Sachverhalt:
Der Antragsteller
hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen in Tießau beantragt.
Derzeit gibt es
dort keinen Bebauungsplan. Der Flächennutzungsplan stellt gewerbliche Fläche
dar. Im RROP 2004 Lüchow-Dannenberg sind für den Hafen die Ziele: Umschlagplatz
sowie Sportboothafen festgesetzt.
Geplant sind auf dem Grundstück 39/6, Flur 2, Gemarkung
Tießau eine Bootanlage mit ca. 20 Bootsliegeplätzen, 20-30 Parzellen für
TinyHouses und Wochenendhäusern sowie Kiosk und Waschräume. Die baulichen
Anlagen werden entweder auf Stelzen errichtet, oder so hergestellt, dass sie
bei Bedarf im Hochwasserfall demontiert und auf höhere Lagen verbracht werden
können.
An der westlichen
Grundstückskante des Grundstückes 39/7 soll eine Zufahrt hergestellt werden.
Weiterhin würden auf einem Teil des Grundstückes Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Im aufzustellenden
Bebauungsplan müsste für das Vorhaben ein Sondergebiet Sportboot/Camping
ausgewiesen werden. Für den Umschlagplatz sollte ein gesondertes Baugebiet
ausgewiesen werden.
Der
Flächennutzungsplan müsste im Parallelverfahren von der Samtgemeinde Elbtalaue
geändert werden. Festgesetzt werden würde hier ebenfalls ein Sondergebiet.
Beschlussvorschlag:
Der
Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Elbtalaue wird im Bereich der Stadt
Hitzacker, OT Tießau fortgeschrieben