Sachverhalt:
Für den Bereich der
Reihenhäuser am Galgenberg gilt der Bebauungsplan Bahnhofsstraße Süd. Dieser
setzt hier ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,25 fest.
Die Antragstellerin
plant die Errichtung einer Terrassenüberdachung am Reihenhaus Galgenberg 14d.
Der Bauantrag wurde abgelehnt, da die GRZ nicht eingehalten wird.
Bereits bei Bau der
Reihenhäuser wurde die GRZ nahezu voll ausgeschöpft. Nach dem Bau wurde das
Grundstück geteilt und jedes Haus einzeln an unterschiedliche Eigentümer
verkauft. Jedes Grundstück für sich muss jetzt die GRZ einhalten.
In der
Vergangenheit wurden mehrere Terrassenüberdachungen und Wintergärten in den
Reihen 13 und 14 angebaut. Nach Aktenlage des Landkreises hält keines der
Grundstücke am Galgenberg 12-14 die durch den Bebauungsplan festgesetzte GRZ
ein. Damit bestehen baurechtswidrige Zustände. Davon sind alle Eigentümer
betroffen.
Bei
Grundstücksgrößen von 130-200 m² sind derzeit lediglich 32 -50m² bebaute Fläche
zulässig.
Die Antragstellerin
beantragt daher, den Bebauungsplan zu ändern und bittet um Übernahme der
Planungskosten durch die Stadt Hitzacker (Elbe).
Durch eine
textliche Änderung des Bebauungsplanes könnte die GRZ auf bis zu 0,5 erhöht
werden. Damit würde die Ausnutzbarkeit der sehr kleinen Grundstücke verbessert
werden und den Eigentümern Erweiterungsmöglichkeiten gegeben werden.
Eine zeitgemäße
Bebauung erfordert eine höhere Ausnutzbarkeit der Grundstücke (ebenerdiges
Wohnen, kleine und damit pflegeleichte Grundstücke etc).
Es handelt sich nur
einen kleineren Bereich, der eine sehr dichte Bebauung aufweist. Die
Grundstücke in der Nachbarschaft sind allesamt deutlich größer und damit
weniger dicht bebaut. Eine Erhöhung der GRZ in diesem kleinen Bereich würde
damit die gesunden Wohnverhältnisse nicht beeinträchtigen und keine negativen
Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) leitet das Änderungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
Bahnhofsstraße Süd ein.