Sitzung: 19.09.2022 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0313/2022
Sachverhalt:
Rh Dr. Gottesleben
verliest seinen am 10.07.2022 gestellten Antrag für die anwesenden Bürgerinnen
und Bürger.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde hat am 28.06.22 (GÖH7XI/04), Top 7 beschlossen, für 3
Grundstücke in Schmessau Bauleitplanung zu betreiben. Bereits nach dem
Aufstellungsbeschluss wurden Entwürfe von städtebaulichen Verträgen zur
Übernahme der Planungskosten erstellt und an die Eigentümer zur Abstimmung
versendet. Eine abschließende Abstimmung ist noch nicht erfolgt.
Für die Bauleitplanung
ist mit Kosten pro Eigentümer von etwa 5.000 -7.000 € zu rechnen. Daher wären
Ratenzahlungen ggfs. für die Eigentümer sinnvoll.
Die konkreten
Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich erst im Rahmen der Bauleitplanung und können
daher zum jetzigen Zeitpunkt hinsichtlich des Umfangs und der Kosten nicht
hinreichend bestimmt in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.
Grundsätzlich
können Ausgleichsmaßnahmen unterschiedlich festgesetzt werden:
- Als
private Maßnahmen können Ausgleichsmaßnahmen direkt auf den
Eingriffsgrundstücken festgesetzt werden, der Bauherr ist dann für die
Umsetzung zuständig, ohne dass eine gesonderte Vereinbarung dazu
erforderlich ist.
- Außerdem
können öffentliche Maßnahmen innerhalb des Plangebietes oder als externe
Ausgleichsmaßnahme festgesetzt werden. In diesem Fall soll die Gemeinde
diese Maßnahmen auf Kosten der Vorhabenträger durchführen, sofern dies
nicht auf andere Weise gesichert ist.
Wenn die Gemeinde die Maßnahmen durchführt, werden die Kosten zu 100% –
soweit hierfür eine Kostenerstattungssatzung aufgestellt wird- von den
Vorhabenträgern erstattet.
Alternativ können städtebauliche Verträge mit den Eigentümern
geschlossen werden zur Umsetzung der Maßnahme und/oder lediglich zur
Kostenübernahme.
Variante 1 ist für
die Bauleitplanung in Schmessau zu favorisieren und sollte soweit wie möglich
in der Bauleitplanung berücksichtigt werden.
Die Sicherung der
Durchführung gegebenenfalls weiter erforderlicher Maßnahmen entsprechend der
Variante 2 könnten vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes mit den
Flächeneigentümern durch eine Zusatzvereinbarung zum städtebaulichen Vertrag
vereinbart werden. Auf diese Möglichkeit sollte in den städtebaulichen
Verträgen zur Übernahme der Planungskosten hingewiesen werden.
Rh Scherlies möchte
diesen Sachverhalt noch konkretisieren und möchte in der Niederschrift
festgehalten haben, dass der Gemeinde Göhrde KEINE Kosten für die
Herstellung der Bebaubarkeit der Grundstücke entstehen dürfen, hierzu reicht er
einen schriftlichen Antrag herum, dieser liegt der Niederschrift als Anlage I
bei.
Bgm Stegemann macht
hierzu noch einmal deutlich, dass die Gemeinde sich nicht an Kosten beteiligt,
die sie gar nicht betreffen, dafür hat die Gemeinde Göhrde gar nicht die
finanziellen Mittel zur Verfügung, aus diesem Grund ist vorgesehen mit
Städtebaulichen Verträgen zu arbeiten.
Stellv. Bgm Goebel
ist der Ansicht, dass die gesetzlichen Vorgaben nicht noch einmal per
Ratsbeschluss „übergestülpt“ werden sollten.
Der schriftlich
vorgelegt Antrag von Rh Scherlies wird mit 3 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen
mehrheitlich abgelehnt.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Zur Übernahme der
Planungskosten für die Bauleitplanung in Schmessau werden vor Auftragsvergabe
des Planungsbüros städtebauliche Verträge mit den Flächeneigentümern
geschlossen, sodass der Gemeinde keine zusätzlichen Kosten entstehen. In den Verträgen
wird auf Ergänzungsvereinbarungen hinsichtlich ggfs. erforderlicher
Ausgleichsmaßnahmen hingewiesen.
Mit den
Vertragspartnern können Ratenzahlungen vereinbart werden.
Die ggfs.
erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen werden soweit wie möglich als private
Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt und/oder die Kosten bzw. die Durchführung der
Maßnahmen über städtebauliche Verträge an die Flächeneigentümer übertragen.