Sachverhalt:
Die Gemeinde
Karwitz verfügt über keine kommunalen Wohnbaugrundstücke mehr. Für die im
letzten Jahr verkauften Grundstücke liegen zum großen Teil bereits
Baugenehmigungen vor. Auch private Baugrundstücke stehen nicht mehr zur
Verfügung. Es soll daher ein neues Wohnbaugebiet ausgewiesen werden.
Südlich der Langen
Straße in Nausen stehen geeignete Flächen zur Verfügung, siehe rot markierter
Bereich in Anlage I zur Vorlage. Derzeit wird die Fläche landwirtschaftlich
genutzt.
Geplant ist ein Allgemeines
Wohngebiet. Es könnten ca. 20 Baugrundstücke entstehen. Der Ausgleich für die
geplanten Eingriffe soll im Gebiet selber bzw. südlich anschließend geplant
werden, siehe Anlage II zur Vorlage.
Da ein Teil des
Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet „Elbhöhen-Drawehn“ liegt, muss parallel
zur Bauleitplanung ein Entlassungsverfahren durchgeführt werden. Die Fläche
wurde bei der Vorabfrage des Landkreises bez. der Neuabgrenzung des
Landschaftsschutzgebietes bereits von der Gemeinde als benötigte Siedlungsfläche
benannt.
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue stellt derzeit Fläche für die
Landwirtschaft dar.
Zur Aufstellung des
Bebauungsplanes ist daher die Änderung des Flächennutzungsplanes in
Wohnbaufläche (W) erforderlich.
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat am 08.12.2020 den Aufstellungsbeschluss gefasst und
beschlossen, die Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Samtgemeinde
Elbtalaue zu beantragen.
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue leitet das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes der
Samtgemeinde Elbtalaue im Bereich der Gemeinde Karwitz, OT Nausen ein.