Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Sachverhalt:

Gemäß des am 04.04.2019 gefassten Beschlusses seitens des Gemeinderates (Gus/X/15) erhöht sich der Verkaufspreis für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden von zuvor 18,50 €/m² auf 20,15 €/m².
Im Gegenzug gewährt die Gemeinde Gusborn auf Antrag einen einmaligen Baukostenzuschuss i. H. v. max. 1,65 €/m² für künftig zu veräußernde Baugrundstücke.

 

Gemäß Beschlusslage setzt sich die Förderung wie folgt zusammen:

 

a.)   Baubeginn bis zwölf Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn:
0,55 €/m².

b.)   Bezug des Wohngebäudes bis 30 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn: 1,10 €/m².

 

Der entsprechende Antrag kann frühestens nach Fertigstellung des Wohngebäudes gestellt werden.

 

Bei der Samtgemeindeverwaltung ist ein entsprechender Antrag für die Auszahlung der in Rede stehenden Förderung eingegangen. Das von der antragsstellenden Person erworbene Grundstück hat eine Größe von insgesamt 1.926 m².

Somit berechnet sich die Förderung wie folgt:

 

a)       0,55 €/m² x 1.926 m²                                                    1.059,30€

b)      1,10 €/m² x 1.926 m²                                                    2.118,60€

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             3.177,90€

 

Der entsprechende Grundstückskaufvertrag wurde am 18.12.2020 geschlossen.
Am 24.03.2022 wurde das Wohngebäude von der antragstellenden Person bezogen.

Die für die Auszahlung erforderlichen Voraussetzungen werden somit erfüllt.

 

Bgm Ringel erläutert kurz den Sachverhalt und verliest den Beschlussvorschlag.

 

Ohne weitere Aussprache fast der Rat folgenden

 


Beschluss:

Der Auszahlung in Höhe von 3.177,90 € für die Gewährung des beantragten einmaligen Baukostenzuschusses wird zugestimmt.