Sachverhalt:
Der
Zuwendungsbescheid liegt seit dem 06.07.2016 vor. Vorlage des
Auszahlungsantrages zugleich Verwendungsnachweis muss zum 30.06.2017
beim Amt für regionale Landesentwicklung in Lüneburg vorliegen. Der Rat der
Gemeinde Gusborn hat die Entscheidung über den Ausbau in der Sitzung am
04.08.2016 vertagt.
Die Gemeinde
Gusborn hat sich entschlossen, diesen Weg in einer Breite von 3,00 m nach RLW
99 (Richtlinien für den ländlichen Wegebau) ohne
Bindemittel mit Deckschicht nach Zeile 2, Spalte 6, in mittlerer Beanspruchung
auszubauen. Der Aufbau erfolgt mit 20 cm
Schotter (0/45 mm) und einer 2 cm Steinmehlabdeckung (0/8 mm), siehe Anlage 2.
Beschlussvorschlag:
Die Wirtschaftswege
WG 110 u. tlw. WG 111 werden in ungebundener Bauweise ausgebaut.
(Lageplan siehe
Anlage 1, Ausbauquerschnitt siehe Anlage 2)