Sitzung: 30.03.2023 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0121/2023
Sachverhalt:
Herr Siems-Wedhorn
erläutert, dass der Haushaltsplan 2023 bei Gesamterträgen von 1.168.100 € und
Gesamtaufwendungen von 1.136.100 € einen Überschuss von 32.000 € vorsieht.
Auch in den
Folgejahren werden positive Ergebnisse erwartet.
Sollten die
Planungen so eintreffen, werden die in früheren Zeiten angefallenen Fehlbeträge
auf rund 26 Tsd. Euro am Ende des Jahres 2026 sinken.
Die Gemeinde Göhrde
befindet sich somit auf einem guten Weg.
Er erläutert die
größten Ertrags- und Aufwandspositionen im Haushaltsjahr 2023:
86 % aller
Aufwendungen entfallen auf die Bereiche Kindertagesstätte, Allgemeine
Finanzwirtschaft und Beiträge an Unterhaltungsverbände.
Diese Aufwendungen
sind von der Gemeinde entweder nicht beeinflussbar (Umlagen) oder wegen der
vollständigen Gegenfinanzierung (Kindertagesstätte) für die Beurteilung der
finanziellen Lage nicht maßgeblich, so Herr Siems-Wedhorn.
Die
Haushaltbelastung aus freiwilligen Leistungen beträgt gerade einmal 1,3 % der
Gesamtaufwendungen:
Herr Siems-Wedhorn
erläutert die im investiven Bereich des Finanzhaushaltes vorgesehenen
Maßnahmen:
Die Finanzierung
dieser Maßnahmen sollen über Zuweisungen (Naturum, 1.500 €), Eigenmittel und
eine Kreditaufnahme in Höhe von 71.000 € erfolgen.
Die Kreditaufnahme
muss von der Kommunalaufsicht genehmigt werden, diese Genehmigung wurde im
Vorfeld bereits in Aussicht gestellt.
Die Erhöhung von
Steuerhebesätzen ist in der Gemeinde Göhrde nicht vorgesehen.
Stellv. Bgm Goebel
möchte wissen, welche Zinssätze bei der Kreditaufnahme auf die Gemeinde
zukommen, ob Sondertilgungen vereinbart werden und über welche Laufzeit man
hier spricht.
Herr Siems-Wedhorn
erklärt, dass die Kreditaufnahme ausgeschrieben wird, eine Sondertilgung wird
vereinbart, die Zinssätze bewegen sich voraussichtlich bei 3,46 – 3,5 %, zur
Laufzeit kann er jetzt noch keine Angabe machen. Ggfs. wird die Kreditaufnahme
auch erst im Jahr 2024 notwendig, je nachdem wie es mit der Planung und dem Bau
der Gewölbebrücke voran geht.
Rh Scherlies fragt
nach den genauen Baukosten der Bushaltestellensanierung.
Bgm Stegemann teilt
mit, dass mit 86.400,- Euro Kosten geplant wurde, der Zuwendungsbescheid der
Förderung lag hierfür bei 64.000,- Euro.
Nun liegt die
Endabrechnung vor mit einer Summe von rd. 65.000,- Euro zzgl. Der
Planungskosten von 7.000,- Euro, diese wurden beim Zuwendungsbescheid noch
nicht berücksichtigt.
Der
Verwendungsnachweis wird nun angefertigt und es wird dann ein endgültiger
Förderbescheid erwartet.
Rh Scherlies möchte
wissen, ob die Mehreinnahmen, die durch die Anhebung der Hebesätze im
vergangenen Jahr extra aufgeführt werden, da vorgesehen war, von diesen
Mehreinnahmen ein Grundstück für ein neues Baugebiet zu kaufen.
Herr Siems-Wedhorn
teilt mit, dass diese Mehreinnahmen in den Haushalt einfließen, davon werden
die o.g. Investitionen vorgenommen.
Derzeit existiert
noch ein Haushaltsrest aus dem Jahr 2022 in Höhe von 9.000,- Euro zum Erwerb
eines Grundstückes, dieser Rest ist noch ein weiteres Jahr übertragbar.
Bgm Stegemann ergänzt,
dass die Gemeinde Investitionen in Höhe von 155.500,- Euro durchführt, jedoch
„nur“ 71.000,- Euro Kredit aufnehmen muss, das übrige Geld muss irgendwo
herkommen.
Stellv. Bgmin
Klappstein erinnert sich, dass es damals so beschlossen wurde, dass eine
Rücklage gebildet werden sollte.
Rh Scherlies ist
der Ansicht, dass eine Anhebung der Hebesätze allen „wehtun“ und er ist davon
ausgegangen, dass die Mehreinnahmen in den Erwerb eines Grundstückes für ein
neues Baugebiet fließen.
Stellv. Bgmin
Klappstein entgegnet, dass Rh Scherlies seinerzeit in der Haushaltssitzung
sogar die Anhebung auf 600 v. H. beantragt und sich deshalb bei der Abstimmung
enthalten hat.
Rh Scherlies
erklärt, dass er die Landwirtschaft mehr in die Verantwortung nehmen wollte.
Stellv. Bgm Goebel
beantragt die Abstimmung.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde beschließt die Haushaltssatzung 2023 sowie das
Investitionsprogramm 2022 – 2026.