Sachverhalt:
Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat
ein neues Bund-/Länderprogramm der Städteförderung „Zukunft Stadtgrün“ gestartet,
für das im Jahre 2017 zunächst 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden.
Innerhalb
eines von der Gemeinde abzugrenzenden Fördergebietes werden Maßnahmen zur
Verbesserung der urbanen grünen Infrastruktur gefördert. Hierzu zählen
insbesondere folgende investive Maßnahmen:
· Quartierbezogene
Stadtgrünmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raumes etc.
· Herstellung multifunktionaler
Grün- und Freiflächen
· Vernetzung von Grün- und
Freiräumen
· Bau- und Ordnungsmaßnahmen auf
Grundstücken mit fehl- oder mindergenutzten Gebäuden
· Nach- bzw. Zwischennutzung durch
Grün- und Freiflächen auf Brachflächen und Grundstücken mit leerstehenden,
fehl- oder mindergenutzten Gebäuden
· Maßnahmen der Barrierearmut bzw.
–freiheit
· Beteiligung und Mitwirkung von
Bürgern
· Quartierungsmanagement mit einem
Integrationsmanager
· Leistungen von Beauftragten
Die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ ist im
Jahre 2003 abgeschlossen worden.
In einem Zeitraum von 15 Jahren haben sich neue
Entwicklungsmöglichkeiten ergeben.
Das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ beinhaltet
Möglichkeiten der Bezuschussung privater Maßnahmen.
· Insbesondere der
Marschtorstraßenbereich von der Kirche bis zum Hotel „Alte Post“ stellt sich
derzeit durch fehl- oder mindergenutzte Gebäude dar. Grundstückseigentümer
wären bereit, mit einer Städtebaufördermaßnahme Bau- oder Ordnungsmaßnahmen
durchzuführen. Konkrete Projektideen sollen in dem integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzept aufgezeigt werden.
·
Grundsätzlich sind alle
Freiflächen zu überprüfen und deren Weiterentwicklung mit Konzepten zu belegen.
· Der Thielenburger See, ein
innerstädtischer Erholungs- und Naturraum, weist Schwachstellen auf.
Diese Schwachstellen sollen
in der Städtebaufördermaßnahme „Zukunft Stadtgrün“ beseitigt werden. Die
Beleuchtung ist abgebaut, müsste erneuert werden, die Wege sind zu überarbeiten
etc..
· Die Barrierearmut bzw. –freiheit
ist in der gesamten Innenstadt genau zu untersuchen:
Geschäftshäuser benötigen
barrierefreie Zugänge;
öffentliche Straßen und Plätze
sind barrierefrei zu gestalten.
Stadtgrün ist anzuordnen.
·
Die Außengastronomie ist
nicht ausreichend. Konzepte sind zu erarbeiten. Hier sollen insbesondere
multifunktionale Flächen Berücksichtigung finden.
·
Die alte Brauerei in der
Marschtorstraße verdient eine Nachnutzung.
·
Verbesserte Erschließung der
Innenstadt durch eine Fußgängerbrücke.
Der
kommunale Eigenanteil in einer solchen Maßnahme beträgt i.d.R. 33,3 %.
Förderungsvoraussetzung ist die Vorlage eines integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes, in dem Ziele und Maßnahmen aus dem möglichen
Fördergebiet dargestellt sind. Die erstmalige Erarbeitung eines Konzeptes ist
nicht förderfähig.
Anmeldungen
zur Aufnahme von Kommunen in das Städtebauförderprogramm sind erstmals bis zum
1. September 2017 beim örtlichen Amt für regionale Landesentwicklung
(ArL) einzureichen. Dieser Stichtag kann aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten
nicht eingehalten werden. Der nächste Antragsstichtag ist der 1. Juni 2018.
Voraussetzung
für die Förderung einer Gesamtmaßnahme mit Städtebauförderungsmitteln ist, dass
- die Ausgaben der Gesamtmaßnahme
weder von der Gemeinde selbst noch von anderen öffentlichen Aufgabenträgern
getragen oder anderweitig gedeckt werden können (Grundsatz der Nachrangigkeit);
- sofern es sich um eine
Durchführungsmaßnahme handelt, für das Fördergebiet ein integriertes
städtebauliches Entwicklungskonzept vorliegt, das programmspezifische
Anforderungen nach besonderen Zuwendungsbestimmungen erfüllen muss;
- und die Gesamtmaßnahme in das
Städtebauförderprogramm aufgenommen ist.
Für das
fördergebietsbezogene integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept gelten
folgende Anforderungen:
o Die Erstellung des integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes hat unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu
erfolgen.
o Das städtebauliche Entwicklungskonzept ist in ein bereits
vorhandenes gesamtstädtisches Konzept einzubetten und davon abzuleiten.
o Außerdem ist das integrierte städtebauliche
Entwicklungskonzept mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten Planungen,
Konzepten und Strategien in der Region, insbesondere mit den regionalen
Handlungsstrategien des örtlichen zuständigen Amtes für regionale
Landentwicklung, abzustimmen.
o Das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss
inhaltliche Bausteine umfassen und darstellen:
- eine thematische Bestandsanalyse beilegen
- ein integriertes Stärken-Schwächen-Profil
aufweisen
- ein Leitbild, Ziele und Handlungsleitlinien
beinhalten
- Handlungsräume und Handlungsfelder
beschreiben
- Projekte und Maßnahmen benennen
- Umsetzungsstrategien und Erfolgskontrollen
aufzeigen
- eine Kosten- und Finanzierungsübersicht
beinhalten
Das
integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept muss zudem der Barrierefreiheit
im Sinne eines gleichberechtigten Zugangs zur physischen Umwelt gemäß Art. 9
(Zugänglichkeit) des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13.12.2006 über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf geeignete Weise Rechnung tragen
und dabei auch die besonderen Belange von Menschen mit einer Sehbehinderung
beachten.
Außerdem
sind das Prinzip des Gender Mainstreaming und der Grundsatz der
Antidiskriminierung angemessen zu berücksichtigen.
Die
Verwaltung bittet die Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), diese zu
beauftragen, den Aufnahmeantrag für das Städtebauförderprogramm
"Stadtgrün" vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Dannenberg (Elbe) bereitet die
Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Zukunft Stadtgrün“ vor.