Sachverhalt:
Bei der
Bauwerkshauptprüfung 2017 wurde festgestellt, dass sich das Bauwerk durch den
Natursteinüberbau nicht mehr in einem tragfähigen Zustand befindet. Der Bauart
des Bauwerkes geschuldet, kann eine Instandsetzung nicht erfolgen und ein Abriss
ist unumgänglich. Derzeit ist das Bauwerk auf 2,8t begrenzt. Der Wirtschaftsweg
WD 343 ist in diesem Bereich als Natursteinpflasterdecke hergestellt und weist
tiefe Verdrückungen, Löcher und Absackungen auf der gesamten Strecke auf.
Folgende Varianten
sind möglich:
a) Abriss des Brückenbauwerkes und
Renaturierung des Gewässerlaufes – Die anliegenden Flurstücke sind nicht mehr
auf direktem Wege zu erreichen und es führt zu großen Umwegen der Anlieger zu
ihren Flurstücken.
b) Abriss und Neubau des Brückenbauwerkes – Das
Brückenbauwerk wird abgerissen und nach Stand der Technik neu gebaut. Der
vorhandene Wirtschaftsweg WD 343 wird belassen wie er jetzt ist.
c) Abriss und Neubau des Brückenbauwerkes und
Herstellung der WD 343 als Betonspurbahn. Das Bauwerk und der vorhandene
Wirtschaftsweg werden gem. Förderrichtlinie fachgerecht hergestellt.
Beantragung der Baumaßnahme für das ZILE- Förderprogramm 2021.
Voraussetzung für
den Punkt 3 ist die Aufnahme in das Förderprogramm durch den Fördergeber.
Beschlussvorschlag:
a) Das
Brückenbauwerk wird abgerissen. Kosten ca. 10.000€
b) Das
Brückenbauwerk wird abgerissen und neu aufgebaut. Kosten ca. 110.000€ einschl.
Planungskosten
c) Das
Brückenbauwerk wird abgerissen und der Wirtschaftswege WD 343 wird als Betonspurbahn
auf einer Länge von ca. 1000m ausgebaut