zu beteiligen. Die
Samtgemeinde Elbtalaue ist diesem Projektaufruf gefolgt und gehört zu den
ausgewählten Kommunen, die eine Bundesförderung erhalten.
Das Programm
„Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ sieht eine Prozessgestaltung, ein
Innenentwicklungsmanagement, neue Nutzungen für Gewerbesubstanzen sowie eine
Wirtschaftsförderung, Innenentwicklung und ein Leerstandsmanagement, die
Grundzüge der Erarbeitung einer Stadtsanierung im Rahmen der
Städtebauförderungsrichtlinien für die Innenstädte von Dannenberg (Elbe) und
Hitzacker (Elbe) vor.
Der Antrag, der
inzwischen mit einer Fördersumme von insgesamt 444.150,00 € belegt ist und ein
Ausgabevorlumen von 493.500,00 € enthält, formuliert für die Stadt Dannenberg
(Elbe) einen städtebaulichen Wettbewerb.
Das
denkmalgeschützte Gebäude Am Markt 9 hat durch den Brand substanzielle Schäden
erlitten. Vom Landesamt für Denkmalpflege ist bestätigt, dass das Gebäude ein
erhaltenswertes Denkmal darstellt. Aufgrund der exponierten Lage in einem
stadtsensiblen Bereich möchte die Stadt Dannenberg die Entwicklung des
Gebäudebestandes inklusive der denkmalgerechten Sanierung aktiv vorantreiben.
Um ein bedarfsgerechtes Nutzungsprogramm und eine ortsbildgerechte
architektonische Qualität ist das Grundstück Am Markt 8 sowie An der Kirche 2
einzubeziehen. Parallel zur Erstellung des Bausubstanzgutachtens soll ein
städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden. Dieser städtebauliche
Wettbewerb ist von den Mitarbeiterinnen im Innenentwicklungsmanagement
auszuarbeiten und wird anschließend den städtischen Gremien zur Entscheidung
vorgelegt.
In der Anlage zu
der Vorlage ist ein Dokument beigefügt, dass die Vorgehensweise der
Durchführung eines „Städtebaulichen Wettbewerbes“ beschreibt.
Marketingleitung
Fallapp erläutert den Sachverhalt ausführlich und verweist auf die
umfangreichen Diskussionen im Fachausschuss SESKD am 13.04.2023 sowie des VAD
am 17.04.2023. Beide Gremien haben eine einstimmige Empfehlung abgegeben.
Sie weist darauf
hin, dass es sich zunächst um die grundlegende Entscheidung für einen
städtebaulichen Wettbewerb handelt. Im weiteren Fortgang muss die weitere
Vorgehensweise deutlich dargelegt werden. Dies soll gemeinsam mit den
Ratsmitgliedern unter Beteiligung der Denkmalpflege und der Unteren
Denkmalschutzbehörde ausgearbeitet werden.
Ein eingehend
eingefordertes Ziel ist die Erhaltung der Aufenthaltsqualität in diesem
Bereich, so Marketingleitung Fallapp abschließend.
Rh Herzog verweist
an dieser Stelle auf seine bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am
17.04.2023 eingebrachten Ideen.
Seiner Vorstellung
nach, ist die Ausdehnung des Städtebaulichen Wettbewerbes zu kurz gegriffen.
Er plädiert für ein
Gesamtensemble, das den Bereich an der Kirche, den Kuhmarkt, den Marktplatz und
möglicherweise auch die Lange Straße mit einbindet und diesen Bereich als
Ganzes beplant und bittet, den Städtebaulichen Wettbewerb möglicherweise
dahingehend zu ergänzen bzw. zu erweitern oder andererseits zeitnah und
parallel einen entsprechenden Rahmen betrachtet, der an den Städtebaulichen
Wettbewerb anschließt. Weiter ist ihm wichtig, dass ein veränderter Blickwinkel
hinsichtlich des, die Atmosphäre bestimmenden, Straßenverkehrs geschaffen wird.
Bgm Behning merkt
an, dass bei Erarbeitung der Parameter im Städtebaulichen Wettbewerb versucht
wird, darauf einzuwirken, diese hinsichtlich der vorgetragenen Punkte
anzupassen.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Im Rahmen des
Bundesprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wird für die
Grundstücke „Am Markt 8, Am Markt 9 und An der Kirche 2“ in Dannenberg (Elbe)
ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt.