Sitzung: 29.09.2022 Ausschuss für Bauleitplanung, Mobilität, Umwelt und Klimaschutz der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0331/2022
Gemeinsame Sitzungsvorlage für
- Bebauungsplan
„Sammatz – Teilneufassung“
- 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT Sammatz und
- Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ im Bereich des Ortsteiles Sammatz
Die Gemeinde Neu
Darchau hat am 28.08.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Sammatz“
Teilneuzufassen. Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue hat am 23.06.2020
beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT
Sammatz zu ändern. Die Änderungen in F- und B-Plan dienen der Sicherung und
Weiterentwicklung der bestehenden Nutzungen im Dorf Sammatz.
Auf Grundlage der
jeweils ersten Entwürfe der Bauleitpläne wurde im August 2020 parallel das für
die Bauleitplanung erforderliche Landschaftsschutzgebietsentlassungsverfahren
beim Landkreis Lüchow-Dannenberg beantragt. Die Anträge der Gemeinde und der
Samtgemeine haben sich hinsichtlich der Entlassungsbereiche unterschieden. Der
Kreisausschuss beschloss daraufhin am 07.12.20, das Verfahren zunächst nicht
einzuleiten. Der Antrag wurde mit der Bitte zurückgegeben, eine Abstimmung
zwischen Gemeinde und Samtgemeinde vorzunehmen und anschließend einen zwischen
den kommunalen Ebenen stimmigen und schlüssigen Vorschlag vorzulegen.
An dieser Stelle
steigt die nun vorliegende Vorlage ein, stellt die zwischenzeitlich gelaufenen
Abstimmungsprozesse zwischen den drei Planungsebenen heraus und schließt mit
den abgestimmten Entwürfen des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes sowie
einer naturschutzfachlichen Einschätzung zu dem nun vorliegenden
endabgestimmten Entwurf des Landschaftsschutzgebiets-Entlassungsantrages als
Entscheidungsgrundlage für den Rat der Gemeinde Neu Darchau, den Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue und den Kreistag ab. Da zum Zeitpunkt der
Vorlagenerstellung, die für alle drei kommunalen Planungsebenen gleichlautend
verfasst wurde, noch nicht die Gremienbeschlusslagen vorliegen, werden diese zu
den nachfolgend aufgeführten Sitzungen der drei kommunalen Ebenen mündlich
ergänzt.
Aufstellung von Bebauungs- und
Flächennutzungsplan
Die beiden
Bauleitpläne für diese Planung in Sammatz werden im Parallelverfahren
aufgestellt, d.h. mit dem Bebauungsplanverfahren wird nicht erst begonnen, wenn
die Änderung des Flächennutzungsplanes rechtskräftig erfolgt ist.
Dennoch wurden die
frühzeitigen Verfahrensschritte nacheinander und nicht gemeinsam durchgeführt.
Dies führte im Rahmen der frühzeitigen Verfahrensschritte zu nicht aufeinander
abgestimmten Vorentwürfen der Bauleitpläne.
Zunächst wurde ein
Vorentwurf zur 98. Änderung des Flächennutzungsplanes erstellt. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte vom 25.08. bis einschließlich
25.09.2020. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (TÖB’s) erfolgte vom 17.08. bis einschließlich 17.09.2020.
Die Änderung
beinhaltete folgende Änderungsbereiche:
Änderungsbereich 1:
Arena – Darstellung einer Grünfläche Parkanlage
Änderungsbereich 2:
Waldsee – Darstellung einer Mischgebietsfläche bzw. Wald im südlichen Bereich
Änderungsbereich 3:
Flächen westlich und östlich der Dorfstraße – Darstellung einer
Mischgebietsfläche als Entwicklungsfläche
Die Dorfgebiete im
Ortskern sollten zunächst unverändert bleiben.
Aufgrund diverser
Stellungnahmen und daraufhin erfolgter Gespräche wurde ein neuer Vorschlag für
den Flächennutzungsplan und ein entsprechendes Konzept für den Bebauungsplan
erarbeitet und den Gremien der Samtgemeinde bzw. der Gemeinde Neu Darchau
Anfang 2021 vorgestellt.
Dieser Vorschlag
enthielt folgende Änderungsbereiche im Flächennutzungsplan:
Änderungsbereich 1:
Arena – Darstellung einer Grünfläche Parkanlage
Änderungsbereich 2:
Waldsee – Darstellung einer Grünfläche Parkanlage bzw. Wald im südlichen
Bereich
Änderungsbereich 3:
Flurstück 73, Flur 1 im Südosten, - Änderung der Fläche für Versorgung in eine
Dorfgebietsfläche
Änderungsbereich 4:
derzeitiger Behelfsparkplatz – Darstellung einer gemischten Baufläche
Änderungsbereich 5:
Fläche im Norden für Ersatzwohnbauflächen – Darstellung einer Wohnbaufläche
Die Beratungen auf
Samtgemeindeebene hierzu kamen zu dem Ergebnis, dass die vorgelegte Planung die
Konflikte der Beteiligten nicht ausreichend abwendet und die Abstimmung mit der
Gemeinde Neu Darchau nicht ausreichend war. Es bestanden außerdem Bedenken
hinsichtlich der Grünflächen Arena und Waldsee.
Der
Samtgemeindeausschuss hat daher beschlossen, die Gemeinde Neu Darchau
aufzufordern, ggfs. unter Moderation des Samtgemeindebürgermeisters die
bestehenden Konflikte abzuarbeiten und ein mit allen Beteiligten abgestimmtes
Konzept vorzulegen.
Neben diversen
Einzelgesprächen hat u.a. am 07.06.21 ein gemeinsames Gespräch mit allen
Beteiligten im VERDO stattgefunden. Eine frühere Terminierung wurde aufgrund
von Corona mehrmals verschoben.
Außerdem fanden
diverse Abstimmungsgespräche statt.
Im Ergebnis wurde
ein Vorentwurf des Bebauungsplanes „Sammatz – Teilneufassung“ mit örtlicher
Bauvorschrift (m.ö.B.) erarbeitet.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch einen Erörterungstermin am
11.10.21 sowie durch öffentliche Auslegung vom 28.09. bis einschließlich
01.11.21. Die Beteiligung der TÖB’s erfolgte vom 20.09. bis einschließlich
01.11.21.
Die Planung
beinhalte insbesondere folgende Festsetzungen:
-
Die
Festsetzung eines Sondergebiets „Kultur- und Erlebnisdorf“ für die von der SAL
genutzten Dorfteile, der Parkplatz wurde aufgrund des Stellplatzbedarfes
deutlich vergrößert und ragte in die Landschaft hinein (SO 4).
-
Der
mögliche Hotelstandort wurde in das SO 3 verschoben, um die Buchenschlucht zu
schützen, der Wald im Bereich der Buchenschlucht wurde mit seinen tatsächlichen
Grenzen aufgenommen und der Waldabstand als Grünfläche mit einer von Bebauung
freizuhaltenden Fläche festgesetzt. Für die Waldflächen wurde festgesetzt, dass
die Anlage von Wegeverbindungen zu touristischen Zwecken, von Teichen und
Gewässern sowie Beleuchtung nicht zulässig ist.
-
Die
Festsetzung eines WA 1 im Norden von Sammatz als Ersatz für das durch den
Stellplatz verloren gegangene Dorfgebiet.
-
Die
innerhalb des Dorfes liegende Straße wurde als Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt, um den Verkehr aus
dem Dorf herauszuhalten.
-
Eine
Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, die den Bestand vor den teilweise illegalen
Veränderungen an Waldsee und Arena berücksichtigt.
Aufgrund der
eingegangenen Stellungnahmen und diverser Abstimmungsgespräche wurde der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes, Stand 15.08.2022 erarbeitet.
Die Planung
berücksichtigt die Stellungnahmen insb. in folgenden Punkten und enthält somit
folgende Festsetzungen, siehe auch Abwägungsvorlage zur frühzeitigen
Beteiligung, Anlage I zur Vorlage sowie Entwurf des Bebauungsplanes, Anlage 2
zur Vorlage:
-
Das WA
1 im Norden von Sammatz wird deutlich verkleinert, es gibt neben den Vorgaben
zur GRZ und Vollgeschossen auch Vorgaben zu First- und Traufhöhe und zu den
zulässigen Wohneinheiten.
-
Das WA
2 und das MD 1 werden aus der rechtskräftigen Bauleitplanung übernommen und
hinsichtlich der Baugrenzen und des Maßes der baulichen Nutzung angepasst.
-
Das MD
2 sowie die Fläche für Versorgung wird den tatsächlichen Gegebenheiten
angepasst.
-
Die von
der SAL genutzten Dorfteile werden als Sondergebiet „Kultur- und Erlebnishof“
festgesetzt. Im SO 4 wird die Stellplatzfläche wieder deutlich verkleinert,
sodass sie nicht mehr in die Landschaft hineinragt. Dazu wurde ein
Stellplatzkonzept aufgestellt. Die Nutzungen werden auf Ebene der
Baugenehmigung entsprechend der zur Verfügung stehenden Stellplätze angepasst.
Außerdem wurde das restliche SO nochmals unterteilt, sodass die Festsetzungen
zum Maß der baulichen Nutzung noch flächenschärfer an die Erforderlichkeiten
angepasst werden konnten (SO 1-3 und 5).
-
Die
Festsetzungen zum Artenschutz und die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung
wurden noch einmal angepasst und die externe Ausgleichsfläche konkretisiert.
-
Die
Straße wird nun doch wieder als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, um die
Freiheit der Anlieger nicht zu beeinträchtigen. Es werden straßenverkehrliche
Anordnungen außerhalb der Bauleitplanung erfolgen.
Auf Grundlage des
erstellten Bebauungsplanentwurfes wurde der Entwurf des Flächennutzungsplanes
überarbeitet, sodass beide Bauleitpläne aufeinander abgestimmt sind.
Im vorliegenden
Entwurf der 98. Änderung des FNP bestehen somit 3 Änderungsbereiche, siehe
Auswertung des frühzeitigen Verfahrens Anlage III zur Vorlage sowie Entwurf der
98. Flächennutzungsplanänderung, Anlage IV zur Vorlage:
Änderungsbereich 1
beinhaltet die Darstellung einer Wohnbaufläche, die der Größe nach der für den
Parkplatz verloren gegangenen Dorfgebietsfläche entspricht.
Änderungsbereich 2
beinhaltet die Darstellungen der Grünflächen bzw. Wald im Bereich Arena und
Waldsee, sowie die Sonderbauflächen „Kultur- und Erlebnishof“. Die zulässigen
Nutzungen werden im Bebauungsplan konkretisiert.
Änderungsbereich 3
beinhaltet ebenfalls eine Sonderbaufläche „Kultur- und Erlebnishof“ , die im
Bebauungsplan für die Errichtung von Stellplätzen vorgesehen wird.
Mit diesen beiden
Bauleitplänen liegt aus Sicht der Verwaltung ein abgestimmtes und konsistentes
Konzept vor, dass die bestehenden baurechtlichen Konflikte und die
unterschiedlichen Anforderungen der Anlieger soweit wie möglich und soweit wie
sie in der Bauleitplanung zu regeln sind, berücksichtigt.
Da die
Planungshoheit bei der Gemeinde Neu Darchau liegt, sollen die Entwürfe zunächst
von der Gemeinde Neu Darchau gebilligt werden. Anschließend ist die Billigung
durch die Samtgemeinde Elbtalaue geplant.
Die Ratssitzung der
Gemeinde Neu Darchau findet voraussichtlich am 22.09.22 statt.
Der
Beschlussvorschlag für den Gemeinderat Neu Darchau lautet:
Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes
„Sammatz – Teilneufassung“ m.ö.B. wird gebilligt und die Durchführung der
förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der bereits beim Landkreis Lüchow-Dannenberg
gestellte Antrag auf Entlassung aus dem LSG wird erneuert.
Das Zielabweichungsverfahren wird auf
Grundlage der gebilligten Entwürfe eingeleitet.
Die Sitzung des
Samtgemeindeausschusses des Rates der Samtgemeinde Elbtalaue findet am 29.09.22
statt. Die Sitzung des Rates findet voraussichtlich am 19.12.22 statt.
Der
Beschlussvorschlag für den Samtgemeinderat Elbtalaue lautet:
Der vorliegende Entwurf der 98. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Neu
Darchau, OT Sammatz wird gebilligt und die Durchführung der förmlichen
Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der bereits beim Landkreis Lüchow-Dannenberg
gestellte Antrag auf Entlassung aus dem LSG wird erneuert.
Das Zielabweichungsverfahren wird auf
Grundlage der gebilligten Entwürfe eingeleitet
Landschaftsschutzgebietsentlassungsverfahren
Anlass für die
beantragte Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes im Bereich der Ortslage
Sammatz ist die beabsichtigte 98. Änderung des Flächennutzungsplanes und die
beabsichtigte Teilneufassung 2021 des Bebauungsplanes „Sammatz“. Die Änderungen
in F- und B-Plan dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der bestehenden
Nutzungen im Dorf Sammatz. Da diese Nutzungen zum Teil im
Landschaftsschutzgebiet liegen bzw. geplant sind, ist dessen Neuabgrenzung in
diesen Bereichen Voraussetzung für die Aufstellung des B-Planes und für die
Änderung des F-Planes.
Die Kreisgremien
des Landkreises Lüchow-Dannenberg haben in der Sitzungsfolge Fachausschuss
Umwelt, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft am 03.09.2020, Kreisausschuss am
21.09.2020 sowie Kreisausschuss am 07.12.2020 sich letztmalig politisch mit der
Thematik auseinandergesetzt. In der damaligen Sitzungsvorlage (2020/588) sollte
bereits erstmalig über die Einleitung des Entlassungsverfahrens aus dem
Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ im Bereich Sammatz entschieden
werden. Zu einer abschließenden Entscheidung durch den Kreistag kam es
allerdings nie, denn aufgrund von Inkonsistenzen zwischen den
Planunterlagen/Planwünschen zwischen den verschiedenen Ebenen der kommunalen
Planungshoheit (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan,
Landschaftsschutzgebiets-Entlassungsantrag) auf den drei Planungsebenen
Samtgemeinde Elbtalaue, Gemeinde Neu Darchau, Landkreis fasste der
Kreisausschuss auf seiner Sitzung am 07.12.2020 folgenden Beschluss:
Das Verfahren wird zunächst nicht an den
Kreistag weitergegeben, sodass dieses nicht eröffnet wird. Gleichzeitig wird
der Antrag an die Samtgemeinde Elbtalaue zurückgegeben mit der Bitte umgehend
mit der betroffenen Gemeinde eine Abstimmung vorzunehmen und anschließend einen
zwischen den kommunalen Ebenen stimmigen und schlüssigen Vorschlag vorzulegen.
Am 19.08.2022 wurde
der Entwurf eines aktualisierten Antrages auf Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ (LSG DAN 27) im Bereich des
Ortsteiles Sammatz der unteren Naturschutzbehörde vorab eingereicht, siehe
Anlage V zur Vorlage. Da sich die vorliegenden Entlassungsbereiche nicht mehr
voneinander unterscheiden, wurde ein gemeinsamer Antrag auf Entlassung aus dem
LSG durch die Gemeinde Neu Darchau und die Samtgemeinde Elbtalaue erarbeitet.
Dies wird von der unteren Naturschutzbehörde akzeptiert.
Im Vergleich zu der
am 11.08.2020 beantragten Neuabgrenzung wird aktuell die Entlassung einer
kleineren Fläche vorgesehen. Es sind geringere Auswirkungen auf das
Landschaftsbild im Bereich Sammatz zu erwarten.
Der Umweltbericht
sieht in aktualisierter Form jetzt die Eingriffs- und Ausgleichbilanzierung vor
sowie daraus abgeleitet Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von
nachteiligen Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Um artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass die ökologische
Funktion der vom Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird, werden Maßnahmen
festgesetzt, die so konzipiert sind, dass sie die betroffenen Funktionen
vollumfänglich übernehmen.
Aus Sicht der
unteren Naturschutzbehörde des Landkreises stellen die aktuellen Planungen den
geringsten Eingriff in Natur und Landschaft dar. Darüber hinaus stellen die
vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sicher, dass
artenschutzrechtliche Verbotstatbestände vermieden werden können.
Aus Sicht der
Kreisverwaltung ist somit, wie in den vorigen Abschnitten dargestellt,
zwischenzeitlich gemeinsam auf allen drei kommunalen Ebenen die Grundlage
erarbeitet worden, um dem Beschluss des Kreisausschusses vom 07.12.2020
Rechnung zu tragen, so dass empfohlen werden kann das Verfahren auf
Landschaftsschutzgebietsentlassung einzuleiten.
Beschlussvorschlag
für den Kreistag:
Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren
zur Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ im Bereich
des Ortsteiles Sammatz gemäß § 14 NAGBNatSchG umgehend einzuleiten
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der vorliegende
Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue
im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT Sammatz wird gebilligt und die
Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
beschlossen.
Der bereits beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellte Antrag auf Entlassung aus dem LSG wird
erneuert.
Das
Zielabweichungsverfahren wird auf Grundlage der gebilligten Entwürfe
eingeleitet.
Frau Heuer
erläutert ausführlich den Sachverhalt des Tagesordnungspunktes. Sie geht
insbesondere auf den zeitlichen Ablauf der Planung ein. Anhand einer Power
Point Präsentation stellt sie die derzeitige Planungssituation vor. Die
vorliegende Planung beinhaltet eine abgestimmte Planung des Bebauungsplanes,
des Flächennutzungsplans und der Landschaftsschutzgebietsentlassung mit dem
Landkreis.
Stellv. AV Siebolds
legt dem Ausschuss einen schriftlichen Änderungsantrag vor und erläutert
diesen:
„Änderungsantrag
zum TOP 6 (Bebauungsplan Sammatz etc.)
Ausschuss BMUKE der
Samtgemeinde Elbtalaue am 29.09.2022
Es wird die
Entlassung der Teilfläche des Flurstückes 75/3 in der Gemarkung Sammatz,
östlich entlang der Dorfzufahrt gelegen, mit einer an die nördlich angrenzenden
Flurstücke 75/2 und 75/7 angepassten Grundstückstiefe (ca.48m) beantragt (siehe
beiliegende Liegenschaftskarte).
Die im aktualisierten
Antrag auf Neuabgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ (LSG
DAN 27) im Bereich des Ortsteiles Sammatz vorgesehene Fläche Gemarkung Sammatz,
Flur 1, Flurstück 27 (teilweise) > Sammatz Nord wird im Gegenzug nicht aus
dem Landschaftsschutzgebiet entlassen.
Begründung:
Für die Fläche
(Sammatz Nord) ist eine Wohnbaufläche WA1 vorgesehen, die der Größe nach für
einen Parkplatz verlorengegangene Dorfgebietsfläche (SO4) entspricht.
Dieser Stellplatz
in der Dorfmitte kann (zusammen mit den anderen, im Dorfgebiet verstreuten
Stellflächen) den erforderlichen Bedarf nicht aufnehmen. Der Parkplatzbedarf
für Besucher/Touristen ist nicht berücksichtigt. Der gesamte Anlieger- und
Besucherverkehr wird so im Dorfgebiet verteilt.
Für den Stell- und
Parkplatzbedarf ist alternativ eine ausreichend große Fläche vorhanden, die
zusätzlich eine Bushaltestelle und -schleife für den ÖPNV aufnehmen kann (siehe
beiliegende Liegenschaftskarte). Der Grundeigentümer hat schriftlich und
detailliert seine Bereitschaft adressiert diese Flächen an die
Gemeinde/Samtgemeinde zu verpachten.
Zwei Flächen zur
Schaffung von Stellplätzen aus dem Landschaftsschutz herauszunehmen ist nicht
zu verantworten. Eine genügt, und nur die Fläche Flurstück 75/3 vor dem Dorf
ist geeignet.
Unterschrift
R.Siebolds“
Es schließt sich
eine ausführliche Diskussion an, in der es im Wesentlichen um die zukünftigen
Verkehrsflüsse und Parkmöglichkeiten der Besucher von Veranstaltungen in der
Ortslage geht. Insbesondere auch im Hinblick auf die zukünftigen Verkehre.
AV Herzog nimmt ab
18.45 Uhr an der Sitzung teil und übernimmt den Vorsitz.
FBL Hesebeck trägt
vor, dass durch eine derart umfangreiche Änderung der Planung der zeitliche
Ablauf erheblich verzögern wird. Dieser Umstand sollte seiner Meinung nach bei
der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, zumal zum heutigen Zeitpunkt
ein abgestimmtes Konzept vorliegt.
Es schließt sich
eine Diskussion an, in der innerhalb des Ausschusses deutlich zum Ausdruck
gebracht wird, dass das Thema Verkehr möglichst für mehrere Jahrzehnte geregelt
werden sollte.
Anschließend
empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der vorliegende
Entwurf der 98. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Elbtalaue
im Bereich der Gemeinde Neu Darchau, OT Sammatz wird mit nachfolgenden
Änderungen gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen:
-
Änderungsbereich 3 wird ergänzt um eine Teilfläche des Grundstückes
75/6, Flur 1, Gemarkung Sammatz in einer der angrenzenden Bauflächen
angepassten Grundstückstiefe
-
SO 4 (SO/Stellplatzfläche) im Änderungsbereich 3 entfällt und bleibt
somit Dorfgebiet
-
Änderungsbereich 1 (Wohnbaufläche) entfällt ebenfalls
Der bereits beim
Landkreis Lüchow-Dannenberg gestellte Antrag auf Entlassung aus dem
Landschaftsschutzgebiet wird erneuert. Der vorliegende Entwurf wird wie folgt geändert:
-
Es wird die Entlassung der Teilfläche des
Flurstückes 75/6 (Anm.: Korrektur der Grundstücksangabe von RH Siebolds), Gemarkung Sammatz, östlich entlang der
Dorfzufahrt gelegen mit einer an die nördlich angrenzenden Flurstücke 75/2 und
75/7 angepassten Grundstückstiefe (ca. 48m) beantragt (siehe beiliegende
Liegenschaftskarte).
-
Die im aktualisierten Antrag auf Entlassung des
Landschaftsschutzgebietes „Elbhöhen-Drawehn“ (LSG DAN 27) im Bereich des
Ortsteils Sammatz vorgesehene Fläche Gemarkung Sammatz, Flur 1, Flurstück 27
(teilweise) „Sammatz Nord“ wird im Gegenzug nicht aus dem
Landschaftsschutzgebiet entlassen.
-
Das
Zielabweichungsverfahren wird auf Grundlage der gebilligten Entwürfe
eingeleitet.