Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2020 und über die Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage
20/0408/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2020 des Planungsverbandes wurden im September 2021 vom Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Lüneburg – Außenstelle Lüchow (RPA) geprüft.
Fehler oder
Beanstandungen ergaben sich nicht. Gründe, die einer Entlastung der Verbandsvorsitzenden
entgegenstehen, hat das RPA nicht festgestellt. Die finanziellen Verhältnisse
werden als geordnet bezeichnet.
Es bestätigt gem. §
156 Abs. 1 NKomVG, dass
- der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
- bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen
und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und
der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
- sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 10,16 € wird zur anteiligen Deckung von
Fehlbeträgen aus Vorjahren verwendet.
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung beschließt gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG den Jahresabschluss
2020 und erteilt dem Verbandsvorsitzenden Entlastung für das Haushaltsjahr
2020.