Sachverhalt:
Es liegt ein
begründeter Antrag von zwei Einwohnern des Ortsteiles Bahrendorf vor, in dem
sie beantragen, an der südlichen Seite der L 231, für die Haltestelle
Bahrendorf ein Bushäuschen zu errichten. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage
I beigefügt.
Seitens der
Verwaltung können die Antragsgründe nachvollzogen werden. Gegenwärtig leben im
Ort Bahrendorf 28 Kinder zwischen 6 und 16 Jahren, die die Haltestelle nutzen.
Das Wartehäuschen müsste allerdings komplett auf dem angrenzenden privaten
Grundstück errichtet werden. Hierzu müsste ein Grundstückserwerb erfolgen oder
ein langfristiger Pachtvertrag mit dem Eigentümer geschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
An der südlichen
Seite der L 231 wird ein neues
Buswartehäuschen errichtet. Mit dem Eigentümer des in Anspruch zunehmenden
Grundstückes sind Verhandlungen über eine Verpachtung oder einen Ankauf der
benötigten Fläche aufzunehmen. Die erforderlichen Finanzmittel sind im
Haushaltsjahr 2017 investiv einzuplanen.