Sachverhalt:
Im Haushalt der
Samtgemeinde Elbtalaue stehen 40.000,- Euro für die Nachpflanzung von durch
Trockenheit abgängigen Straßenbäumen zur Verfügung. Die Verwaltung hat hierzu
ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Aus der Erfahrung von vor kurzem
durchgeführten Ausschreibungen kann davon ausgegangen werden, dass für die
vorhandenen Haushaltsmittel 60 Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang
und einer zweijährigen. Anwachspflege, verteilt auf fünf Standorte, gepflanzt
werden können. Der Vorlage ist als Anlage I ein Übersichtsplan der angedachten
Standorte beigefügt. Bei der Auswahl der Baumarten wurde unter Hinzuziehung der
GALK-Liste auf eine hohe CO2 Aufnahme bei möglichst geringem Wasserbedarf und
einer guten Standortverträglichkeit geachtet.
Unter Einbeziehung der v.g. Aspekte wird seitens der Verwaltung die
Pflanzung von 45 Zerreichen (Quercus cerris) und 15 Rosskastanie (Aesculus
hippocastanum) vorgeschlagen. Die Bäume sollen in einem Abstand von 15 m
gepflanzt werden um einen einheitlichen Alleecharakter darzustellen.
Beschreibung der
Standorte:
- Gemeindeverbindungstraße
H 28 (L 231 – Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig)
Die Bankettbreite beträgt drei Meter, der Untergrund besteht aus
sandigem Lehmboden mit ca. 35 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird
vorgeschlagen 15 Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) auf einer Länge von 225
Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage II ein Lageplan mit Einzeichnung
des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
D1 ( Schaafhausen-Riekau) vor der Ortslage Riekau linksseitig)
Die Bankettbreite beträgt vier Meter, der Untergrund besteht aus
sandigem Boden mit ca. 25 Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen
15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge von 225 Metern zu pflanzen. Der
Vorlage ist als Anlage III ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten
Pflanzbereiches beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
D 12 (Dannenberg – Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca.
halber Strecke zwischen den Orten. Die Bankettbreite beträgt vier Meter,
der Untergrund besteht aus Lehmboden mit ca. 40 Bodenpunkten. Für diesen
Standort wird vorgeschlagen 15 Zerreichen (Quercus cerris) auf einer Länge
von 225 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage IV ein Lageplan mit
Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
H 26 (Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der
Ortslage Bahrendorf. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich drei
Meter, der Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35
Bodenpunkten. Für diesen Standort wird vorgeschlagen sieben Zerreichen
(Quercus cerris) auf einer Länge von 130 Metern zu pflanzen. Der Vorlage
ist als Anlage V ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches
beigefügt.
- Gemeindeverbindungsstraße
H 25 (Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des
Waldes. Der Bankettbereich beträgt in diesem Bereich 2,5 Meter. Der
Untergrund besteht aus leicht anlehmigem Sandboden mit ca. 35 Bodenpunkten.
Für diesen Standort wird vorgeschlagen acht Zerreichen (Quercus cerris)
auf einer Länge von 145 Metern zu pflanzen. Der Vorlage ist als Anlage VI
ein Lageplan mit Einzeichnung des angedachten Pflanzbereiches beigefügt.
Bei der Auswahl der Standorte wurde sowohl auf die Standortansprüche der
zu pflanzenden Bäume, als auch eine räumliche Nähe der einzelnen Standorte
untereinander, aufgeteilt in zwei Bereiche geachtet. Hierdurch sollen die
Transportwege bei Durchführung der mit zu beauftragenden Anwachspflege
reduziert werden. Der Standort H 28 wurde die Nachpflanzung mit Rosskastanien
(Aesculus hippocastanum) aufgrund der Bodenverhältnisse und der Tatsache
ausgesucht, dass dieser Bereich die höchsten mittleren Jahresniederschläge des
ganzen Samtgemeindebereiches im langjährigen Jahresmittel aufweist und die
Rosskastanie im Verhältnis zur Zerreiche einen etwas höheren Wasseranspruch
besitzt. Die Standorte um Bahrendorf (H 25 und H 26) besitzen die nahezu
gleichen mittleren Niederschlagswerte, würden sich also grundsätzlich auch für
die Pflanzung mit Rosskastanien eignen.
Beschlussvorschlag:
An den nachfolgend
aufgeführten Gemeindeverbindungsstraßen werden die im Sachverhalt unter Nr.1
bis 5 beschriebenen Bäume in einer Stärke von 12 bis 14 cm Umfang inkl. einer
zweijährigen Anwachspflege nachgepflanzt :
- Gemeindeverbindungstraße
H 28 ( L 231 – Tiesmesland) vor der Ortslage Tießau linksseitig ) 15
Rosskastanien (Aesculus hippocastanum)
- Gemeindeverbindungsstraße
D1 ( Schaafhausen-Riekau) vor der Ortslage Riekau linksseitig ) 15
Zerreichen (Quercus cerris)
- Gemeindeverbindungsstraße
D 12 (Dannenberg – Prabstorf) in Richtung Prabstorf rechtsseitig auf ca.
halber Strecke 15 Zerreichen (Quercus cerris)
- Gemeindeverbindungsstraße
H 26 (Bahrendorf-Wietzetze) in Richtung Bahrendorf rechtsseitig vor der
Ortslage Bahrendorf 7 Zerreichen (Quercus cerris)
- Gemeindeverbindungsstraße
H 25 (Bahrendorf-Drethem) in Richtung Drethem linksseitig vor Beginn des
Waldes. 8 Zerreichen (Quercus cerris)