Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
03.07.2019 ist eine Kaufanfrage für das Grundstück in der Gemarkung Hitzacker,
Flur 7, Fl.st. 34/11 bei der Stadt Hitzacker (Elbe) eingegangen, ersatzweise
ist beantragt, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit einzuräumen. Das
Nutzungsrecht für das Grundstück wurde bereits vor dem Eigentumswechsel von
Bund auf Land durch eine Genehmigung für den Fähranleger gesichert. Durch den
Eigentümerwechsel nunmehr auf die Stadt Hitzacker (Elbe) ist dieses
Nutzungsrecht nicht mehr vorhanden.
Im Rahmen der
Übernahme der Jeetzel durch das NLWKN wurde eine Grundstücksteilung für die
Landfläche vorgenommen. Daraus ist das Grundstück 34/11 in der Flur 7 mit einer
Größe von 489 m² entstanden (siehe Lageplan).
Mit Kaufvertrag vom
28.06.2019 wurde dieses Grundstück zum Preis von 3,50 Euro/m² vom NLWKN an die
Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft.
Das Grundstück wird
für gemeindeeigene Zwecke nicht benötigt.
Beschlussvorschlag:
Das Grundstück der
Gemarkung Hitzacker, Flur 7, Fl. St. 34/11, mit einer Größe von 489 m² wird zu
einem Kaufpreis von 1.711,50 Euro (3,50 Euro/m²) an einen Interessenten
verkauft.
Die Kosten werden
vom Interessenten getragen.