Sitzung: 01.02.2023 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 3/0030/2023
Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.
Die Gemeinde
beabsichtigt im Zuge eines Anreizprogramms zur Nutzung regenerativer Energien
sog. Stecker-PV-Anlagen zu fördern. In der Anlage befindet sich ein Entwurf zu
einer möglichen Förderrichtlinie für dieses Vorhaben. Mit dem Entwurf sind die
notwendigsten rechtlichen Vorgaben benannt, die aber noch ein „einfaches“
Antragsverfahren und eine „schnelle“ Förderung ermöglichen.
In einem
Antragsverfahren wären mind. folgende Angaben zu erfragen:
- Name,
Adresse
- Standort der
Maßnahme
- Eigentum
oder Miete
- Nachweis der
Vertretungsbefugnis bei Gemeinschaftseigentum
- Größe,
Hersteller und Datenblatt der geplanten Anlage (Datenblatt kann auch bei
Verwendungsnachweis beigefügt werden)
- Ggfls.
Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters
- Ggfls.
notwendige Genehmigungen (Denkmalpflegerische Genehmigung u. ä.
- Lageplan des
Standortes oder Foto von dem Standort der beantragten PV-Anlage
Die in dem Entwurf genannten Förderbeträge (200 € / 220€), sowie die Zeiträume
für z. B. Mindestbetriebszeit (5 Jahre) sind exemplarisch benannt und können in
der Entscheidungsbefugnis des Rates natürlich angepasst werden. In den Haushalt
wurden für diesen Zweck 5.000 € eingeplant.
Rh Meine sieht
keinen Sinn in dieser Angelegenheit und spricht sich dagegen aus. Es steht
jedem Bürger frei, sich eine Stecker-PV-Anlage zu beschaffen, jedoch ohne
Bezuschussung durch die Gemeinde. Hierdurch würde u.a. auch Mehrarbeit für die
Gemeinde entstehen.
Herr Hesebeck
erklärt, dass so jedem Mieter einer Wohnung die Möglichkeit eröffnet wird,
Strom selbst zu erzeugen. Die Kosten für die Stecker-PV-Anlage liegen zwischen
500 und 2.000 €. Er bemerkt zu Punkt 7 das Wort „Kopie“ zu streichen und durch
das Wort „Bestätigung“ zu ersetzen.
Stellv. Bgm Krüger
weist darauf hin, dass der Rat letztendlich entscheidet, wer eine Förderung
erhält.
Stellv. Bgm Zachow
bemerkt, dass darauf zu achten ist, dass die Auflagen eingehalten werden und
die Förderung beendet wird, wenn die eingeplanten 5.000 € erschöpft sind.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Die vorliegende
Förderrichtlinie wird mit der Änderung in Punkt 7 beschlossen. Hier ist das
Wort „Kopie“ durch das Wort „Bestätigung“ zu ersetzen.