Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Herr Siems-Wedhorn erläutert, dass der Haushaltsplan 2023 bei Gesamterträgen von 1.168.100 € und Gesamtaufwendungen von 1.136.100 € einen Überschuss von 32.000 € vorsieht.

Auch in den Folgejahren werden positive Ergebnisse erwartet.

Sollten die Planungen so eintreffen, werden die in früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge auf rund 26 Tsd. Euro am Ende des Jahres 2026 sinken.

Die Gemeinde Göhrde befindet sich somit auf einem guten Weg.

 

Er erläutert die größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2023:

 

 

 

86 % aller Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände.

Diese Aufwendungen sind von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der finanziellen Lage nicht maßgeblich, so Herr Siems-Wedhorn.

 

Die Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 1,3 % der Gesamtaufwendungen:

 

 

Herr Siems-Wedhorn erläutert die im investiven Bereich des Finanzhaushaltes vorgesehenen Maßnahmen:

 

Die Finanzierung dieser Maßnahmen sollen über Zuweisungen (Naturum, 1.500 €), Eigenmittel und eine Kreditaufnahme in Höhe von 71.000 € erfolgen.

Die Kreditaufnahme muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, diese Genehmigung wurde im Vorfeld bereits in Aussicht gestellt.

 

Die Erhöhung von Steuerhebesätzen ist in der Gemeinde Göhrde nicht vorgesehen.

 

Stellv. Bgm Goebel möchte wissen, welche Zinssätze bei der Kreditaufnahme auf die Gemeinde zukommen, ob Sondertilgungen vereinbart werden und über welche Laufzeit man hier spricht.

 

Herr Siems-Wedhorn erklärt, dass die Kreditaufnahme ausgeschrieben wird, eine Sondertilgung wird vereinbart, die Zinssätze bewegen sich voraussichtlich bei 3,46 – 3,5 %, zur Laufzeit kann er jetzt noch keine Angabe machen. Ggfs. wird die Kreditaufnahme auch erst im Jahr 2024 notwendig, je nachdem wie es mit der Planung und dem Bau der Gewölbebrücke voran geht.

 

Rh Scherlies fragt nach den genauen Baukosten der Bushaltestellensanierung.

 

Bgm Stegemann teilt mit, dass mit 86.400,- Euro Kosten geplant wurde, der Zuwendungsbescheid der Förderung lag hierfür bei 64.000,- Euro.

Nun liegt die Endabrechnung vor mit einer Summe von rd. 65.000,- Euro zzgl. Der Planungskosten von 7.000,- Euro, diese wurden beim Zuwendungsbescheid noch nicht berücksichtigt.

Der Verwendungsnachweis wird nun angefertigt und es wird dann ein endgültiger Förderbescheid erwartet.

 

Rh Scherlies möchte wissen, ob die Mehreinnahmen, die durch die Anhebung der Hebesätze im vergangenen Jahr extra aufgeführt werden, da vorgesehen war, von diesen Mehreinnahmen ein Grundstück für ein neues Baugebiet zu kaufen.

 

Herr Siems-Wedhorn teilt mit, dass diese Mehreinnahmen in den Haushalt einfließen, davon werden die o.g. Investitionen vorgenommen.

Derzeit existiert noch ein Haushaltsrest aus dem Jahr 2022 in Höhe von 9.000,- Euro zum Erwerb eines Grundstückes, dieser Rest ist noch ein weiteres Jahr übertragbar.

 

Bgm Stegemann ergänzt, dass die Gemeinde Investitionen in Höhe von 155.500,- Euro durchführt, jedoch „nur“ 71.000,- Euro Kredit aufnehmen muss, das übrige Geld muss irgendwo herkommen.

 

Stellv. Bgmin Klappstein erinnert sich, dass es damals so beschlossen wurde, dass eine Rücklage gebildet werden sollte.

 

Rh Scherlies ist der Ansicht, dass eine Anhebung der Hebesätze allen „wehtun“ und er ist davon ausgegangen, dass die Mehreinnahmen in den Erwerb eines Grundstückes für ein neues Baugebiet fließen.

 

Stellv. Bgmin Klappstein entgegnet, dass Rh Scherlies seinerzeit in der Haushaltssitzung sogar die Anhebung auf 600 v. H. beantragt und sich deshalb bei der Abstimmung enthalten hat.

 

Rh Scherlies erklärt, dass er die Landwirtschaft mehr in die Verantwortung nehmen wollte.

 

Stellv. Bgm Goebel beantragt die Abstimmung.

 

Der Rat der Gemeinde Göhrde fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Göhrde beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie das Investitionsprogramm 2022 – 2026.