Sachverhalt:
Der
Sachverhalt wird als bekannt vorausgesetzt. Nachdem der Bürgermeister gegen die
Entscheidung des Rates Einspruch eingelegt hatte, ist der TOP neu zu beraten.
Sollte
die Erhöhung des Verkaufspreises wiederum abgelehnt werden, ist die Kommunalaufsicht
darüber zu informieren und dabei ist der Standpunkt der Vertretung darzulegen.
Die Kommunalaufsicht entscheidet daraufhin ob der Beschluss zu beanstanden ist.
Ein Verkauf unter Buchwert ist nicht mit dem § 125 I S. 1 NKomVG vereinbar und demzufolge
rechtswidrig. Der TOP ist unverzüglich (nicht vor 3 Tagen) erneut im Rat zu
behandeln.
Da der derzeitige Kaufpreis in einem rechtswidrigen Bereich (unter Buchwert)
liegt, dürfen bis zur abschließenden Klärung, ggfls. auch durch die
Kommunalaufsichtsbehörde, keine Grundstücksverkäufe stattfinden.
Da es zurzeit eine aktuelle Anfrage gibt, sollte daher zeitnah entschieden
werden. Die Verwaltung schlägt folgendes vor:
Bauherren
erhalten auf Antrag einen einmaligen Baukostenzuschuss für die Errichtung eines
Wohngebäudes auf einem Baugrundstück im Baugebiet Stüden.
Die
Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Größe des bebauten Grundstückes
(Flurstück). Sollte sich das Gebäude über mehrere Baugrundstücke (Flurstücke)
erstrecken, wird lediglich die Fläche des kleineren Grundstücks für die
Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.
Der
Baukostenzuschuss beträgt:
- Baubeginn
bis 12 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der Gemeinde Gusborn:
0,55 €/m².
- Bezug des
Wohngebäudes bis 30 Monate nach Kaufvertragsunterzeichnung mit der
Gemeinde Gusborn: 1,10 €/m².
Der
Antrag auf Baukostenzuschuss kann frühestens nach Fertigstellung des
Wohngebäudes gestellt werden.
Vom
Baukostenzuschuss ausgenommen sind Baumaßnahmen auf Grundstücken, welche vor
Beschlussfassung der Vertretung der Gemeinde Gusborn von der Gemeinde Gusborn
veräußert worden sind oder nicht direkt von der Gemeinde Gusborn erworben
worden sind.
Die
Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung seitens der Gemeinde Gusborn
bleibt unberührt.
Die Gemeinde
Gusborn würde damit den rechtswidrigen Zustand des Kaufpreises der
Baugrundstücke beseitigen und im gleichen Atemzug einen Anreiz schaffen nicht
innerhalb von 5 Jahren, sondern innerhalb von 30 Monaten das Gebäude zu
beziehen und in die Gemeinde zu ziehen. Das originäre Ziel von Baugebieten,
nämlich neue Einwohner zu generieren, würde damit gestützt und gefördert.
Die
Mittel hierfür würden/müssten ab 2020 in den Investitionsplan aufgenommen
werden.
Beschlussvorschlag:
Der Verkaufspreis
für Baugrundstücke im Baugebiet Stüden wird von derzeit 18,50 € auf 20,15 € pro
m² erhöht. Im Gegenzug gewährt die Gemeinde Gusborn
einen Baukostenzuschuss für zukünftig veräußerte Baugrundstücke.