Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister,
den Beigeordneten mit Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§
71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG).
In der Gemeinde
Karwitz beträgt die Zahl der Beigeordneten 2. Die Beigeordneten und die
Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der
ersten Sitzung bestimmt.
Die Verteilung der
Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat gehörenden Fraktionen und Gruppen
erfolgt gem. der aktuellen Rechtslage nunmehr nach dem Höchstzahlenverfahren
von d´Hondt. Der Niedersächsische Landesgesetzgeber hat das NKomVG in der
Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Oktober 2021 abschließend
beraten und beschlossen sowie anschließend im Niedersächsischen Gesetz- und
Verordnungsblatt Nr. 40 / 2021 vom 19. Oktober 2021 (GVBl. S. 700) verkündet.
Der Fraktion oder
Gruppe, die die Bürgermeisterin / den Bürgermeister vorgeschlagen hat, wird die
Bürgermeisterin / der Bürgermeister auf ihren Sitz angerechnet. Die weiteren
Sitze werden nach den allgemeinen Grundsätzen weiter verteilt.
Für jede
Beigeordnete / jeden Beigeordneten, die oder der dem Verwaltungsausschuss
angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Die Bestimmung
der Stellvertreterinnen und Stellvertreter erfolgt durch die Fraktionen und
Gruppen, nicht durch Beschluss der Vertretung.
Vertreterinnen und
Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind,
vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein
Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite
Vertreterin / ein zweiter Vertreter bestimmt werden.
Die Sitzverteilung
und die namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses stellt der Rat durch
Beschluss fest. Ohne den feststellenden Beschluss kommt die Bildung nicht
zustande.
Beschlussvorschlag:
Die Sitzverteilung
und namentliche Besetzung werden festgestellt.