Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Bgm Schulz erläutert, dass sich im hinteren Teil des Flurstückes 16/1, Flur 4, Gemarkung Fließau (Fließau Nr. 10) ein Nebengebäude befindet, das die Eigentümer zum Wohnhaus umbauen möchte.

 

Das o.g. Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breiter Sand“ i.d.F. der 3. Änderung. Der Bebauungsplan legt eine Baugrenze im Abstand von 10m von der Straße und mit einer Bautiefe von 30m fest. Das Nebengebäude befindet sich außerhalb der Baugrenze.

Ein Wohnhaus ist außerhalb der Baugrenze nicht zulässig, daher ist die Umnutzung derzeit nicht genehmigungsfähig.

 

Die Eigentümer haben daher in Absprache mit dem Bürgermeister eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes werden von den Eigentümern übernommen.

 

Bei einer Änderung des Bebauungsplanes kann die Baugrenze aufgehoben, oder entsprechend nach hinten verschoben werden. Der Geltungsbereich der Änderung sollte nicht nur das Flurstück 16/1, sondern mindestens auch die Flurstücke 16/2 und 16/13 umfassen.

Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Erstellung eines Umweltberichtes möglich.

 

Rh Gleitze ergänzt, dass die Zuwegung und die Erschließung des Grundstückes über das vordere eigene Grundstück erfolgt.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zernien leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Breiter Sand“ ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.