Sitzung: 13.09.2022 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0303/2022
Sachverhalt:
Bgm Schulz
erläutert, dass sich im hinteren Teil des Flurstückes 16/1, Flur 4, Gemarkung
Fließau (Fließau Nr. 10) ein Nebengebäude befindet, das die Eigentümer zum
Wohnhaus umbauen möchte.
Das o.g. Grundstück
befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Breiter Sand“ i.d.F. der
3. Änderung. Der Bebauungsplan legt eine Baugrenze im Abstand von 10m von der
Straße und mit einer Bautiefe von 30m fest. Das Nebengebäude befindet sich außerhalb
der Baugrenze.
Ein Wohnhaus ist
außerhalb der Baugrenze nicht zulässig, daher ist die Umnutzung derzeit nicht
genehmigungsfähig.
Die Eigentümer
haben daher in Absprache mit dem Bürgermeister eine Änderung des
Bebauungsplanes beantragt. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes
werden von den Eigentümern übernommen.
Bei einer Änderung
des Bebauungsplanes kann die Baugrenze aufgehoben, oder entsprechend nach
hinten verschoben werden. Der Geltungsbereich der Änderung sollte nicht nur das
Flurstück 16/1, sondern mindestens auch die Flurstücke 16/2 und 16/13 umfassen.
Die Änderung ist im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Erstellung eines Umweltberichtes
möglich.
Rh Gleitze ergänzt,
dass die Zuwegung und die Erschließung des Grundstückes über das vordere eigene
Grundstück erfolgt.
Der Rat der
Gemeinde Zernien fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Zernien leitet das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes „Breiter
Sand“ ein. Zur Übernahme der Planungskosten wird ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen.