Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Der 1. SgRat Bernhard Beitz erläutert:

 

Um alle Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.

 

Zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue laufen Gespräche bezüglich einer Umsetzung.

 

Es stehen 2 Grundstücke in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum der Stadt, ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden. Die Gespräche mit dem Grundstückseigentümer im Bereich des Baugebietes Hitzacker-Süd sind für Mitte Februar angesetzt. Über den Sachstand informiert der Stadtdirektor.

 

Auch für das Grundstück am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich. Hier ist zudem der vorhandene Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen gefunden werden.

 

Die Konditionen zur Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes für den Neubau sind in weiteren Gesprächen zu klären. Sofern öffentliche Gebäude zur Nutzung als Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden, erhalten die Eigentümer keine Mietzahlungen. Neben- und Unterhaltungskosten werden durch den Betreiber der Kita erstattet, der diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Landkreis geltend macht.

Vor diesem Hintergrund ist zu überlegen, ob die Stadt Hitzacker (Elbe) ein Grundstück kostenlos zur Verfügung stellen kann und will.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel, eine kommunale Zweckvereinbarung mit der Standortkommune Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der Kindertagesstätte.

Dies ist sowohl aus finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen (Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches gilt auch für Samtgemeinde.

 

Der Landkreis klärt derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite Ausschreibung des Baus und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.

 

Die Bedarfsplanung geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2 Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde. Ein Neubau ist auch aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.

 

Die Mitfinanzierung der Baumaßnahme gem. Jugendhilfevereinbarung ist grundsätzlich unstrittig, gleiches gilt für die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites. Beides ist zusätzlich im Samtgemeindehaushalt einzustellen, sobald die Planung konkrete Zahlen aufzeigen kann.

 

Bgm Mertins spricht sich dafür aus, den Landkreis aufzufordern, die Rahmenbedingungen zu erfüllen. Die Stadt ist in der Entscheidungskompetenz und kann festlegen, welches Grundstück übertragen werden soll. Nach dem Artikel in der Elbe-Jeetzel-Zeitung haben sich bei ihm bereits zwei Investoren und ein Betreiber gemeldet, die das Vorhaben umsetzen wollen.

 

Stellv. Bgm Wiehler verdeutlicht, dass die Stadt Hitzacker (Elbe) ein Grundstück hat, auf dem eine Kindertagesstätte entstehen kann. Diese Kindertagesstätte wird aufgrund der Versorgungsquote dringend benötigt. Sie macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag abzuändern.

 

a)       Die Stadt Hitzacker (Elbe) benötigt dringend den Neubau einer Kindertagesstätte.

b)      Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt das Grundstück am Ahornweg für den Bau einer Kindertagesstätte zur Verfügung.

 

Rh Harney spricht sich dafür aus, den Beschlussvorschlag mit einer Frist zu formulieren und Architekten- und Bautätigkeit auszusourcen.

 

Der 1. SgRat Bernhard Beitz verweist darauf, dass auch eine Architektenleistung, die ausgesourct ist, immer wieder in der Verwaltung begleitet werden muss. Die Entlastung wird daher nicht spürbar sein.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion spricht sich Rf Wiehler dafür aus, die Zweckvereinbarung, die nicht bekannt ist, abzulehnen. Die derzeit in der Zweckvereinbarung interpretierte Entlastung trifft keine Aussagen zu der Qualität, die gefordert werden muss.

 

Rh Klose bittet um Erklärung, wofür eine Zweckvereinbarung nützlich ist. Weder die Samtgemeinde noch die Stadt haben Kapazitäten, als Bauherr aufzutreten. Aus diesem Grunde sollte die Stadt dem Landkreis eine Frist setzen, in der das Vorhaben umzusetzen ist.

 

AV´e Laudel Voigt skizziert, dass bei einem Bau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück Ahornweg 75 % der Kosten der Landkreis trägt, 25 % der Kosten die Samtgemeinde. Die Stadt Hitzacker (Elbe) wird das Gebäude nicht in ihr Eigentum übernehmen können. Aus diesem Grunde ist es wichtig, jetzt zu handeln. Sie beschreibt, dass es für junge Familien äußerst wichtig ist, einen Kindergartenplatz zu bekommen und bittet daher um eine schnelle Entscheidung.

 

Rh Harney erläutert, dass weitere Grundstücke im Bereich Hitzacker-Süd für eine Bebauung in Frage kommen könnten. Die Eigentümerin hat signalisiert, dass sie verkaufsbereit ist.

 

Bgm Mertins fordert ein, auf den Landkreis einzuwirken und diesen aufzufordern, die Versorgungsquote zu erfüllen. 

 

Stellv. Bgm Wiehler formuliert einen weitergehenden Antrag:

 

a)       Für den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung steht die Stadt Hitzacker (Elbe) derzeit nicht zur Verfügung.

b)      Der Landkreis wird aufgefordert, in den nächsten Monaten bis zum 1. Juli 2023 eine Planung zu erarbeiten. Dazu sind die Klärungen mit dem Gebäudemanagement Voraussetzung.

c)       Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt das Grundstück im Ahornweg zur Verfügung.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nicht geschlossen, da die Stadt Hitzacker (Elbe) nicht als Bauträgerin für den Neubau der erforderlichen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.

 

Abschließend empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten

 


Beschluss:

a)       Für den Abschluss einer kommunalen Zweckvereinbarung steht die Stadt Hitzacker (Elbe) derzeit nicht zur Verfügung.

b)      Der Landkreis wird aufgefordert, in den nächsten Monaten bis zum 1. Juli 2023 eine Planung zu erarbeiten.

c)       Die Stadt Hitzacker (Elbe) stellt dafür das Grundstück im Ahornweg zur Verfügung.