Betreff
Wahl von bis zu drei Vertreterinnen/Vertretern der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
Vorlage
11/1052/2016
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 81 Abs. 2
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten
Sitzung aus den Beigeordneten des Verwaltungsausschusses bis zu drei
Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters, die
sie/ihn bei der repräsentativen Vertretung der Stadt, bei der Einberufung des
Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der
Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und
Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Die Vertretung findet gemäß §
105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auch
beim Ratsvorsitz statt.
Beschlussvorschlag: