Sachverhalt:
Für den Neubau des
Feuerwehrgerätehauses in Metzingen wird seit langer Zeit ein passendes
Grundstück gesucht.
Eine
Erweiterung/Anbau an das jetzige Gebäude ist nicht möglich, da das Grundstück
nicht die entsprechenden Kapazitäten hergibt.
Bereits 2018 wurden
entsprechende Mittel (40.000,- €) in den Haushalt der Samtgemeinde Elbtalaue
eingestellt. Die Suche nach einem passenden Grundstück hat sich jedoch als sehr
schwierig herausgestellt. Die Kreditgenehmigung für die 40.000,- € ist inzwischen
abgelaufen.
Jedoch wurden
50.000,- € Planungskosten in den Haushalt 2019 mit aufgenommen. Diese
Planungskosten wurden in 2019 nicht benötigt und in 2020 neu veranschlagt.
Somit können 50.000,- € für den Grunderwerb verwendet werden.
In Metzingen und der
näheren Umgebung wurde nach passenden Grundstücken gesucht; die entsprechenden
Eigentümer wurden gefragt, ob grundsätzlich eine Verkaufsbereitschaft bestehen
würde. Sofern eine Verkaufsbereitschaft/Tauschbereitschaft geäußert wurde,
wurde die Möglichkeit der Bebauung mit einem Feuerwehrgerätehaus geprüft.
Grundstücke, bei
welchen die Möglichkeit des Erwerbs/einer Bebauung „geprüft“ wurde
(alle Gemarkung
Metzingen, Flur 1; siehe Lageplan):
1) FlSt. 75/5: keine Verkaufsbereitschaft
2) FlSt. 174/75: landwirtschaftliche Fläche,
Außenbereich, Landschaftsschutzgebiet; liegt auf der anderen Seite der B216
3) FlSt. 53/22: liegt auf der anderen Seite der
B216; fast alle Einsatzkräfte müssten bei einem Einsatz die Bundesstraße
überqueren; Jugendfeuerwehr und Floriangruppe müssten für jeden Dienst über die
B216. Eine Stellungnahme vom Gemeindebrandmeister zu diesem Standort liegt vor;
der Standort wurde als ungeeignet angesehen.
4) FlSt. 3/1: keine Verkaufsbereitschaft;
Tausch gegen ein bestimmtes Grundstück wurde angeboten; Tauschgrundstück kann
jedoch seitens der Samtgemeinde nicht angeboten werden. Die gesamte Straße
hätte angepasst werden müssen (auf zweispurig).
5) FlSt. 90/20: keine Verkaufsbereitschaft
6) FlSt. 89/18: Verhandlungen wurden geführt;
jedoch doch keine Verkaufsbereitschaft
7) FlSt. 39/47: keine Verkaufsbereitschaft
8) FlSt. 39/52: keine geeignete Zufahrt
vorhanden
9) FlSt.24/15 (bebaut): Nachnutzung als FWGH
nicht möglich; zu hohe Abrisskosten
10) FlSt. 43/8 (bebaut): Nachnutzung als FWGH
nicht möglich; zu hohe Abrisskosten
11) Gemarkung Tollendorf, FlSt. 26/1, Flur 1:
bei diesem Standort könnten die Hilfsfristen nicht mehr eingehalten werden
Letztlich haben
Gespräche zwischen dem Bürgermeister der Gemeinde Göhrde, dem
Gemeindebrandmeister und der Eigentümerin des Flurstückes 65/18 ergeben, dass
auch das Flurstück 65/18 in Frage kommen könnte.
Die Eigentümerin
ist bereit eine Teilfläche dieses Flurstückes an die Samtgemeinde abzugeben;
sie möchte jedoch nicht verkaufen, sondern dafür eine Tauschfläche erhalten.
Die Bebaubarkeit
wurde geprüft.
Dieses Grundstück
liegt im Außenbereich und in einem Landschaftsschutzgebiet.
Aus diesem Grund
hat ein Gespräch beim Landkreis bezüglich einer möglichen Bebauung
stattgefunden.
Da das Grundstück
am Ortsrand liegt, wurde seitens der unteren Naturschutzbehörde eine
Zulässigkeitserklärung im Rahmen der Baugenehmigung in Aussicht gestellt. Da
das Grundstück zurzeit als Ackerland bewirtschaftet wird, stellt es keine
besondere Prägung für das Landschaftsbild dar. Die offene Landschaft müsste
jedoch, z.B. durch eine Hecke, abgeschirmt werden und entsprechende
Ausgleichspflanzungen müssten erfolgen.
Auch eine
Baugenehmigung nach § 35 BauGB wurde seitens des Landkreises in Aussicht
gestellt.
Der
Flächennutzungsplan wäre entsprechend anzupassen.
Da das Grundstück
an der Landesstraße L255 liegt, wurde auch die Landesbehörde für Straßenbau und
Verkehr bezüglich einer eventuellen Bebauung dieses Grundstückes befragt. Die
Behörde hat keine Bedenken geäußert.
Somit wäre das
Flurstück 65/18 geeignet, dort ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten.
Die Eigentümerin
hat zusätzlich geäußert, dass sie auch gerne die doppelte Fläche an die
Samtgemeinde übertragen würde, damit kein Versprung in der Fläche entsteht.
Dies würde die Bewirtschaftung enorm erleichtern.
Eine solche weitere
Fläche könnte z.B. als Platz für die Jugendfeuerwehr/Floriangruppe genutzt
werden.
Der Bürgermeister
der Gemeinde Göhrde hat bereits geäußert, dass die Gemeinde bereit wäre, eine
Pacht für einen solchen Platz an die Samtgemeinde zu zahlen.
Außerdem könnte auf
der Fläche hinter dem neuen Feuerwehrgerätehaus ein Teil der
Ausgleichsmaßnahmen gepflanzt werden.
Da die Eigentümerin
jedoch nicht verkaufen, sondern tauschen möchte, wurde sich nach einer
entsprechenden Tauschfläche umgeschaut.
Als Tauschfläche
kommt das Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen in Frage. Hier
wären die Eigentümer bereit, dass Grundstück zu veräußern.
Das Grundstück hat
eine Gesamtgröße von 18.527 m² (12.977 m² Ackerland, 5.550 m² Wald).
Als Verkaufspreis
wurde der Samtgemeinde Elbtalaue ein Grundstückspreis von 3,- €/m² für das
gesamte Flurstück angeboten.
Die Eigentümerin
des Flurstückes 65/18, worauf das neue FWGH errichtet werden soll, wäre mit dem
Flurstück 71/2 einverstanden.
Jedoch weist das
Tauschgrundstück eine erheblich schlechtere Bodenqualität auf. Das
Tauschflurstück kann auch nicht beregnet werden, da sich keine
Beregnungsleitungen/-hydranten in der Nähe befinden; auch neue Leitungen können
dort nicht verlegt werden.
Außerdem erfolgt
die Zufahrt zu dem Tauschgrundstück über einen landwirtschaftlichen Weg. Für
einen Abtransport bestimmter Feldfrüchte müssten diese Feldfrüchte eventuell
umgelagert werden, da ein Abtransport von entsprechenden Firmen nur über befestigte
Straßen erfolgt.
Die Eigentümerin
des Flurstückes 65/18 würde der Samtgemeinde eine Baufläche von ca. 3.000 m²
und eine weitere Fläche von ca. 3.000 m² übertragen.
Dafür möchte sie
das Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen (18.527 m²) erhalten,
und aus o.g. Gründen der Qualität der Fläche, eine Zuzahlung i.H.v. 10.000,00
€.
Beschlussvorschlag:
a) Für den Grunderwerb eines Grundstückes für
den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Metzingen, sowie die damit verbunden
Vertragskosten, wird einer überplanmäßigen, investiven Auszahlung i.H.v.
20.000,- € zugestimmt.
Als Deckung wird die eingesparte
Kreditaufnahme für die Beschaffung eines FF-Fahrzeuges aufgrund einer
erhaltenen Bedarfszuweisung vorgeschlagen.
b) Die Samtgemeinde Elbtalaue erwirbt das
Flurstück 71/2 der Flur 1 in der Gemarkung Metzingen mit einer Größe von 18.527
m² für 3,- €/m²; somit insgesamt für 55.581,- €.
c) Die Samtgemeinde Elbtalaue schließt mit der
Eigentümerin des Flurstückes 65/18, Flur 1, Gemarkung Metzingen, einen
Tauschvertrag über eine Teilfläche von ca. 6.000 m².
Das Tauschgrundstück ist das FlSt: 71/2; Flur 1, Gemarkung Metzingen.
Zusätzlich ist eine Zahlung i.H.v. 10.000,00 € an die Verkäuferin der
Teilfläche des FlSt. 65/18 zu leisten.