Sitzung: 11.01.2023 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1/0537/2022
Bgm’in Gröning
erläutert kurz den Sachverhalt.
Ratsherr Udo
Sperling hat mit Datum vom 08.12.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 sein
Ratsmandat und sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Jameln niedergelegt.
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat daher in der aktuellen Ratssitzung eine neue
Bürgermeisterin / einen neuen Bürgermeister gewählt. Da die neue
Bürgermeisterin / der neue Bürgermeister auch aus dem Kreise der aktuellen
Stellvertreterinnen und Stellvertreter kommen kann, ist eine neue
Stellvertretung zu wählen.
Gemäß § 81 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat
grundsätzlich in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten des
Verwaltungsausschusses (da die Gemeinde Jameln keinen Verwaltungsausschuss hat
aus der Mitte des Rates (siehe unten)) bis zu drei Vertreterinnen oder
Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der
repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des
Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist
abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
Der Rat der Gemeinde Jameln hat in der konstituierenden Sitzung am 10.11.2021 mit Frau Gröning und Herrn Rode zwei gleichberechtigte Stellvertreterinnen / Stellvertreter gewählt.
Herr Rode verbleibt in seinem Amt, so ist ein neuer gleichberechtigte/r stellv. Bürgermeisterin/Bürgermeister zu wählen.
Rh Grunzke schlägt Rf Merke zur stellv. Bgm’in vor.
Auf Vorschlag von Rh Grunzke fasst der Rat der Gemeinde Jameln folgende
Beschlüsse:
a)
Es wird
eine stellvertretende Bürgermeisterin gewählt.
b)
Die
stellvertretende Bürgermeisterin und Bürgermeister sind gleichberechtigt.
c)
Es wird
Frau Manuela Merke zur stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt.