Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2


Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.

Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge eines Anreizprogramms zur Nutzung regenerativer Energien sog. Stecker-PV-Anlagen zu fördern. In der Anlage befindet sich ein Entwurf zu einer möglichen Förderrichtlinie für dieses Vorhaben. Mit dem Entwurf sind die notwendigsten rechtlichen Vorgaben benannt, die aber noch ein „einfaches“ Antragsverfahren und eine „schnelle“ Förderung ermöglichen.

 

In einem Antragsverfahren wären mind. folgende Angaben zu erfragen:

  • Name, Adresse
  • Standort der Maßnahme
  • Eigentum oder Miete
  • Nachweis der Vertretungsbefugnis bei Gemeinschaftseigentum
  • Größe, Hersteller und Datenblatt der geplanten Anlage (Datenblatt kann auch bei Verwendungsnachweis beigefügt werden)
  • Ggfls. Einverständnis der Vermieterin/des Vermieters
  • Ggfls. notwendige Genehmigungen (Denkmalpflegerische Genehmigung u. ä.
  • Lageplan des Standortes oder Foto von dem Standort der beantragten PV-Anlage


Die in dem Entwurf genannten Förderbeträge (200 € / 220€), sowie die Zeiträume für z. B. Mindestbetriebszeit (5 Jahre) sind exemplarisch benannt und können in der Entscheidungsbefugnis des Rates natürlich angepasst werden. In den Haushalt wurden für diesen Zweck 5.000 € eingeplant.

 

Rh Meine sieht keinen Sinn in dieser Angelegenheit und spricht sich dagegen aus. Es steht jedem Bürger frei, sich eine Stecker-PV-Anlage zu beschaffen, jedoch ohne Bezuschussung durch die Gemeinde. Hierdurch würde u.a. auch Mehrarbeit für die Gemeinde entstehen.

Herr Hesebeck erklärt, dass so jedem Mieter einer Wohnung die Möglichkeit eröffnet wird, Strom selbst zu erzeugen. Die Kosten für die Stecker-PV-Anlage liegen zwischen 500 und 2.000 €. Er bemerkt zu Punkt 7 das Wort „Kopie“ zu streichen und durch das Wort „Bestätigung“ zu ersetzen.

 

Stellv. Bgm Krüger weist darauf hin, dass der Rat letztendlich entscheidet, wer eine Förderung erhält.

Stellv. Bgm Zachow bemerkt, dass darauf zu achten ist, dass die Auflagen eingehalten werden und die Förderung beendet wird, wenn die eingeplanten 5.000 € erschöpft sind.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien den 


 


Beschluss:

Die vorliegende Förderrichtlinie wird mit der Änderung in Punkt 7 beschlossen. Hier ist das Wort „Kopie“ durch das Wort „Bestätigung“ zu ersetzen.