Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) hat sich im Jahr 2018 eine Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt gegeben. Eine Förderung von Projekten im Gebiet der Samtgemeinde Elbtalaue ist ebenfalls möglich, setzt aber eine Beteiligung der Standortkommune voraus.

 

Für 2023 sind bis zum 15.8. folgende Anträge auf Förderung eingegangen:

  1.  Kulturverein Raum2 e.V. für das Jahresprogramm 2023 (Höhe 7.600 €)
  2.  Kulturring Dannenberg e.V. für das Jahresprogramm 2023 (Höhe 12.700 €)
  3. Kulturring Dannenberg e.V. für die Gestaltung und Druck des Programmheftes (11.423 €)

 

Diese Anträge sind allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zu dieser Sitzung zugegangen.

 

Grundsätzlich soll die Beantragung der Förderung bis zum 15. August vorgelegt werden, es können aber weitere Berücksichtigungen im Rahmen des Gesamtbudgets erfolgen. Dies setzt allerdings voraus, dass nicht komplett alle Mittel verplant werden.

 

Auf der Kostenstelle 26100110100 – Theater, Konzerte, Musikpflege – sind 29.500 € eingeplant.

 

Hiervon wurden 1.500 € für besondere Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche gebunden (in 2022 für das interkulturelle Festival des Jotti).

Förderanträge wurden in den vergangenen Jahren außerdem von der Kulturkirche Dannenberg, der Musikwoche Hitzacker, des Dannenberger Marionettentheater, des Kulturvereins Platenlaase sowie der Freien Bühne Wendland gestellt. Insbesondere letztere hat für die Aufführung des jährlichen Weihnachtsmärchens eine regelmäßige Förderung in Höhe von 2.000 € erhalten.

 

Der Fachdienst 14 schlägt daher vor, 3.500 € zunächst nicht zu vergeben.

 

Nach dem Verwaltungsvorschlag wären 26.000 € verfügbar.

 

Der Kulturring Dannenberg e.V. erreicht mit der Gestaltung und dem Druck des Programmheftes eine Werbung für alle Kulturschaffende in der Region, sodass in den vergangenen Jahren die beantragte Summe stets in Gänze bezuschusst wurde. Der Antrag 2023 beläuft sich auf 11.423,00 €, nach Kostenabfrage bei der Druckerei.

 

Nach Abzug dieser Summe verbleiben 14.577 €, denen die beiden Anträge des Kulturrings Dannenberg e.V. und des Kulturvereins Raum2 e.V. mit einem Volumen von 20.300 € gegenüber stehen.

 

Im vergangenen Jahr haben sich die politischen Gremien auf eine anteilige prozentuale Förderung entschieden.

 

Bei einer Förderung von jeweils 75 % erhielten

  1. Der Kulturverein Raum2 e.V.       5.700 €
  2. Der Kulturring Dannenberg e.V.   9.525 €

Die Fördersumme würde sich auf 15.225 € belaufen, es verblieben 2.852 € (statt 3.500 €) für weitere Förderanträge.

 

Bei einer Förderung von jeweils 70 % erhielten

  1. Der Kulturverein Raum2 e.V.       5.320 €
  2. Der Kulturring Dannenberg e.V.   8.890 €

Die Fördersumme würde sich auf 14.210 € belaufen, es verblieben 3.867 € (statt 3.500 €) für weitere Förderanträge.

 

Rh Brüggemann führt aus, dass das Programmheft in jedem Jahr eine Kostensteigerung erfährt. Wenn diese fortgesetzt wird, schmälert sich das Budget in den nächsten Jahren weiter.

Rh Brüggemann schlägt daher vor, eine Deckelung der Kostenerstattung für den Spielplan bei 12.000,00 € festzulegen.

 

Des Weiteren bemerkt Rh Brüggemann, dass der Antrag von Raum2 in der Fördersummenbeantragung für die Kulturelle Landpartie über einen Zuschussbedarf, wie nach der Richtlinie festgelegt, von 2.000,00 € hinausgeht. Auch beim Kulturring ist dies mit der Veranstaltung des Knabenchores Hannover der Fall. Des Weiteren sind für einige Veranstaltungen aus dem Programm von Raum2 einzelne Förderanträge zu stellen. Dies trifft bei der Kulturellen Landpartie zu.

 

Rh Brüggemann erläutert des Weiteren, dass nach der Richtlinie lediglich Veranstaltungen gefördert werden können, die im Gebiet der Samtgemeinde stattfinden. Der Wendland.Elbe Schauraum in Hamburg/Altona gehört eindeutig nicht zum Gebiet der zu fördernden Projekte.

 

Rf Rohwedder ist unzufrieden mit der Aussage, dass zunächst ein Betrag zurückbehalten werden soll. Seit vielen Jahren besteht diese Richtlinie. Jeder hat sich an das Datum 15. August zu halten und die Anträge sind rechtzeitig einzureichen.

Diese Aussage unterstützt auch stellv. AV Krull. Er möchte eine Regelung, die in einer Richtlinie festgehalten ist, nun auch angewendet sehen. Die übrigen Ausschussmitglieder stimmen dieser Vorgehensweise zu und formulieren einen geänderten Beschluss.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

 

Vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel erhalten:

a)       der Kulturring Dannenberg e.V. für die Gestaltung und Druck des Programmheftes eine Förderung von 11.423 €

b)      der Kulturring Dannenberg e.V. für das Jahresprogramm 2023 eine Förderung von 8.890 €

c)       der Kulturverein Raum2 e.V. für das Jahresprogramm 2023 eine Förderung von 5.320 €

 

Nach Abschluss der Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden

 


Beschluss:

 

a)       Der Kulturring Dannenberg e.V. erhält in diesem Jahr für die Herausgabe des Spielplanes, für die Gestaltung und den Druck des Programmheftes eine Förderung in Höhe von 11.423,00 €. In den Folgejahren wird dieser Betrag auf 12.000,00 € begrenzt.

b)      Der Kulturring Dannenberg e.V. erhält für das Jahresprogramm 2023 eine Förderung in Höhe von 11.700,00 €.

c)       Der Kulturverein Raum2 e.V. erhält für das Jahresprogramm 2023 eine Förderung in Höhe von 7.500,00 €, wobei die Veranstaltungen der Kulturellen Landpartie einzeln aufzulisten und nachzuweisen sind.