Sachverhalt:
Ratsherr Udo
Sperling hat mit Datum vom 08.12.2022 mit Wirkung zum 31.12.2022 sein
Ratsmandat und sein Amt als Bürgermeister der Gemeinde Jameln niedergelegt.
Der Rat der
Gemeinde Jameln hat daher in der aktuellen Ratssitzung eine neue Bürgermeisterin
/ einen neuen Bürgermeister gewählt. Da die neue Bürgermeisterin / der neue
Bürgermeister auch aus dem Kreise der aktuellen allgemeinen Vertreterinnen und
Vertreter kommen kann, ist ggf. eine neue allgemeine Vertretung zu beauftragen.
Nimmt der
Bürgermeister sowohl die repräsentativen Aufgaben der Gemeinde als auch die
Verwaltungsaufgaben wahr, hat der Rat gemäß § 105 Abs. 5 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf Vorschlag des Bürgermeisters eine/n
Beschäftigte/n der Gemeinde oder mit dessen Zustimmung ein Ratsmitglied oder
eine/n Beschäftigte/n der Samtgemeinde mit der allgemeinen Vertretung
(Verwaltungsvertreterin/Verwaltungsvertreter) durch Beschluss zu beauftragen.
Die
Verwaltungsvertreterin / der Verwaltungsvertreter wird durch Aushändigung einer
Ernennungsurkunde für die Dauer der Wahlperiode in das Ehrenbeamtenverhältnis
berufen; sie oder er hat den Diensteid abzulegen.
Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die
Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden
Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir
Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so
wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters wird ______________ bis zur konstituierenden Sitzung des
Rates der nächsten Wahlperiode
mit der allgemeinen Vertretung beauftragt.