Sachverhalt:
Für die Organisation und Durchführung der Gemeindewahl am 12.09.2021 ist
das Wahlgebiet gem. § 7 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) in
Wahlbereiche einzuteilen. Die Anzahl der zu bildenden Wahlbereiche richtet sich
nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten (Ratsfrauen und Ratsherren).
Regelungen bzgl. der Anzahl der zu wählenden Abgeordneten werden in § 46
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) getroffen. Die Anzahl der
wählenden Abgeordneten hängt demnach von der Einwohnerzahl ab.
Unter Berücksichtigung der nach § 177 Abs. 2 NKomVG maßgeblichen
Einwohnerzahl von 4.944 (LSN, Stichtag 30.06.2020) besteht der neu zu wählende
Rat aus 15 Abgeordneten (14 Abgeordnete gem. § 46 Abs. 1 S. 1 NKomVG, ein
weiterer Abgeordneter gem. § 46 Abs. 1 S. 2 NKomVG).
Gem. § 7 Abs. 2 NKWG bilden Wahlgebiete, in denen bis zu 33 Abgeordnete
zu wählen sind, einen Wahlbereich.
Das Wahlgebiet der Stadt
Hitzacker (Elbe) bildet somit für die Gemeindewahl am 12.09.2021 kraft Gesetzes
einen Wahlbereich.