Sachverhalt:
Im März 2020 hat sich der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt und im Anschluss daran der
Verwaltungsausschuss dafür ausgesprochen, ein Untersuchungsgebiet für „Vorbereitende Untersuchungen“ gemäß § 141
Baugesetzbuch (BauGB) für die Innenstadt von Dannenberg festzulegen. Der Rat
wird in seiner nächsten Sitzung über diese Empfehlung beraten. Aufgrund der
Corona-Pandemie findet diese Sitzung des Rates voraussichtlich erst im Juli
2020 statt.
Eine lebendige und identitätsstiftende
Stadtmitte hat eine herausragende Bedeutung für die Zukunft der Stadt
Dannenberg (Elbe). Funktionsverluste und Gebäudeschäden sowie drohende
Leerstände im zentralen Versorgungsbereich sind in Dannenberg zu beobachten.
Der zentrale Versorgungsbereich muss sich auf die strukturellen
Rahmenbedingungen und Anforderungen einstellen.
In der Stadt Dannenberg ist im Zeitraum
zwischen 1985-2003 eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme im Ortskern sehr
erfolgreich umgesetzt worden. Übergeordnete Ziele waren seinerzeit die
Beseitigung von städtebaulichen Missständen, die Aufwertung von Wohnbeständen,
die Förderung von nachfragegerechtem Wohnungsneubau und auch die Verbesserung
von Geschäftsbedingungen in der Innenstadt. Mit diesen Maßnahmen ging auch die
Neuordnung der verkehrlichen Situation im Ortskern einher.
Diese Maßnahme war eine
Wirtschaftsförderung ersten Ranges. Mit ca. 80 neuen Wohnungen, 680
Stellplätzen, der verkehrsberuhigten Innenstadt und vielen öffentlichen
Maßnahmen wurde der Stadtkern geordnet und hergerichtet. Auf diese
Sanierungsmaßnahme folgte ein weiteres Förderprogramm unter dem Titel
„Erneuerung und Entwicklung städtebaulicher Gebiete“ mit Fördermitteln aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Im Jahre 2007 wurde ein
Stadtentwicklungskonzept zur Grundlage für dieses erfolgreiche Konzept.
Nach nunmehr 20 Jahren ist es an der Zeit,
den demografischen und sozialstrukturellen Entwicklungen im Kern der Stadt
Rechnung zu tragen. Im historisch geprägten Zentrum besteht ein Mangel an
bedarfsgerechtem Wohnraum. Auch die Gestaltung des öffentlichen Raumes
entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen eines barrierefreien bzw.
barrierearmen Stadtraumes. Einzelhandelsnutzung stellt sich heute anders auf,
Leerstände drohen. Damit entstehen Funktionsverluste im Stadtkern. Gerade in
der Marschtorstraße weist ein Teil des historischen Gebäudebestandes einen
hohen Sanierungsbedarf auf.
Der Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahre
2018 stellt zudem enormen Handlungsbedarf für die Verbesserung der
Radverkehrsinfrastruktur heraus. Es sind planerische und organisatorische
Maßnahmen, Schaffung von barrierefreien Gebäudezugängen sowie eine
Barrierefreiheit im öffentlichen Straßenraum, aber auch Möblierungsmaßnahmen im
öffentlichen Raum und viele Privatmaßnahmen erforderlich.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 9. April 2020 der Verwaltung den
Auftrag erteilt, die Grundstückseigentümer in dem bereits empfohlenen
Untersuchungsgebiet zu befragen, ob sie Interesse an einer Sanierungsmaßnahme
eines in der Innenstadt gelegenen Gebäudebestandes haben und ob sie einer
„Sanierungsmaßnahme Innenstadt“ positiv gegenüberstehen würden. Diese Gespräche
sind in den letzten Wochen geführt worden.
Die Grundstückseigentümer bestätigen, dass
städtebauliche Missstände erkennbar sind. Die Behebung bzw. Verminderung der
städtebaulichen Missstände ist für viele Eigentümer der Stadt Dannenberg (Elbe)
aufgrund der zu erwartenden finanziellen Belastung nur unter Zuhilfenahme von Städtebauförderungsmitteln
möglich. Substanz- und Funktionsschwächen in Form von negativ ortsbildprägenden
Gebäuden, sanierungsbedürftige Gebäude an sich, Mangel an Einzelhandelsflächen
von bedarfsgerechter Größe, Mangel an altengerechtem Wohnraum, Barrieren in den
Gebäuden, Mangel an ökologisch hochwertigen und erlebbaren Grünräumen, fehlende
Gebäudestrukturen werden skizziert.
Mit den Eigentümern von 328 Grundstücken in
dem empfohlenen Voruntersuchungsgebiet sind von der Verwaltung nach dem
Beschluss vom Verwaltungsausschuss am 9. April 2020 Gespräche geführt worden.
Grundstückseigentümer sind zum Teil in Besitz von mehreren Objekten. Es haben
sich 96 Grundstückseigentümer positiv zu einer möglichen Sanierungsmaßnahme
geäußert. Lediglich 5 Grundstückseigentümer sprechen sich grundsätzlich gegen
eine Sanierung der Innenstadt aus.
Die Stadt Dannenberg (Elbe) sollte die
Chance nutzen und das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ genauer
betrachten. Mit dem „Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die
Innenentwicklung der Städte“ ist in § 1 Absatz 6 Nr. 4 Baugesetzbuch (BauGB)
die Bedeutung der „Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche bei
der Bauleitplanung“ besonders hervorgehoben worden. Vor diesem rechtlichen
Hintergrund wird seit vielen Jahren das Förderprogramm für die Innenentwicklung
gemeinsam durch Bund und Länder aufgelegt. Der Bund beteiligt sich an der
Finanzierung der förderfähigen Kosten von Maßnahmen der Innenentwicklung
anteilig mit 1/3, analog dem Grundprogramm der Städtebauförderung. Die
Bundesmittel sind durch Landes- und kommunale Mittel mit jeweils einem weiteren
Drittel zu komplementieren.
Aufgrund des Umfrageergebnisses und den
zuvor erläuterten Kriterien hinsichtlich einer erfolgversprechenden Aufnahme in
das Förderprogramm bittet die Verwaltung die Gremien der Stadt Dannenberg
(Elbe), die Ergebnisse der „Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für
den Bereich der Innenstadt fortzuschreiben.
Sobald es die
Corona-Pandemie-Beschränkungen zulassen, ist eine Einwohnerversammlung zur
Vorstellung der „Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ durchzuführen. Im
Anschluss daran ist sowohl die „Städtebauliche Vorbereitende Untersuchung“ als
auch das darauf aufbauende „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ dem Rat der
Stadt Dannenberg zur Beschlussfassung vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die Ergebnisse der
„Städtebaulichen Vorbereitenden Untersuchung“ für den Bereich der Innenstadt
sind fortzuschreiben und im Rahmen einer Einwohnerversammlung der Bevölkerung
vorzustellen.