Sachverhalt:
Für das Baugebiet „Stüden“ gibt es eine Kaufanfrage für zwei
Baugrundstücke von einem Kaufinteressenten; Flurstück 11 und Flurstück 12, Flur
29 in der Gemarkung Quickborn.
Beide Grundstücke haben eine Größe von 960 m².
Der Kaufinteressent möchte gerne beide Baugrundstücke erwerben, zusammen führen und mit einem Wohnhaus bebauen (voraussichtlich Bungalow mit Walmdach).
Bereits im Jahr 2017 wurden zwei Baugrundstücke an einen
Interessenten verkauft. Die Grundstücke wurden verschmolzen und mit einem
Wohnhaus bebaut.
Beschlussvorschlag:
Die Flurstücke 11
und 12 der Flur 29 in der Gemarkung Quickborn werden an einen Bauwilligen
verkauft. Die Grundstücke werden anschließend verschmolzen.
Es muss lediglich
ein Wohnhaus errichtet werden um die Bebauungsverpflichtung zu erfüllen.
Der Kaufpreis
beträgt 20,15 € je m², bei einer Fläche von insgesamt 1.920 m² also 38.688,- €.