Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan „Alte Zimmerei“ aus dem Jahr 2001 setzt derzeit ein durch Straßenverkehrsflächen in drei Bereiche eingeteiltes Mischgebiet (MI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und zwei bzw. drei Vollgeschossen fest. Im südlichen Bereich in Richtung Harlinger Bach sind Grünflächen festgesetzt (siehe Anlage I zur Vorlage).

 

Das Grundstück ist derzeit unbebaut. Es liegen Planungen eines Vorhabenträgers zur Errichtung einer hochwertigen Wohnanlage vor (siehe Anlage II zur Vorlage). Geplant sind Mehrfamilienhäuser mit vorwiegend kleineren Wohnungen, die teilweise mit Auszuganlagen barrierefrei erschlossen werden sollen. Die Stellplätze sind überwiegend in einer eingeschossigen Tiefgarage angeordnet. Die Wohnungen sind als Eigentumswohnungen zum späteren Teilverkauf geplant.

 

Die Realisierung des Projektes ist auf Grundlage des derzeitigen Bebauungsplanes vor allem aufgrund der Art der Nutzung (Mischgebiet) nicht zulässig, da im Mischgebiet eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe zwingend erforderlich ist. Der bereits geschlossene Kaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der Änderung des Bebauungsplanes.

 

Es liegt daher ein Antrag eines Vorhabenträgers vor, den Bebauungsplan „Alte Zimmerei“ dahingehend zu ändern, dass statt eines Mischgebietes ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt wird. Außerdem sollen die Baugrenzen des westlichen und südlichen Gebietes 1 und 3 zusammengelegt werden.

Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (GRZ und Vollgeschosse) sowie die sonstigen Baugrenzen können beibehalten werden.

 

Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB möglich. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich, eine Berichtigung ist ausreichend.

 

Das Projekt soll durch den Bauherren in der Sitzung vorgestellt werden.

Es ist in diesem Zusammenhang darüber zu beraten, ob die im Gebiet verlaufenden Erschließungsanlagen durch die Stadt oder durch den Vorhabenträger hergestellt werden sollen.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt. Er berichtet aus den Gesprächen und der Projektvorstellung des Investors im BPUKH am 01.09.2022 und verweist auf die einstimmige Empfehlung sowie die Niederschrift.

Auch der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 19.09.2022 einstimmig dafür ausgesprochen, eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes durchzuführen, do Fachbereichsleiter Hesebeck weiter.

 

Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt macht an dieser Stelle deutlich, dass man diesem Projekt mit einer stadtnahen Wohnbebauung positiv entgegensieht, weil dringend die Notwendigkeit von Wohnraum in der Stadt Hitzacker (Elbe) besteht. Wichtig wäre u.a. ihr, dass es Wohnraum für Familien und auch ältere Menschen gibt und ein befristeter Baubeginn wünschenswert wäre. Dies liegt allerdings nicht in der Entscheidung des Rates.

 

Es gibt keine weiteren Anmerkungen und Fragen.

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Alte Zimmerei“ ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.