Sachverhalt:
Um alle
Betreuungsbedarfe im Planbereich Hitzacker (Elbe) sicherzustellen und eine
angestrebte Versorgungsquote von 96 % zu erzielen, ist die Schaffung weiterer
Kita-Plätze erforderlich. Dies kann nur durch einen Neubau im Stadtbereich Hitzacker
realisiert werden. Ein Anbau an bestehende Einrichtungen ist nicht möglich.
Zwischen dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Elbtalaue laufen Gespräche
bezüglich einer Umsetzung.
Es stehen 2
Grundstücke in Hitzacker (Elbe) im Fokus, davon ist eines bereits im Eigentum
der Stadt, ein weiteres soll durch die Stadt erworben werden. Die Gespräche mit
dem Grundstückseigentümer im Bereich des Baugebietes Hitzacker-Süd sind für
Mitte Februar angesetzt. Über den Sachstand informiert der Stadtdirektor.
Auch für das
Grundstück am Ahornweg sind umfangreiche Bauplanungen erforderlich. Hier ist
zudem der vorhandene Kinderspielplatz umzusiedeln; es müssen Ersatzflächen
gefunden werden.
Die Konditionen zur
Bereitstellung eines geeigneten Grundstückes für den Neubau sind in weiteren
Gesprächen zu klären. Sofern öffentliche Gebäude zur Nutzung als
Kindertagesstätte zur Verfügung gestellt werden, erhalten die Eigentümer keine
Mietzahlungen. Neben- und Unterhaltungskosten werden durch den Betreiber der
Kita erstattet, der diese im Rahmen der Betriebskostenabrechnung gegenüber dem
Landkreis geltend macht.
Vor diesem
Hintergrund ist zu überlegen, ob die Stadt Hitzacker (Elbe) ein Grundstück
kostenlos zur Verfügung stellen kann und will.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg verfolgt das Ziel eine kommunale Zweckvereinbarung mit der
Standortkommune Hitzacker (Elbe) und/oder der Samtgemeinde Elbtalaue
abzuschließen. Für die Standortkommune wäre die Zweckvereinbarung weitgehend
kostenneutral, allerdings wäre die Stadt Hitzacker (Elbe) Bauträgerin der
Kindertagesstätte.
Dies ist sowohl aus
finanziellen Gründen (angespannte Haushaltslage) als auch personellen Gründen
(Baubegleitung durch die Samtgemeinde) derzeit nicht durchführbar - gleiches
gilt auch für Samtgemeinde.
Der Landkreis klärt
derzeit mit ihrem Gebäudemanagement, inwieweit hier Kapazitäten bereitstehen.
Sollte dies nicht
der Fall sein, kommt als letzte Option die europaweite Ausschreibung des Baus
und Betriebs der neuen Kindertagesstätte in Frage.
Die Bedarfsplanung
geht derzeit davon aus, dass eine 3-gruppige Einrichtung (1 Krippengruppe, 2
Elementargruppen) den Bedarf langfristig sichern würde. Ein Neubau ist auch
aufgrund der gestiegenen Standards und rechtlichen Vorgaben sinnvoll.
Die Mit-Finanzierung
der Baumaßnahme gem. Jugendhilfevereinbarung ist grundsätzlich unstrittig,
gleiches gilt für die Mitfinanzierung des Betriebskostendefizites. Beides ist
zusätzlich im Samtgemeindehaushalt einzustellen, sobald die Planung konkrete
Zahlen aufzeigen kann.
Beschlussvorschlag:
Eine kommunale Zweckvereinbarung nach § 5 des NKomZG mit dem
Landkreis Lüchow-Dannenberg wird nicht geschlossen, da die Stadt Hitzacker
(Elbe) nicht als Bauträgerin für den Neubau der erforderlichen
Kindertagesstätte zur Verfügung steht.