Sitzung: 08.03.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 14/0054/2023
Sachverhalt:
Der 1. SgRat Bernhard Beitz erläutert:
Um alle
Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine
angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer
Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich
Hitzacker realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht
möglich.
Zwischen dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue laufen Gespräche
bezüglich einer Umsetzung.
Es stehen 2 Grundstücke
in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum der Stadt,
ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden. Die Gespräche mit dem
Grundstückseigentümer im Bereich des Baugebietes Hitzacker-Süd sind für Mitte
Februar angesetzt. Über den Sachstand informiert der Stadtdirektor.
Auch für das
Grundstück am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich. Hier ist
zudem der vorhandene Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen
gefunden werden.
Die Konditionen zur
Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes für den Neubau sind in weiteren
Gesprächen zu klären. Sofern öffentliche Gebäude zur Nutzung als
Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden, erhalten die Eigentümer keine
Mietzahlungen. Neben- und Unterhaltungskosten werden durch den Betreiber der
Kita erstattet, der diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem
Landkreis geltend macht.
Vor diesem
Hintergrund ist zu überlegen, ob die Stadt Hitzacker (Elbe) ein Grundstück
kostenlos zur Verfügung stellen kann und will.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel, eine kommunale Zweckvereinbarung mit der
Standortkommune Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue
abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend
kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der
Kindertagesstätte.
Dies ist sowohl aus
finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen
(Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches
gilt auch für Samtgemeinde.
Der Landkreis klärt
derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite
Ausschreibung des Baus und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.
Die Bedarfsplanung
geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2
Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde. Ein Neubau ist auch
aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.
Die Mitfinanzierung
der Baumaßnahme gem. Jugendhilfevereinbarung ist grundsätzlich unstrittig,
gleiches gilt für die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites. Beides ist
zusätzlich im Samtgemeindehaushalt einzustellen, sobald die Planung konkrete
Zahlen aufzeigen kann.
Bgm Mertins spricht sich dafür aus, den Landkreis aufzufordern, die Rahmenbedingungen zu erfüllen. Die Stadt ist in der Entscheidungskompetenz und kann festlegen, welches Grundstück übertragen werden soll. Nach dem Artikel in der Elbe-Jeetzel-Zeitung haben sich bei ihm bereits zwei Investoren und ein Betreiber gemeldet, die das Vorhaben umsetzen wollen.
Stellv. Bgm Wiehler verdeutlicht, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) ein Grundstück hat, auf dem eine Kindertagesstätte entstehen kann. Diese Kindertagesstätte wird aufgrund der Versorgungsquote dringend benötigt. Sie macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag abzuändern.
a) Die Stadt Hitzacker (Elbe) benötigt dringend den Neubau einer Kindertagesstätte.
b) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt das Grundstück am Ahornweg für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung.
Rh Harney spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag mit einer Frist zu formulieren und Architekten- und Bautätigkeit auszusourcen.
Der 1. SgRat Bernhard Beitz verweist darauf, dass auch eine Architektenleistung, die ausgesourct ist, immer wieder in der Verwaltung begleitet werden muss. Die Entlastung wird daher nicht spürbar sein.
Im weiteren Verlauf der Diskussion spricht sich Rf Wiehler dafür aus, die Zweckvereinbarung, die nicht bekannt ist, abzulehnen. Die derzeit in der Zweckvereinbarung interpretierte Entlastung trifft keine Aussagen zu der Qualität, die gefordert werden muss.
Rh Klose bittet um Erklärung, wofür eine Zweckvereinbarung nützlich ist. Weder die Samtgemeinde noch die Stadt haben Kapazitäten, als Bauherr aufzutreten. Aus diesem Grunde sollte die Stadt dem Landkreis eine Frist setzen, in der das Vorhaben umzusetzen ist.
AV´e Laudel Voigt skizziert, dass bei einem Bau der Kindertagesstätte
auf dem Grundstück Ahornweg 75 % der Kosten der Landkreis trägt, 25 % der
Kosten die Samtgemeinde. Die Stadt Hitzacker (Elbe) wird das Gebäude nicht in
ihr Eigentum übernehmen können. Aus diesem Grunde ist es wichtig, jetzt zu
handeln. Sie beschreibt, dass es für junge Familien äußerst wichtig ist, einen
Kindergartenplatz zu bekommen und bittet daher um eine schnelle Entscheidung.
Rh Harney erläutert, dass weitere Grundstücke im Bereich
Hitzacker-Süd für eine Bebauung in Frage kommen könnten. Die Eigentümerin hat
signalisiert, dass sie verkaufsbereit ist.
Bgm Mertins fordert ein, auf den Landkreis einzuwirken und diesen aufzufordern, die Versorgungsquote zu erfüllen.
Stellv. Bgm Wiehler formuliert einen weitergehenden Antrag:
a) Für den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung steht die Stadt Hitzacker (Elbe) derzeit nicht zur Verfügung.
b) Der Landkreis wird aufgefordert, in den nächsten Monaten bis zum 1. Juli 2023 eine Planung zu erarbeiten. Dazu sind die Klärungen mit dem Gebäudemanagement Voraussetzung.
c) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt das Grundstück im Ahornweg zur Verfügung.
Beschlussvorschlag der
Verwaltung:
Eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nicht geschlossen, da die Stadt Hitzacker
(Elbe) nicht als Bauträgerin für den Neubau der erforderlichen
Kindertagesstätte zur Verfügung steht.
Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten
Beschluss:
a) Für
den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung steht die Stadt Hitzacker
(Elbe) derzeit nicht zur Verfügung.
b) Der Landkreis wird aufgefordert, in den nächsten Monaten bis zum 1. Juli 2023 eine Planung zu erarbeiten.
c) Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt dafür das Grundstück im Ahornweg zur Verfügung.