Sachverhalt:
Mit Antrag vom 12.01.2016 hat der Förderverein Feuerwehr Siemen e.V.
einen Antrag auf Nachfinanzierung für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in
Siemen gestellt. Daraufhin wurde mit Beschluss des Samtgemeindeausschusses am
22.02.2016 (Vorlage 31/0589/2016) dem Förderverein finanzielle Mittel für die
Begleichung von 3 vorliegenden Rechnungen zur Verfügung gestellt. Ferner sollte
der Förderverein aufgefordert werden, eine Planung vorzulegen, wie das
Feuergerätehaus fertiggestellt wird.
Für die folgenden Maßnahmen sind finanzielle Mittel erforderlich:
1. Fliesenarbeiten (Bodenfliesen vorhanden) 6.600,00 Euro
2. Wandfliesen (Materialkosten) 460,00 Euro
3. Sanitär, Keramik , Wasserhähne und Schamwände 3.450,00 Euro
4. Torverkleidung 300,00 Euro
5. Außenanlagen 16.200,00
Euro (Angebot Bleck)
Das ergibt eine Gesamtsumme von 27.010,00 Euro.
Dazu hat der Förderverein mit Schreiben vom 07.03.2016 Stellung genommen.
Demnach gibt es in den Reihen der Feuerwehr kein Mitglied, welches die
Fliesenarbeiten durchführen kann. Eine Kosteneinsparung kann hier somit nicht
erreicht werden. Bei den weiteren Punkten 2 bis 4 handelt es sich um Materialkosten, die nach Auffassung
des Fördervereins nicht reduziert werden können.
Lediglich bei den Außenanlagen kann der Förderverein Einsparungen
erzielen, indem die Arbeiten der Baufirma unterstützt werden (Bodenaushub,
Bodenverdichtung, Pflasterung).
Eine weitere Kosteneinsparung wird seitens des Fördervereins nicht gesehen.
Beschlussvorschlag:
Dem Förderverein
Feuerwehr Siemen e. V. wird ein Zuschuss in Höhe von ca. 27.010,00 Euro zur
Fertigstellung des Feuerwehrgerätehaues inkl. der erforderlichen Außenanlagen
(Zufahrt und Parkplätze) gezahlt.